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Im Arbeitsvertrag auf Tarifvertrag verweisen ohne Trarifbindung?

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Liselotte123
Feb 2018 bearbeitet

Mein Arbeitgeber ist zum 31.12.2001 aus dem Traifvertrag Großhandel NRW ausgeschieden. Mein Vertrag wurde zum 01.02.2002 von beiden Seiten unterzeichnet.

Darf sich mein Arbeitgeber nun auf den Tarifvertrag bzgl. der Kündigungsfrist berufen?

Im Arbeitsvertrag stehen 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende, wenn allerdings die tarifliche Kündigungsfrist verlängert gilt dieses für beide Seiten.

Er hat sich das Recht raus genommen über Jahre keine Lohnbindung zu zahlen!

Darf er sich jetzt die Rosinen raus picken?

Nach 18 Jahren wären dieses 6 Monate Kündigungsfrist für mich.

Hätte ich sonst auf Grund von einer Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Recht auf Klage nach Tariflohn?

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Community-Antworten (13)

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AlterMann

12.02.2018 um 10:45 Uhr

Wenn Dein Betrieb nicht nach Tarif zahlt und auch nicht dazu verpflichtet ist, dann würde Dir eine Klage nichts nützen. Der AG kann sich dann aber auch nicht auf andere Bestimmungen des Tarifs berufen, es sei denn, deren Geltung ist im Arbeitsvertrag so vereinbart.

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Liselotte123

12.02.2018 um 10:52 Uhr

Wie genau muss eine Geltung im Arbeitsvertrag formuliert werden?

T
titapropper

12.02.2018 um 11:00 Uhr

Dafür gibt es keine Vorlage. In unseren ArbVertr steht: es finden die Regelungen der gültigen Mantel-, Entgelt-. ... tarifvertrages Anwendung.

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Pickel

12.02.2018 um 11:02 Uhr

Im Arbeitsvertrag stehen 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende, wenn allerdings die tarifliche Kündigungsfrist verlängert gilt dieses für beide Seiten.

Wenn das so im Vertrag steht, hat dein AG recht. Du hast im Vertrag unterschrieben, dass tarifliche Kündigungsfristen gelten sollen. Warum willst du dich nicht daran halten? Ob auch andere Punkte des Tarifsystems (zB Gehalt) Anwendung finden ist nicht entscheidend.

P
Pjöööng

12.02.2018 um 11:13 Uhr

Wenn der Arbeitgeber zum 31.12.2001 aus dem Arbeitgeber verband ausgetreten ist, dann befand sich der Tarifvertrag am 01.02.2002 zwar in der Nachwirkung, aber nur für die Arbeitnehmer die zuvor Tarifbindung hatten. Demnach keine Wirkung des TV für Dich wenn nicht einzelvertraglich vereinbart.

Die Vereinbarung längerer Kündigungsfristen als der gesetzlichen ist grundsätzlich zulässig. Eine Regelung a la "eine Verlängerung der gesetzlichen Kündiugungsfrist für den Arbeitgeber gilt ebenso für die Kündigung durch den Arbeitnehmer" wäre damit also nicht zu beanstanden.

Jetzt kann man grundsätzlich zwei Rechtsstandpunkte einnehmen:

  • Es wurde hier eine zulässige Verlängerung der Kündigungsfrist vereinbart, wobei an Stelle der gesetlichen Kündigungsfristen die eines Tarifvertrages herangezogen wurden.

  • Der Arbeitgeber hätte zwar grundsätzlich die Möglichkeit gehabt, verlängerte Kündigungsfristen zu vereinbaren. Er verweist aber auf eine tarifliche Regelung die für den Betrieb keine Anwendung mehr findet und daher ist sie unwirksam.

Welcher Rechtsstandpunkt letztendlich der "richtige" ist, entscheidet im Streitfalle ein Arbeitsrichter. Dabei kann es durchaus auf die exakte Formulierung im Arbeitsvertrag ankommen. So könnte z.B. der Begriff "tarifliche Kündigungsfrist" für den Arbeitnehmer günstiger sein als "die im Tarifvertrag XYZ vereinbarten Kündigungsfristen".

L
Liselotte123

12.02.2018 um 12:19 Uhr

Der Arbeitsvertrag bezieht sich auf den jeweilig gütigen Tarifvertrag des Groß- und Außenhandel NRW. Ist dieses dann zu ungenau oder reicht diese Formulierung aus?

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Pjöööng

12.02.2018 um 12:27 Uhr

Auch da könnte man sich wieder streiten. Ist der generell gültige TV gemeint, oder ist damit gemeint dass dieser für den Betrieb gültig sein muss? Als Arbeitnehmer würde ich mich hier wohl auf den Standpunkt stellen dass dieser TV für den Betrieb nicht mehr gültig ist.

L
Liselotte123

12.02.2018 um 13:03 Uhr

Vorausgesetzt ich kündige mit einer 4 wöchigen Kündigungsfrist und mein Arbeitgeber nimmt diese Kündigung an. Er unterzeichnet diesen unter dem Beriff Zustimmung.

Ist die Kündigung dann direkt wirksam? Welche Fristen müssen noch beachtet werden?

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rtjum

12.02.2018 um 13:31 Uhr

Hast du schon mit deinem AG darüber geredet? Evtl ist es ja gar kein Problem

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Liselotte123

12.02.2018 um 13:48 Uhr

Nein, auch wenn ich diesen Weg gehen würde, würde es kein erfolgversprechendes Ergebnis geben. Wohl oder übel muss ich mir rechtlichen Beistand besorgen.

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rtjum

12.02.2018 um 16:23 Uhr

naja oft ist es doch so wenn ein AG sieht dass der Arbeitnehmer weg will dass man sich da irgendwo in der Mitte einigt

M
Moreno

13.02.2018 um 11:08 Uhr

Du brauchst doch keine Zustimmung zu Deiner Kündigung! Du schickst ihm die Kündigung per Einschreiben und dann ist gut. Wenn er dann der Meinung ist, dass Du die Kündigungsfrist nicht eingehalten hast könnte er theoretisch auf Schadensersatz klagen. Diesen müsste er dann aber auch nachweisen was in vielen Fällen für den AG ja nicht grade leicht ist.

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Liselotte123

13.02.2018 um 11:32 Uhr

Vielen Dank für die ganzen Antworten. Ich habe meinen Vertrag gestern von einem Anwalt prüfen lassen und er ist der Meinung das es sich um eine „Kündigungsfrist von 4 Wochen“ handelt. Der Arbeitsvertrag nimmt zu ungenau Bezug auf den Tarifvertrag und dadurch das keine Tarifbindung mehr besteht kommt er zu diesem Schluss. Es könnte natürlich zu einem Rechtsstreit kommen, dem sehe ich jedoch relativ gelassen entgegen.

Die Kündigung werde ich persönlich abgeben.

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