In unserem Betrieb (Berlin) finden z.Zt. viele Schulungen statt. Das ist ja auch gut.
Da aber die Schulungen teils in anderen Städten (z.B. Hamburg, Frankfurt, etc....) stattfinden sind die Mitarbeiter die dort an den Schulungen teilnehmen teils mit stundenlangen Anreisen "beschäftigt".
Der AG weigert sich jedoch diese Reisezeit als Arbeitszeit anzurechnen.
Ausserdem dauert eine Schulung 7,5 Std., danach teil noch ne Heimfahrt von 4 oder mehr Stunden.
Wenn die Reisezeit als Arbeitszeit zählt, wäre bei der Heimreise (Anreise am Vortag) doch die gesetzlich erlaubte Arbeitszeit überschritten.

Welche rechtliche Handhabe hat der BR den AG zu zwingen die Reisezeit als Arbeitszeit anzuerkennen?

Danke im voraus für viele qualifizierte Antworten....