Diesntplankotrolle gleich Qualitätskontrolle?
Hallo, bei mir im Krankenhaus ist es Standard, daß durch eine KPH (Krankenpfleghelfer, 1 jährige Pflegeausbildung) die Pause der Nachtwachen ,auf den Stationen,abgelöst wird. Ist auch so schriftlich als Standard hinterlegt. Jetzt kommt es immer öfter vor, daß Berufsfremde ohne jegliche pflegerische Ausbildung dies übernehmen sollen. Es würde angeblich reichen, wenn diese Mitarbeiter einen Reanimationskurs haben. Kann,darf,muss der Betriebsrat bei so einer Planung die Zustimmung zu dem Dienstplan verweigern? Wenn der Arbeitgeber den Standard der Pausenablösung ändert will um unqualifizierte Mitarbeiter einteilen zu können, kann der BR das verhindern? Ist der BR auch für die Qualität der eingesetzten Mitarbeiter verantwortlich? Was passiert wenn ein Patienten Schaden nimmt, weil keine Fachkraft die Pause abgelöst hat, der Betriebsrat aber so einem Dienstplan zugestimmt hat? Vielen Dank alraune
Community-Antworten (2)
09.02.2018 um 16:19 Uhr
Der BR sollte wissen, welche Qualifikationen für den Job benötigt werden. Die Verantwortung liegt beim AG. Dennoch würde ich einem Dienstplan nicht zustimmen, wenn der AG hier lediglich Spargedanken hegt. Denkt an die Möglichkeiten, die der BR beim Thema Qualifizierung hat (§§96-98 BetrVG)
09.02.2018 um 16:22 Uhr
"Kann,darf,muss der Betriebsrat bei so einer Planung...." kann, muss aber nicht. Der AG ist alleine verantwortlich für seine Planung. Der BR ist hier nicht in der Haftung.
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