Erstellt am 14.07.2021 um 16:19 Uhr von celestro
kommt darauf an ... hat Dich der Arzt nur für den einen Tag krank geschrieben ... dann nicht ... hat er Dich länger krank geschrieben ... dann ja. Aber frei ist frei und bekommst Du mEn eh nicht zurück.
Erstellt am 14.07.2021 um 16:34 Uhr von §§reiter
Ich sehe das genau wie Celestro. Wenn dieser Tag bereits als frei geplant war bevor Du krank, bzw. arbeitsunfähig wurdest, dann ist das leider einfach Pech.
Das man die Tage, welche man ärztlich attestiert AU war, zurückbekommt, trifft nur auf Urlaubstage zu (weil das eben im BUrlG so geregelt ist), nicht aber auf Tage an denen man einfach frei hat.
Erstellt am 15.07.2021 um 04:15 Uhr von BRHamburg
Wenn es sich bei den freien Tagen nicht um Urlaubstage handelt, zählen sie als frei auch wenn eine AU Bescheinigung vor liegt. Auch wenn du an einem oder mehreren Tagen Freizeitausgleich für Mehrarbeit bekommen solltest, sind die Stunden weg. Der Ausgleich muss aber vor der AU festgelegt werden.
Erstellt am 19.07.2021 um 08:29 Uhr von takkus
Ich möchte mal die Worte: "kommt darauf an ..." von celestro aufgreifen. Angenommen deine AUB geht über Sonntag hinaus und sollten Samstag und Sonntag ganz "normale" freie Tage sein, dann passiert mit diesen nichts. Ist der Freitag ein Überstundenfrei, kann es durchaus möglich sein, dass Du diese Stunden gutgeschrieben bekommst. Das wäre dann der Fall, wenn ein Tarifvertrag, eine BV oder dein AV das regelt. Dies könnte sich aus dem Wortlaut: "Im Falle einer unverzüglich und durch ärztliches Attest nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit während des Freizeitausgleichs gilt der Freizeitausgleich als nicht gewährt."