Erstellt am 09.11.2006 um 19:42 Uhr von Kölner
@norbert
Eigentlich müsste man ganz platt antworten: Es kommt drauf an! Vermutlich genügt Dir das nicht.
Deswegen die Gegenfrage: Was hättest Du als BR denn gerne mitbe- oder zugestimmt?
Erstellt am 09.11.2006 um 21:05 Uhr von wölfchen
@norbert,
schau mal in`s BetrVG, alles was da z.B. unter § 87 aufgelistet ist, darf nicht einseitig durch Dienstanweisungen geregelt werden.
Erstellt am 09.11.2006 um 23:59 Uhr von Heini
Der Betriebsrat hat umfassende Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, Beratungs- und Informationsrechte im personalen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich. Außerdem übernimmt er Aufgaben bei der Überwachung, Förderung, Arbeitsplatzgestaltung und anfallenden, betriebsinternen Beschwerden.
Der Inhalt der Dienstanweisung ist maßgebend über die, dem Betriebsrat zustehenden Möglichkeiten.