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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Welche Kündigungsfrist gilt für Dienstanweisung?

F
Fliege
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG hat für das Pfortenpersonal eine Dienstanweisung (keine Dienstvereinbarung!) zum Thema Kleiderordnung erlassen. Zustimmung des BR erfolgte. Nun möchte der BR diese kündigen, da sich herausstellte, dass das Tragen von Krawatten bzw. Halstuch im Sommer bei Raumtemperaturen zwischen 26°C-28°C (keine Klimaanlage) unerträglich für die MA ist. In der Dienstanweisung steht keine Kündigungsfrist. Welche Kündigungsfrist muss hier vom BR eingehalten werden? Vielen Dank für eure Antworten.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

26.06.2012 um 12:18 Uhr

@Fliege Eine Dienstanweisung ist in der Regel statisch und wird so ohne weiteres nicht vom AG weggenommen werden muss. Ich würde aber einen anderen Weg gehen: Beginnen, eine BV gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu verhandeln... ...mal schauen, wer sich wie und wann bewegt. :-p

G
gironimo

26.06.2012 um 12:46 Uhr

Die Kleiderordnung ist Mitbestimmungspflichtig (siehe Hinweis Kölner).

Da bisher keine BV besteht, verhandelt Ihr über eine BV zu dieser Frage. Die Dienstanweisung erledigt sich dann mit dem Abschluss der neuen BV, da der AG dann die neue BV umsetzen muss.

L
luckyman

26.06.2012 um 17:20 Uhr

Um meine Vorredner nicht zu wiederholen, nur der Halbsatz...

Richtet euch bei der Verhandlungsasse an den Angaben der Arbeitsstättenverordnung aus. Da steht schon ne Menge drin! Sonst auch germ mal die BG dazu befragen!

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