Tarifverträge
Wenn ein Arbeitgeber nach Aufgabe der Tarifbindung alle ausgehandelten Tariferhöhungen eins zu eins weitergegeben hat: kann daraus eine betriebliche Übung entstehen?
Community-Antworten (1)
15.09.2021 um 15:01 Uhr
BAG: Betriebliche Übung - Außerhalb Tarifbindung kein Anspruch auf Vergütungsanpassung an Tariflohnniveau BAG , Urteil vom 19.10.2011 - Aktenzeichen 5 AZR 359/10 (Vorinstanz: LAG Köln vom 14.01.2010 - Aktenzeichen 7 Sa 851/09; ) (Vorinstanz: ArbG Köln vom 10.02.2009 - Aktenzeichen 16 Ca 6842/08; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssatz: Bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber wird eine betriebliche Übung der Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet nur entstehen, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will.
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