Erstellt am 13.09.2007 um 07:50 Uhr von Konrad
Hallo Michael-W
Reisezeit = Privatvergnügen? Unklare Rechtslage ohne Tarif
Das Hauptärgernis in den Firmen ist der Umgang mit den Reisezeiten: Ist die An- bzw. Abreise Arbeitszeit oder wird An- und Abreise wenigstens wie Arbeitszeit vergütet? Die Rechtsprechung in dieser Frage entspricht nicht der Realität. Nur wer bei einer angeordneten Dienstreise selbst am Steuer sitzt oder im Zug oder Flugzeug immer Unterlagen studiert, ist nach Meinung der Gerichte so belastet wie bei seiner regulären Arbeit und muss deshalb die entsprechend bezahlt werden. Wer im Zug ein Nickerchen macht, hat demnach keinen Anspruch auf Vergütung der Reisezeit als Arbeitszeit.
Bei gültigen Tarifverträgen wird bis zu vier Stunden als Arbeitszeit vergütet, denkbar wäre eine freiwillige BV wenn AG mitspielt?
Erstellt am 14.09.2007 um 15:32 Uhr von Michael-W
Hallo Konrad,
sorry erstmal das ich jetzt erst wieder schreibe. Bin nur nicht dazu gekommen.
So hab ich das auch gedacht. War der Meinung das schon mal gehört zu haben. Das es fernab der Realität ist stimmt wohl.
Dann werd ich den Kollegen wohl klarmachen müssen das sie es vergessen können die Reisezeit als Arbeitszeit vergütet bzw. gutgeschrieben zu bekommen.
Werd mal hören wie das in den anderen BRs unseres Konzerns (wurden gerade erst geschluckt) geregelt ist.
Dennoch danke, auch wenn die Antwort nicht wirklich zufriedenstellen ist.
Michael-W
Erstellt am 14.09.2007 um 16:27 Uhr von spartacus
Moin Michael-W
wir haben Reisezeit für betrieblich veranlaßte Schulungen/Seminare in einer BV geregelt (ist für uns wie Arbeitszeit).
Hier kann der BR nach meiner Auffassung mitbestimmen (§98 Abs.6 BetrVg)
Ich würde es auf jeden Fall versuchen.