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Dienstanweisungen - zustimmungs oder mitbestimmungspflichtig?

N
norbert
Jan 2018 bearbeitet

Alle Kolegen haben neue Dienstanweisungen erhalten.Nun meine Frage?Sind Dienstanweisungen Zustimmungs oder Mitbestimmungspflichtig.Kann der Betriebsrat auf dessen Inhalt und Auswirkungen Einfluss nehmen.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

09.11.2006 um 20:42 Uhr

@norbert Eigentlich müsste man ganz platt antworten: Es kommt drauf an! Vermutlich genügt Dir das nicht. Deswegen die Gegenfrage: Was hättest Du als BR denn gerne mitbe- oder zugestimmt?

W
wölfchen

09.11.2006 um 22:05 Uhr

@norbert, schau mal in`s BetrVG, alles was da z.B. unter § 87 aufgelistet ist, darf nicht einseitig durch Dienstanweisungen geregelt werden.

H
Heini

10.11.2006 um 00:59 Uhr

Der Betriebsrat hat umfassende Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, Beratungs- und Informationsrechte im personalen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich. Außerdem übernimmt er Aufgaben bei der Überwachung, Förderung, Arbeitsplatzgestaltung und anfallenden, betriebsinternen Beschwerden.

Der Inhalt der Dienstanweisung ist maßgebend über die, dem Betriebsrat zustehenden Möglichkeiten.

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