Erstellt am 14.02.2009 um 23:00 Uhr von kriegsrat
hier hilft ein blick in den tarifvertrag :
- es ist rechtens, wenn bei euch der urlaub auf basis von arbeitstagen gewährt wird
- es ist nicht rechtens, wenn bei euch der urlaub auf basis von kalendertagen gewährt
Erstellt am 14.02.2009 um 23:09 Uhr von nicoline
@pitka
§3 Bundesurlaubsgesetz sichert die Freistellung von der Arbeitspflicht an Werktagen (nicht an Kalendertagen). 24-Stunden nach Beginn der Nachtschicht beginnt der erster Urlaubstag.
sagt ver.di
Der Werktag eines Arbeitnehmers beginnt mit Aufnahme der Arbeit, er endet 24 Stunden später.
sagt wiki