Mein Arbeitgeber ist zum 31.12.2001 aus dem Traifvertrag Großhandel NRW ausgeschieden. Mein Vertrag wurde zum 01.02.2002 von beiden Seiten unterzeichnet.

Darf sich mein Arbeitgeber nun auf den Tarifvertrag bzgl. der Kündigungsfrist berufen?

Im Arbeitsvertrag stehen 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende, wenn allerdings die tarifliche Kündigungsfrist verlängert gilt dieses für beide Seiten.

Er hat sich das Recht raus genommen über Jahre keine Lohnbindung zu zahlen!

Darf er sich jetzt die Rosinen raus picken?

Nach 18 Jahren wären dieses 6 Monate Kündigungsfrist für mich.

Hätte ich sonst auf Grund von einer Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Recht auf Klage nach Tariflohn?