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Schichtdienst/Nachtdienst - und dann gleich Urlaub?

P
pitka
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zum Schichtdienst (Nachtdienst und Urlaub). Ist es rechtens, wenn man aus dem ND in der Urlab geht. z.B. NNNNUUUU, also kein freier Tag dazwischen oder anders gesangt: am 14.02.09 N(achtdienst), am 15.02.09 erster Urlaubstag. Der Nachtdienst beginnt am 14.02.09 um 21:00 Uhr und endet am 15.02.09 um 06:00 Uhr. Vielen Dank für die Antworten

8.07202

Community-Antworten (2)

K
Kriegsrat

15.02.2009 um 00:00 Uhr

hier hilft ein blick in den tarifvertrag :

  • es ist rechtens, wenn bei euch der urlaub auf basis von arbeitstagen gewährt wird
  • es ist nicht rechtens, wenn bei euch der urlaub auf basis von kalendertagen gewährt
N
nicoline

15.02.2009 um 00:09 Uhr

@pitka §3 Bundesurlaubsgesetz sichert die Freistellung von der Arbeitspflicht an Werktagen (nicht an Kalendertagen). 24-Stunden nach Beginn der Nachtschicht beginnt der erster Urlaubstag. sagt ver.di Der Werktag eines Arbeitnehmers beginnt mit Aufnahme der Arbeit, er endet 24 Stunden später. sagt wiki

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