Erstellt am 28.04.2007 um 20:01 Uhr von Lotte
Barthmann,
weder die GewO noch das BetrVG sieht ein Direktionsrecht des Betriebsrats vor.
Du kannst aber als Kollege tätig werden und das "Unrecht" ansprechen.
Erstellt am 28.04.2007 um 20:06 Uhr von Kölner
@Barthmann
Ich weiss gar nicht, ob das so ohne weiteres angeordnet werden kann...
...auf jeden Fall hätte der BR gepennt!
Erstellt am 28.04.2007 um 20:10 Uhr von Lotte
Kölner,
weiß ja nicht, ob das Du oder Sie wirklich unter 87 (1) 1. zu packen ist, wenn es um die Klienten geht.
Würde das durchaus als Arbeitsinhalt werten und da hat der BR m.E. nichts zu melden, oder?
Erstellt am 28.04.2007 um 20:37 Uhr von Kölner
@Lotte
Arbeitsinhalt wird über das "Sie" gesteuert? Ich bin irritiert...
...aber stimmt: Es ist schon ein Unterschied ob ich einen Klienten frage:
a) "Können Sie mir mitteilen wie viele Sozialpädagogen ich brauche um eine Glühbirne in die Fassung zu drehen?"
b) "Kannst Du mir bitte mitteilen, wie viele ich brauche um eine Glühbirne reinzudrehen?"
Die Antwort ist immer die gleiche! Nämlich: Nur EINEN einzigen, aber die Birne muss wirklich wollen!!!
Erstellt am 28.04.2007 um 20:59 Uhr von paula
@kölner
ich bin aber auch eher bei lotte. obwohl man evtl. sogar nach Branchen unterscheiden könnte. Also bei einer Bank im Schalterbereich gehört für mich das Sie schon zum Arbeits- und nicht zum Ordnungsverhalten. Aber hier läßt sich sicher wunderbar streiten...
Erstellt am 28.04.2007 um 21:03 Uhr von Lotte
paula, Kölner,
wir könnten ja mal Sabine fragen, ob sie Sonntag nach dem Tatort... ;-))
Erstellt am 28.04.2007 um 21:12 Uhr von Kölner
@paula, Lotte
Spannend. Dann kann man wegen dieses Vergehens gegen die Dienstanweisung auch gekündigt werden?
Erstellt am 28.04.2007 um 21:27 Uhr von Lotte
Kölner,
Bei wiederholtem Vergehen würde ich das (evtl. Branchenabhängig) Bejahen
Erstellt am 28.04.2007 um 21:33 Uhr von Bergmann
und dürfte eine vorherige Abmahnung bedürfen !!
Erstellt am 28.04.2007 um 21:39 Uhr von Kölner
@Bergmann
Ja eben. Und stelle Dir mal die Gerichtsverhandlung vor...
Erstellt am 28.04.2007 um 21:50 Uhr von Bergmann
@ Kölner ,
Guten Tag Herr Richter--du bist doch auch der Meinung ich bin verkehrt hier ???
Erstellt am 28.04.2007 um 21:51 Uhr von Kölner