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Krank im frei/Urlaub

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Eva1980
Feb 2019 bearbeitet

Guten Tag, ich bin seit gestern krank. hatte gestern bis einschließlich Montag schon im Dienstplan (Gastro)frei eingetragen, nur heute stehe ich mit Urlaub drin. kann nachher erst zum Arzt aber mit entzündeten Mandeln und Fieber wird er mich krankschreiben. habe meine Chefin informiert - sie meint sie braucht keine Krankschreibung da ich ja eh frei haben? ist das zulässig?

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Community-Antworten (5)

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nicoline

02.11.2018 um 10:06 Uhr

Ja, das ist zulässig. Krank ist wie gearbeitet. Bist du mit Überstunden geplant, müssen die dir auch im Krankheitsfall gutgeschrieben werden. Bist du mit Frei geplant, gilt das auch im Krankheitsfall. Lediglich Urlaubstage müssen bei Krankheit ersetz werden. Das aber auch nur dann, wenn die Krankheit am ersten (Urlaubs)Tag bescheinigt wird. Bei Krankheit im Urlaub gelten die 3 Tage "Karenzzeit" nicht.

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outofmemory

02.11.2018 um 10:08 Uhr

Nein, mach es nicht so. Geh zum Arzt und hole dir deine Krankschreibung. Denn so verlierst du nicht deinen Urlaubstag. Und ich tippe mal darauf, dass es sowieso länger als drei Tage dauern wird. Dann müsste sowieso ein gelber Schein eingereicht werden.

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ganther

02.11.2018 um 10:26 Uhr

es ist also schon mal ganz entscheidend ob du heute einfach frei hast oder ob es Urlaub ist. Das wird aus Deiner Frage nämlich nicht ganz ersichtlich.

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Eva1980

02.11.2018 um 13:42 Uhr

Heute hab ich Urlaub - die restl. Tage (Do-Mo) sind mit "frei" im Dienstplan da so die Überstunden abgebaut werden... ich hab mich nun aber für meinen Urlaubstag nicht krankschreiben lassen auch wenn er dann verfällt. Hab was länger andauerndes und werde Montag zu meinem Hausarzt gehen um mich krankschreiben zu lassen.Auf Stress mit meiner Chefin habe ich wegen einem Tag Urlaub der verfällt keine Lust...

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nicoline

02.11.2018 um 13:45 Uhr

ganther es ist also schon mal ganz entscheidend ob du heute einfach frei hast oder ob es Urlaub ist. Das wird aus Deiner Frage nämlich nicht ganz ersichtlich

Eva1980 nur heute stehe ich mit Urlaub drin.

Wenn du also heute eine AU Bescheinigung abgibst, muss der Tag Urlaub dir, wie bereits erwähnt, wiedergegeben werden, das Frei gilt als genommen.

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