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Dienstanweisung befolgen

B
Barthmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle. Kann ein Betriebsrat einen Kollegen bitten, sich an die Dienstanweisung zu halten, weil er es für ungerecht hält, dass der Kollege alle seine Klienten mit "Du" anredet, obwohl wir zum "Sie" verdonnert sind?

4.973012

Community-Antworten (12)

L
Lotte

28.04.2007 um 22:01 Uhr

Barthmann, weder die GewO noch das BetrVG sieht ein Direktionsrecht des Betriebsrats vor.

Du kannst aber als Kollege tätig werden und das "Unrecht" ansprechen.

K
Kölner

28.04.2007 um 22:06 Uhr

@Barthmann Ich weiss gar nicht, ob das so ohne weiteres angeordnet werden kann... ...auf jeden Fall hätte der BR gepennt!

L
Lotte

28.04.2007 um 22:10 Uhr

Kölner, weiß ja nicht, ob das Du oder Sie wirklich unter 87 (1) 1. zu packen ist, wenn es um die Klienten geht. Würde das durchaus als Arbeitsinhalt werten und da hat der BR m.E. nichts zu melden, oder?

K
Kölner

28.04.2007 um 22:37 Uhr

@Lotte Arbeitsinhalt wird über das "Sie" gesteuert? Ich bin irritiert... ...aber stimmt: Es ist schon ein Unterschied ob ich einen Klienten frage: a) "Können Sie mir mitteilen wie viele Sozialpädagogen ich brauche um eine Glühbirne in die Fassung zu drehen?" b) "Kannst Du mir bitte mitteilen, wie viele ich brauche um eine Glühbirne reinzudrehen?" Die Antwort ist immer die gleiche! Nämlich: Nur EINEN einzigen, aber die Birne muss wirklich wollen!!!

P
paula

28.04.2007 um 22:59 Uhr

@kölner

ich bin aber auch eher bei lotte. obwohl man evtl. sogar nach Branchen unterscheiden könnte. Also bei einer Bank im Schalterbereich gehört für mich das Sie schon zum Arbeits- und nicht zum Ordnungsverhalten. Aber hier läßt sich sicher wunderbar streiten...

L
Lotte

28.04.2007 um 23:03 Uhr

paula, Kölner, wir könnten ja mal Sabine fragen, ob sie Sonntag nach dem Tatort... ;-))

K
Kölner

28.04.2007 um 23:12 Uhr

@paula, Lotte Spannend. Dann kann man wegen dieses Vergehens gegen die Dienstanweisung auch gekündigt werden?

L
Lotte

28.04.2007 um 23:27 Uhr

Kölner, Bei wiederholtem Vergehen würde ich das (evtl. Branchenabhängig) Bejahen

B
Bergmann

28.04.2007 um 23:33 Uhr

und dürfte eine vorherige Abmahnung bedürfen !!

K
Kölner

28.04.2007 um 23:39 Uhr

@Bergmann Ja eben. Und stelle Dir mal die Gerichtsverhandlung vor...

B
Bergmann

28.04.2007 um 23:50 Uhr

@ Kölner ,

Guten Tag Herr Richter--du bist doch auch der Meinung ich bin verkehrt hier ???

K
Kölner

28.04.2007 um 23:51 Uhr

@Bergmann :-))))

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