Wir sind ein Unternehmen mit ca 50 Schwerbehinderten von ungefähr 800 Beschäftigten.
Die SB sind auf verschiedenen Projekten und auf mehreren Großraumbüros von Mo - So verteilt.

Die Großraumbüros sind nur durch eine Zugangsberechtigung zugänglich.

Die Berechtigung haben natürlich die in den Projekten beschäftigten Mitarbeiter, der BR, HR, die Geschäftsfürung und die SBV. Normalerweise im Vertretungsfall dessen Vertretung.

Nun ist die SBV nur von Mo-Fr bis 14 Uhr anwesend. Das heist am WE, wo auch gearbeitet wird, wäre die Stellvertretung zuständig. Nun meint HR, weil Angelegenheiten die am WE anfallen könnten, was er sich nicht vorstellen kann, diese dann auch in der Wo von der zuständigen SBV erledigt werden könnte. Das heist er verweigert der WE Vertretung den Zugang zu den jeweiligen Großraumbüros, wo die SB arbeiten. Jetzt meine Frage : Ist das eine Behinderung in der Ausübung der Vertretung der SBV oder darf HR das abwegen??

Danke