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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstanweisungen im Pausenraum

L
Lucamat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, der AG hängt im Pausenraum immer wieder Dienstanweisungen (in denen auch bei Nichteinhaltung mit Arbeitsrechtlichen Maßnahmen gedroht wird) auf, ohne uns darüber zu informieren. Können wir das Unterbinden und gleichzeitig vorheriges Informationsrecht einfordern?

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Community-Antworten (12)

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gironimo Akzeptiert

27.02.2016 um 16:12 Uhr

Der Pausenraum sollte "arbeitsfrei" sein. Dienstanweisungen haben da nichts verloren. Ihr könnt Euch in der Frage ja auf den § 87 Abs. 1 Nr.8 BetrVG berufen.

Vorab Infos zu Dienstanweisungen? Die sehe ich nicht; es sei denn, der Inhalt berührt Fragen der Ordnung im Betrieb oder andere mitbestimmungspflichtige Themen.

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Lucamat

27.02.2016 um 16:20 Uhr

Vielen Dank. Aber es geht auch darum, dem AG jegliches Aufhängen von Informationen nur über unseren Tisch laufen zu lassen, die im Pausenraum abgelegt werden. Ist dies so möglich?

G
gironimo

27.02.2016 um 16:55 Uhr

Ich denke, Ihr könnt nur darauf bestehen, dass gar nichts im Pausenraum aufgehängt wird (was auch richtig wäre). Wie wäre es mit einem schwarzen Brett davor oder daneben.

ASR A4.2, Punkt 4.1; 8."Pausenräume und Pausenbereiche müssen frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Produktionsabläufe, Publikumsverkehr, Telefonate) sein."

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Lucamat

27.02.2016 um 17:24 Uhr

Vielen Dank für die Antworten!

H
Hoppel

27.02.2016 um 22:13 Uhr

@ gironimo

Unglaublich, was für einen Unsinn Du Dir hier zusammen schreibst!

Seit wann sind Aushänge geeignet, die Erholungspause STÖREN zu können?

Wenn die ASR A4.2 sogar zulässt, dass auf einen Pausenraum oder Pausenbereich bei Tätigkeiten in Büroräumen oder in vergleichbaren Arbeitsräumen verzichtet werden kann, sofern diese während der Pause frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Publikumsverkehr, Telefonate) sind, kann es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit NICHT verboten sein, dass solche Aushänge im Pausenraum gemacht werden!!!

Und da AN auch nicht gezwungen sind, sich die Aushänge während ihrer Pause durchlesen zu müssen (sie dürfen sogar die Augen schließen und ein Nickerchen machen ...), ist Deine Argumentation völlig für die Tonne!

Mal ganz abgesehen davon, dass Du leider noch nicht einmal ansatzweise verstanden hast, was unter einer Sozialeinrichtung i.S.d. § 87 Abs.1 Nr.8 BetrVG zu verstehen ist. Kleiner Tipp: Ein PAUSENRAUM ist damit ganz sicher nicht gemeint ...

@ Lucamat

Ich frage mich ja, wie Euer AG sicherstellen will, dass Dienstanweisungen beachtet werden, wenn er die einfach nur im Pausenraum aufhängt!

AN sind grundsätzlich NICHT verpflichtet, einen Pausenraum aufsuchen zu MÜSSEN! Zweitens sind AN während ihrer Erholungspause von sämtlichen Arbeitspflichten freigestellt und mit Sicherheit NICHT verpflichtet, während ihrer Pause irgendwelche Aushänge durchlesen und zur Kenntnis nehmen zu müssen.

Und dann auch noch arbeitsrechtliche Konsequenzen (was für welche überhaupt??) anzudrohen, wenn der AG überhaupt nicht sicher sein kann, dass die betroffenen AN diese Dienstanweisung tatsächlich zur Kenntnis genommen haben. Das ist lächerlich ...

Ob der AG diese Dienstanweisungen im Vorfeld durch den BR abnicken lassen müsste, hängt davon ab, welchen Inhalt diese Dienstanweisungen haben. Nicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig sind Maßnahmen, die das sogenannte Arbeitsverhalten regeln sollen. Dies sind solche Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert und abgefordert wird (dazu gibt es mehr als eine BAG Entscheidung).

Wenn euer BR eine Dienstanweisung entdeckt, die ein Mitbestimmungsrecht des BR auslöst, sollte der AG postwendend dazu aufgefordert werden, diesen Aushang zu entfernen und Euer MBR zu beachten.

Seid Ihr Euch auch bzgl. der weiteren Vorgehensweise unsicher, wird ein Anwalt eine entsprechende Nachfrage sicherlich beantworten können.

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DummerHund

27.02.2016 um 23:46 Uhr

H
Hoppel

28.02.2016 um 10:47 Uhr

@ DummerHund

Es reicht nicht aus, einfach nur einen Link zu liefern, in dem das Wort "Sozialeinrichtung" vorkommt. Man sollte die Inhalte auch lesen und noch wichtiger ... verstehen!

" Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG setzt das Bestehen einer Sozialeinrichtung voraus. Dabei handelt es sich um einen zweckgebundenen Vermögensgegenstand des Arbeitgebers, der gesondert verwaltet werden kann, auf Dauer angelegt ist und soziale Zwecke verfolgt. [...] Die Einrichtung muss dazu bestimmt sein, soziale Leistungen für die Arbeitnehmer des Betriebs ... zu erbringen. Den Arbeitnehmern müssen über das Arbeitsentgelt hinaus weitere Vorteile zugesagt werden, um ihre soziale Lage zu verbessern."

Bereits an dieser Stelle kann man im Prinzip aufhören weiterzulesen, da ein Pausenraum gem. ASR A4.2 diese Kriterien ganz sicher NICHT erfüllt!

L
Lucamat

28.02.2016 um 11:15 Uhr

Hallo und vielen Dank für die vielen Hinweise. Aus meiner Sicht kann und sollte es sicherlich in diesem Zusammenhang, wenn ich Eure Kommentare so verstehe, einen Übereinkunft mit dem AG geben, in dem wir regeln, dass im Pausenraum keine dienstlichen Belange abgelegt werden und dafür ein schwarzes Brett erstellt wird. In wie weit wir ihn darauf aufmerksam machen, dass Arbeitsrechtliche Maßnahmen ohne sein Sicherstellen, dass es jeder gelesen hat wirksam sind, sollte man vielleicht abwarten. Würdet ihr das auch so sehen? Vielen Dank

P
Pickel

28.02.2016 um 13:55 Uhr

hoppeln hat soweit recht, bis auf einen Punkt.

Natürlich kann der AG ggf. Auch Informationen in Pausenräumen bereitstellen und erwarten dass diese zur Kenntnis genommen werden. Er kann zB die Anweidung geben, dass einmal täglich während der Arbeitszeit das schwarze Brett aufzusuchen ist - zB direkt nach Pausenende. Solange ihr feste Pausenzeichen habt und somit auch Zeiträume, in denen der Pausenraum diesen Zweck nicht erfüllt, spricht mA nach nichts dagegen.

E
Ernsthaft

28.02.2016 um 21:03 Uhr

Die Aussage von @Hoppel zum § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG bezüglich eines Pausenraumes, würde ich jetzt aber schnellstmöglich überdenken.

Däubler und Fitting hierzu einmal Kontaktieren, dürfte sehr hilfreich sein.

Die Aussage von @gironimo hierzu ist vollumfänglich korrekt. Anmaßend und letztlich eine Frechheit dagegen, die von @Hoppel hierzu getätigte.

C
celestro

29.02.2016 um 10:59 Uhr

@ Ernsthaft

Hoppel hat durchaus nachvollziehbares zur Erklärung gegeben. Kannst Du mit Argumenten kontern, oder nur mit allgemeinen Phrasen a la "man sollte mal in die Kommentare rein gucken" ?

P
Pjöööng

29.02.2016 um 11:36 Uhr

Zitat (Ernsthaft): "Däubler und Fitting hierzu einmal Kontaktieren, dürfte sehr hilfreich sein."

Däubler mag ja sein, aber Karl Fitting ist 1990 gestorben. Ihn kann man nicht mehr kontaktieren.

Und Däubler wird vermutlich zu Deiner großen Enttäuschung auf seine bekannte Publikation verweisen und mitteilen dass er keinen Anlass sieht, einen davon abweichenden Standpunkt einzunehmen.

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