Erstellt am 26.06.2012 um 10:18 Uhr von Kölner
@Fliege
Eine Dienstanweisung ist in der Regel statisch und wird so ohne weiteres nicht vom AG weggenommen werden muss.
Ich würde aber einen anderen Weg gehen: Beginnen, eine BV gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu verhandeln...
...mal schauen, wer sich wie und wann bewegt. :-p
Erstellt am 26.06.2012 um 10:46 Uhr von gironimo
Die Kleiderordnung ist Mitbestimmungspflichtig (siehe Hinweis Kölner).
Da bisher keine BV besteht, verhandelt Ihr über eine BV zu dieser Frage. Die Dienstanweisung erledigt sich dann mit dem Abschluss der neuen BV, da der AG dann die neue BV umsetzen muss.
Erstellt am 26.06.2012 um 15:20 Uhr von luckyman
Um meine Vorredner nicht zu wiederholen, nur der Halbsatz...
Richtet euch bei der Verhandlungsasse an den Angaben der Arbeitsstättenverordnung aus. Da steht schon ne Menge drin! Sonst auch germ mal die BG dazu befragen!