Erstellt am 24.01.2018 um 10:57 Uhr von WillsWissen
Ich gehe mal davon aus, es handelt sich um einen Pflegeberuf.
Vielleicht ist ja eine Kollegin / ein Kollege krank geworden?!
Bei deiner Krankheit musste doch wahrscheinlich auch jemand auf seine freien Tage verzichten.
Sofern ein Betriebsrat besteht und die Dienstplanänderung/Schichtplanänderung so genehmigt wurde, sehe ich dort erst einmal nichts verwerfliches. Für gewöhnlich gibt es doch Regelungen wie im Krankheitsfall vertreten wird.
Ein Dienst- bzw. Schichtplan ist in den seltensten Fällen in Stein gemeißelt.
Und die Anzahl der Tage, die unter Einhaltung der Ruhezeiten gearbeitet werden darf, beläuft sich meines Wissens nach auf 12 Arbeitstage am Stück (Habe jetzt nicht hinterher gesucht und lasse mich eines besseren belehren)
Erstellt am 24.01.2018 um 12:22 Uhr von Krambambuli
Frage doch mal deinen BR, ob er dem Dienstplan zugestimmt hat.
Und die Ankündigungsfrist ist wohl auch problematisch.
Erstellt am 25.01.2018 um 12:38 Uhr von nicoline
*Bin seit letzter Woche Freitag bis heute Mittwoch mit Krankmeldung krankgeschrieben.*
Für all diese Tage muss dir genau die Arbeitszeit gutgeschrieben werden, mit der du geplant warst (gibt es einen Dienstplan oder ähnliches?), denn: krank ist wie gearbeitet und schon deswegen hast du nicht zu wenig Tage gearbeitet.
*Die haben mich heute angerufen*
Zunächst mal solltest du dir für die Zukunft merken, dass du während deiner Freizeit oder auch während einer Arbeitsunfähigkeit (hier ruht die Arbeitspflicht) nicht dazu verpflichtet bist, Weisungen des AG entgegenzunehmen, einfacher ausgedrückt, du musst nicht an das Telefon gehen, wenn du erkennst, es ist jemand aus dem Dienst. Das Weisungsrecht des AG erstreckt sich nur auf die Arbeitszeit. Nur, wenn du einen Arbeitsvertrag mit Arbeit auf Abruf abgeschlossen hast, musst du sicherstellen, dass du erreichbar bist.
*und gesagt ich muss von Donnerstag bis Sonntag arbeiten.*
Das ***musst*** du nicht. Wenn es einen Dienstplan, oder eine andere Art von Planung gibt, ist diese/r verbindlich. Mit der Herausgabe eines Plan hat der AG sein Weisungsrecht verbraucht, der Dienstplan ist verbindlich und kann nur in gegenseitigem Einvernehmen und mit Zustimmung des BR (so ihr denn einen habt) geändert werden.
Aus kollegialen Gründen könntest du dir das natürlich mal überlegen, was da sinnvoll und für die anderen KollegInnen entlastend wäre, aber müssen musst du nicht.
* Laut meinen Vertrag arbeite ich immer 5Tage in der Woche*
Da krank wie gearbeitet ist, hast du diese Pflicht erfüllt.
* Das ich keinen freien Tag mehr in der Woche bekomme?
Na ja, der AG ist wahrscheinlich der Ansicht, dass du mit deinem Krank genug frei hattest, was natürlich absolut daneben ist.