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Urlaub für alle gleich?

U
Unglaublich
Nov 2023 bearbeitet

Bei unserem Arbeitgeber müssen wir jährlich bis Ende September unseren Jahresurlaub fürs kommende Jahr beantragen. Jetzt haben die meisten Kollegen*innen ihre Genehmigung bekommen, und einige nicht. Einigen wurde sogar unbezahlter Urlaub genehmigt, anderen noch nichtmal der rechtliche Urlaubsanspruch. Jetzt werden diejenigen die noch keinen Urlaub bekommen haben, Urlaubslücken füllen müssen und auf Wunschurlaub verzichten, während andere ihre Wünsche erfüllt bekommen haben. Ist das rechtens? Was ist mit dem Gleichstellungsgesetzt? Alle Verträge sind unbefristet. Alle können theoretisch gleich vertreten werden. Bitte Hilft mir entsprechende Begründungen zu finden das es nicht rechtens ist. Der Chef und die Personalabteilung machen quasi was sie wollen.

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Community-Antworten (18)

D
DummerHund

20.11.2023 um 21:24 Uhr

Habt ihr einen Betriebsrat?

U
Unglaublich

20.11.2023 um 21:32 Uhr

Leider keine hilfreiche Antwort.

D
DummerHund

20.11.2023 um 21:36 Uhr

Doch, weil es ein unterschied geben kann ob ein Betriebsrat vorhanden ist oder nicht.

U
Unglaublich

20.11.2023 um 21:54 Uhr

Der Betriebsrat macht bei uns nichts. Deswegen brauchen wir die rechtlichen Grundlagen um diese in einem Schreiben an die Personalabteilung zu richten und es selbst in die Hand zu nehmen. Hat bis jetzt auch immer mit guten Ratschlägen von hier geholfen, dein Kommentar hilft leider nicht.

D
DummerHund

20.11.2023 um 21:59 Uhr

Dann warte bis morgen bis Andere bereit sind zu helfen.

S
Stadtwerker

20.11.2023 um 22:04 Uhr

Der Hinweis von Dummerhund ist sehr wichtig und richtig! Denn nach §87 Abs.1 S.5 ist der Betriebsrat in der Mitbestimmung bei der Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen und sofern es keine tarifliche Regelung gibt, sollte es eine erzwingbare Betriebsvereinbarung zu diesem Thema geben. Wenn nicht, dann solltet ihr Euren BR mal daran erinnern. Spätestens in 2 Jahren und 5 Monaten wird wieder gewählt und so ein Thema kann einem wie Sche..e an den Hacken kleben.

Gruß, Stadtwerker

C
Catweazle

20.11.2023 um 22:07 Uhr

Lies mal § 7 Bundesurlaubsgesetz. Die Wünsche des Arbeitnehmers sind zu berücksichtigen. Eine Klage beim Arbeitsgericht würde sicher helfen. Das funktioniert auch ohne Anwalt und sollte in 14 Tagen erledigt sein. Beim Gütetermin wird es sehr wahrscheinlich eine Einigung geben. Gerichtskosten fallen nach einer Einigung nicht an.

C
Challenger

20.11.2023 um 23:08 Uhr

Zitat Unglaublich :

  1. Der Chef und die Personalabteilung machen quasi was sie wollen.
  2. Der Betriebsrat macht bei uns nichts.

Wenn der AG macht was er will und sich ggf über die Mitbestimmungsrechte des BR hinwegsetzt, dann hat sich der BR dem entgegen zu setzen, notfalls unter Androhung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens nach §23 BetrVG.

Vergleich :

Betriebsverfassungsgesetz § 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten (3) Der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Gesetz beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Handlung zu unterlassen, die Vornahme einer Handlung zu dulden oder eine Handlung vorzunehmen.

Stadtwerker hat bereits auf die Mitbestimmung des BR bei der Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen gemäß §87 Abs.1 BetrVG hingewiesen. Fordert den BR daher ultimativ auf, in der Sache regulierend einzugreifen. Unterlässt er dies, dann erfüllt er den Tatbestand der groben Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten, was zu einem arbeitsgerichtlichen Ausschlussverfahren nach §23 BetrVG führen kann.

Vergleich :

Betriebsverfassungsgesetz § 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten (1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.

G
ganther

21.11.2023 um 00:45 Uhr

"Stadtwerker hat bereits auf die Mitbestimmung des BR bei der Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen gemäß §87 Abs.1 BetrVG hingewiesen. Fordert den BR daher ultimativ auf, in der Sache regulierend einzugreifen. Unterlässt er dies, dann erfüllt er den Tatbestand der groben Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten,"

Na so ist es ja auch nicht... wenn es keine Urlaubsgrundsätze gibt (was ich hier fast vermute, da der AG offensichtlich willkürlich agiert) dann KANN der BR tätig werden. Aber wenn er sein Initiativrecht nicht geltend macht, dann ist es noch kein Verstoß gegen seine gesetzliche Pflicht!

U
Unglaublich

21.11.2023 um 07:12 Uhr

also der Grundsatz ist: ALLE, beantragen Urlaub bis Ende September, dann wird sortiert und geschaut, Alternativen vorgeschlagen. bis jetzt: neuer Vorgesetzter macht neue Regel, ein Teil bekommt und ein Teil nicht, zudem wird auch schon unbezahlter Urlaub genehmigt.

J
jutti1965

21.11.2023 um 07:50 Uhr

dann solltet ihr dem neuen Kollegen die Spielregeln erklären so wie es von Challenger vorgeschlagen wurde.

U
Unglaublich

21.11.2023 um 08:39 Uhr

er kennt die Regeln, sieht sich auch nicht wie ein Kollege*in, sondern eben als Vorgesetzter der willkürlich entscheidet.

M
Moreno

21.11.2023 um 09:19 Uhr

sondern eben als Vorgesetzter der willkürlich entscheidet...kann er ja auch wenn ihm keiner auf die Finger klopft. Macht eurem Betriebsrat Druck, dass dieser eine BV Urlaubsgrundsätze aushandeln soll! Gibt es Betriebsversammlungen bei Euch? Dann wäre da eine gute Plattform um seinen Unmut zu äußern. Zudem kann man auch von seinem Beschwerderecht im Betrieb Gebrauch machen.

T
Tagträumer_5

21.11.2023 um 10:00 Uhr

Mitarbeitern mit schulpflichtigen Kindern werden logischerweise bei Wünschen bevorzugt.

Das nicht jeder seine Wünsche zu 100% durchbekommt, ist logisch oder? Die betrieblichen Belange müssen sichergestellt werden, ohne Kunden keine Einnahmen, ohne Einnahmen permanenten "Urlaub" ...

T
takkus

21.11.2023 um 10:14 Uhr

"Mitarbeitern mit schulpflichtigen Kindern werden logischerweise bei Wünschen bevorzugt."->ehrlich? Das kannst Du untermauern?

"Das nicht jeder seine Wünsche zu 100% durchbekommt, ist logisch oder? "-> ja, da bin ich mal bei dir.

"Die betrieblichen Belange müssen sichergestellt werden, ohne Kunden keine Einnahmen, ohne Einnahmen permanenten "Urlaub" ..."-> Du bist Dir aber schon bewusst, das wir im Moment einen ArbN- Markt haben? An allen Ecken und Enden wird Personal gesucht. Wer im Moment noch so denkt wie Du, wird ein Unternehmen über Kurz oder Lang an die Wand fahren.

C
Catweazle

21.11.2023 um 11:41 Uhr

"Die betrieblichen Belange müssen sichergestellt werden." Aber nur wenn sie DRINGEND sind. Das ist ein erheblicher Unterschied.

C
Challenger

21.11.2023 um 13:42 Uhr

Zitat Tagträumer_5 : "Mitarbeitern mit schulpflichtigen Kindern werden logischerweise bei Wünschen bevorzugt."

Da gebe ich Tagträumer_5 mal ausnahmsweise Recht.

T
takkus

21.11.2023 um 13:49 Uhr

@Challenger- da widerspreche ich Dir. "Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen" sind nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern. Sie sind ein Teil des Ganzen. Da hast Du dann wieder Recht.

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