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Kündigung, wie verhalte ich mich als AN ohne Betriebsrat

K
Klipper
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Kündigung, wie verhalte ich mich als Arbeitnehmer wenn im betrieb kein BR besteht,- und muss ich die Kündigung gleich unterschreiben ? das Arbeitsverhältnis ist seit 1 jahr unbefristet, Kündigungsgrund: AG hat ein persöhnliches Problem...

1.22307

Community-Antworten (7)

H
Hartmut

31.07.2013 um 08:02 Uhr

Hallo Klipper, willkommen im Forum! Du arbeitest in deiner Firma schon länger als 6 Monate und stehst daher unter Kündigungsschutz lt. Kündigungsschutzgesetz, auch ohne Betriebsrat. Kurz gesagt, eine Kündigung "aus persönlichen Problemen des AG" ist in diesem Gesetz nicht vorgesehen. Ganz wichtig: Nichts unterschreiben!! Du musst nichts unterschreiben, nicht einmal eine Empfangsbestätigung - von einer Einverständniserklärung natürlich ganz zu schweigen. Nach Erhalt der Kündigung hast du drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage zu erheben, mach das! Das erst mal dazu. Gerne kannst du hier weitere Fragen stellen.

M
mitleserinnenn

31.07.2013 um 09:46 Uhr

Hartmut woher weißt Du dass das KSchutzGesetz überhaupt dort gilt? Ggf Kleinbetrieb.

P
pillepalleTR

31.07.2013 um 10:54 Uhr

Meine Empfehlung: Kündigungsschreiben schweigend entgegennehmen, Anwalt (für Arbeitsrecht) suchen (so schnell wie möglich) und das Weitere mit ihm abklären.

K
Klipper

31.07.2013 um 11:12 Uhr

Guten morgen, und muss ich die Firma dann sofort verlassen wenn der AG mir die die Kündigung gibt oder wie sieht's da aus?

M
mitleserinnenn

31.07.2013 um 11:26 Uhr

Wenn der AG kündigt, kommt es darauf an, ab welchem Datum die Kündigung wirksam ist. Kündigt er fristlos und erteilt Hausverbot bzw stellt von der Arbeit frei? Auf alle Fälle muss man sich sofort bei der AfA arbeitssuchend melden sondt drohen Sperrzeiten.

G
gironimo

31.07.2013 um 11:35 Uhr

Also wenn Du Dir sicher bist, dass Du keine goldenen Löffel gestohlen hast u.d.g., lohnt auf jedem Fall der Gang zum Fachanwalt und eine eventuelle Klage (innerhalb der 3 Wochenfrist!). Gehe mit Deinem Arbeitsvertrag und dem Kündigungsschreiben zu dem Anwalt und beratet die Situation. Arbeiten musst Du bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zu dem Zeitpunkt, wo der Arbeitgeber Dich Heim schickt. Beachte, ob Du noch Urlaubsansprüche, Mehrarbeitszeiten oder der gleichen hast.

K
Klipper

31.07.2013 um 14:47 Uhr

DANKE Top Informationen !!

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