Erstellt am 12.02.2018 um 09:45 Uhr von AlterMann
Wenn Dein Betrieb nicht nach Tarif zahlt und auch nicht dazu verpflichtet ist, dann würde Dir eine Klage nichts nützen. Der AG kann sich dann aber auch nicht auf andere Bestimmungen des Tarifs berufen, es sei denn, deren Geltung ist im Arbeitsvertrag so vereinbart.
Erstellt am 12.02.2018 um 09:52 Uhr von Liselotte123
Wie genau muss eine Geltung im Arbeitsvertrag formuliert werden?
Erstellt am 12.02.2018 um 10:00 Uhr von titapropper
Dafür gibt es keine Vorlage. In unseren ArbVertr steht: es finden die Regelungen der gültigen Mantel-, Entgelt-. ... tarifvertrages Anwendung.
Erstellt am 12.02.2018 um 10:02 Uhr von Pickel
Im Arbeitsvertrag stehen 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende, wenn allerdings die tarifliche Kündigungsfrist verlängert gilt dieses für beide Seiten.
Wenn das so im Vertrag steht, hat dein AG recht. Du hast im Vertrag unterschrieben, dass tarifliche Kündigungsfristen gelten sollen. Warum willst du dich nicht daran halten?
Ob auch andere Punkte des Tarifsystems (zB Gehalt) Anwendung finden ist nicht entscheidend.
Erstellt am 12.02.2018 um 10:13 Uhr von Pjöööng
Wenn der Arbeitgeber zum 31.12.2001 aus dem Arbeitgeber verband ausgetreten ist, dann befand sich der Tarifvertrag am 01.02.2002 zwar in der Nachwirkung, aber nur für die Arbeitnehmer die zuvor Tarifbindung hatten. Demnach keine Wirkung des TV für Dich wenn nicht einzelvertraglich vereinbart.
Die Vereinbarung längerer Kündigungsfristen als der gesetzlichen ist grundsätzlich zulässig. Eine Regelung a la "eine Verlängerung der gesetzlichen Kündiugungsfrist für den Arbeitgeber gilt ebenso für die Kündigung durch den Arbeitnehmer" wäre damit also nicht zu beanstanden.
Jetzt kann man grundsätzlich zwei Rechtsstandpunkte einnehmen:
- Es wurde hier eine zulässige Verlängerung der Kündigungsfrist vereinbart, wobei an Stelle der gesetlichen Kündigungsfristen die eines Tarifvertrages herangezogen wurden.
- Der Arbeitgeber hätte zwar grundsätzlich die Möglichkeit gehabt, verlängerte Kündigungsfristen zu vereinbaren. Er verweist aber auf eine tarifliche Regelung die für den Betrieb keine Anwendung mehr findet und daher ist sie unwirksam.
Welcher Rechtsstandpunkt letztendlich der "richtige" ist, entscheidet im Streitfalle ein Arbeitsrichter. Dabei kann es durchaus auf die exakte Formulierung im Arbeitsvertrag ankommen. So könnte z.B. der Begriff "tarifliche Kündigungsfrist" für den Arbeitnehmer günstiger sein als "die im Tarifvertrag XYZ vereinbarten Kündigungsfristen".
Erstellt am 12.02.2018 um 11:19 Uhr von Liselotte123
Der Arbeitsvertrag bezieht sich auf den jeweilig gütigen Tarifvertrag des Groß- und Außenhandel NRW. Ist dieses dann zu ungenau oder reicht diese Formulierung aus?
Erstellt am 12.02.2018 um 11:27 Uhr von Pjöööng
Auch da könnte man sich wieder streiten. Ist der generell gültige TV gemeint, oder ist damit gemeint dass dieser für den Betrieb gültig sein muss?
Als Arbeitnehmer würde ich mich hier wohl auf den Standpunkt stellen dass dieser TV für den Betrieb nicht mehr gültig ist.
Erstellt am 12.02.2018 um 12:03 Uhr von Liselotte123
Vorausgesetzt ich kündige mit einer 4 wöchigen Kündigungsfrist und mein Arbeitgeber nimmt diese Kündigung an. Er unterzeichnet diesen unter dem Beriff Zustimmung.
Ist die Kündigung dann direkt wirksam? Welche Fristen müssen noch beachtet werden?
Erstellt am 12.02.2018 um 12:31 Uhr von rtjum
Hast du schon mit deinem AG darüber geredet?
Evtl ist es ja gar kein Problem
Erstellt am 12.02.2018 um 12:48 Uhr von Liselotte123
Nein, auch wenn ich diesen Weg gehen würde, würde es kein erfolgversprechendes Ergebnis geben. Wohl oder übel muss ich mir rechtlichen Beistand besorgen.
Erstellt am 12.02.2018 um 15:23 Uhr von rtjum
naja oft ist es doch so wenn ein AG sieht dass der Arbeitnehmer weg will dass man sich da irgendwo in der Mitte einigt
Erstellt am 13.02.2018 um 10:08 Uhr von moreno
Du brauchst doch keine Zustimmung zu Deiner Kündigung! Du schickst ihm die Kündigung per Einschreiben und dann ist gut. Wenn er dann der Meinung ist, dass Du die Kündigungsfrist nicht eingehalten hast könnte er theoretisch auf Schadensersatz klagen. Diesen müsste er dann aber auch nachweisen was in vielen Fällen für den AG ja nicht grade leicht ist.
Erstellt am 13.02.2018 um 10:32 Uhr von Liselotte123
Vielen Dank für die ganzen Antworten. Ich habe meinen Vertrag gestern von einem Anwalt prüfen lassen und er ist der Meinung das es sich um eine „Kündigungsfrist von 4 Wochen“ handelt.
Der Arbeitsvertrag nimmt zu ungenau Bezug auf den Tarifvertrag und dadurch das keine Tarifbindung mehr besteht kommt er zu diesem Schluss. Es könnte natürlich zu einem Rechtsstreit kommen, dem sehe ich jedoch relativ gelassen entgegen.
Die Kündigung werde ich persönlich abgeben.