Erstellt am 01.02.2018 um 09:49 Uhr von hansimglueck
Das ist halt wie bei Wilhelm Tell. Da musste man auch den Hut des Herren grüßen, obwohl dieser selbst gar nicht da war.
Ein Chef, der einen Adlatus (Wasserträger oder Wadenbeißer) beschäftigt, ist doch normal.
Und wenn die Anweisungen unsinnig sind, beschwert euch.
Erstellt am 01.02.2018 um 09:49 Uhr von hansimglueck
Diese Antwort wurde von "hansimglueck" gelöscht.
Erstellt am 01.02.2018 um 10:22 Uhr von Yorkie
Wir haben uns beschwert es ist ihm egal. Aber kann er uns deswegen kündigen?
Erstellt am 01.02.2018 um 11:18 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 01.02.2018 um 11:59 Uhr von paula
wichtiger ist sicher für die AN, ob sie die Anweisung beachten müssen. Leider darf der AG seinen Laden mit unsinnigen, unwirtschaftlichen Anweisungen ruinieren und die AN können sehr wenig dagegen tun.
Gibt es einen BR? Auf was beziehen sich die Anweisungen?
Erstellt am 01.02.2018 um 12:02 Uhr von moreno
Ich glaube da muss du schon genauer werden damit man hier beurteilen kann ob diese Anweisungen vom Direktionsrecht gedeckt sind!
Erstellt am 01.02.2018 um 12:06 Uhr von Yorkie
Es geht nicht darum ob er uns wegen der Beschwerde kündigen kann sondern wegen der mündlichen sinnlosen Anweisung!! Betriebsrat gibts. Bei uns net!
Erstellt am 01.02.2018 um 12:06 Uhr von Yorkie
Es geht nicht darum ob er uns wegen der Beschwerde kündigen kann sondern wegen der mündlichen sinnlosen Anweisung!! Betriebsrat gibts. Bei uns net!
Erstellt am 01.02.2018 um 13:01 Uhr von paula
tja ohne BR hat der AG mehr Möglichkeiten. Aber beurteilen kann man es trotzdem nur wenn man weiß um was es geht
Erstellt am 01.02.2018 um 13:32 Uhr von takkus
Vielleicht empfindest auch nur DU die Anweisung als unsinnig. Wie hier schon geschrieben steht: Ohne genaues Hintergrundwissen ist die Frage kaum zu beantworten.