Erstellt am 18.09.2007 um 10:04 Uhr von Barbara
Natürlich ist die Schichtübergabe Arbeitszeit, alles was vom Arbeitgeber angeordnet ist, ist Arbeitszeit und muss bezahlt werden.
Ich weiß, dass in den Pflegeberufen von den MA erwartet wird,dass sie die Übergabe in der Freizeit machen, womöglich noch von Zuhause aus per Telefon( ambulante Pflege) .Das musst du mit dem Beteirbsrat so schnell wie möglich klären.
Der AG kann dir nicht sagen , dass du die Übergabe in deine Freizeit machen muss, weil er in deiner Freizeit nicht weisengsbefugt ist.
Das hat noch gefehlt, das die AG den MA sagen, wie sie seine Freizeit zu verbringen haben.
Dein Arbeitgeber kann nicht über deine Freizeit bestimmen. In deine Freizeit kannst du machen was du willst.