Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um ihre Hilfe.
Meinem Mann droht die Kündigung. Er ìst mit 50 GbB schwerbehindert. Die Entscheidung des Integrationsamtes steht noch aus. Am 31.01.2018 findet eine Kündigungsschutzverhandlung durch das Amt im Betrieb statt. Der Betriebsrat hat dem Arbeitgeber und auch dem Integrationsamt mitgeteilt, dass sie einer Kündigung nicht zustimmen.
Sollte das Amt trotz all unserer Einwände der Kündigung zustimmen, nun folgende Frage:

Wenn er die Kündigung ausgehändigt bekommt, darf er sofort, während der Arbeitszeit zum Arbeitsgericht?
Oder aber die Arbeit nicht abbrechen und dies nach der Arbeitszeit erledigen. Was ist während der Arbeitszeit gestattet in solch einem Fall?

Unabhängig von allem war eh vom aktuellen Betriebsrat geplant ihn in den Wahlvorstand zu bestimmen. Ab 23.01.2018 wird er im Wahlvorstand sein, Wahlleiter. Da er es während der letzten Wahl auch war und alles gut organisiert war.

Vielen Dank
Michaela Mangelsdorf