Erstellt am 02.11.2018 um 09:06 Uhr von nicoline
Ja, das ist zulässig. Krank ist wie gearbeitet. Bist du mit Überstunden geplant, müssen die dir auch im Krankheitsfall gutgeschrieben werden. Bist du mit Frei geplant, gilt das auch im Krankheitsfall. Lediglich Urlaubstage müssen bei Krankheit ersetz werden. Das aber auch nur dann, wenn die Krankheit am ersten (Urlaubs)Tag bescheinigt wird. Bei Krankheit im Urlaub gelten die 3 Tage "Karenzzeit" nicht.
Erstellt am 02.11.2018 um 09:08 Uhr von outofmemory
Nein, mach es nicht so. Geh zum Arzt und hole dir deine Krankschreibung. Denn so verlierst du nicht deinen Urlaubstag. Und ich tippe mal darauf, dass es sowieso länger als drei Tage dauern wird. Dann müsste sowieso ein gelber Schein eingereicht werden.
Erstellt am 02.11.2018 um 09:26 Uhr von ganther
es ist also schon mal ganz entscheidend ob du heute einfach frei hast oder ob es Urlaub ist. Das wird aus Deiner Frage nämlich nicht ganz ersichtlich.
Erstellt am 02.11.2018 um 12:42 Uhr von Eva1980
Heute hab ich Urlaub - die restl. Tage (Do-Mo) sind mit "frei" im Dienstplan da so die Überstunden abgebaut werden... ich hab mich nun aber für meinen Urlaubstag nicht krankschreiben lassen auch wenn er dann verfällt. Hab was länger andauerndes und werde Montag zu meinem Hausarzt gehen um mich krankschreiben zu lassen.Auf Stress mit meiner Chefin habe ich wegen einem Tag Urlaub der verfällt keine Lust...
Erstellt am 02.11.2018 um 12:45 Uhr von nicoline
ganther
*es ist also schon mal ganz entscheidend ob du heute einfach frei hast oder ob es Urlaub ist. Das wird aus Deiner Frage nämlich nicht ganz ersichtlich*
Eva1980
*nur heute stehe ich mit Urlaub drin.*
Wenn du also heute eine AU Bescheinigung abgibst, muss der Tag Urlaub dir, wie bereits erwähnt, wiedergegeben werden, das Frei gilt als genommen.