Kündigung, wie verhalte ich mich als AN ohne Betriebsrat
Hallo, Kündigung, wie verhalte ich mich als Arbeitnehmer wenn im betrieb kein BR besteht,- und muss ich die Kündigung gleich unterschreiben ? das Arbeitsverhältnis ist seit 1 jahr unbefristet, Kündigungsgrund: AG hat ein persöhnliches Problem...
Community-Antworten (7)
31.07.2013 um 08:02 Uhr
Hallo Klipper, willkommen im Forum! Du arbeitest in deiner Firma schon länger als 6 Monate und stehst daher unter Kündigungsschutz lt. Kündigungsschutzgesetz, auch ohne Betriebsrat. Kurz gesagt, eine Kündigung "aus persönlichen Problemen des AG" ist in diesem Gesetz nicht vorgesehen. Ganz wichtig: Nichts unterschreiben!! Du musst nichts unterschreiben, nicht einmal eine Empfangsbestätigung - von einer Einverständniserklärung natürlich ganz zu schweigen. Nach Erhalt der Kündigung hast du drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage zu erheben, mach das! Das erst mal dazu. Gerne kannst du hier weitere Fragen stellen.
31.07.2013 um 09:46 Uhr
Hartmut woher weißt Du dass das KSchutzGesetz überhaupt dort gilt? Ggf Kleinbetrieb.
31.07.2013 um 10:54 Uhr
Meine Empfehlung: Kündigungsschreiben schweigend entgegennehmen, Anwalt (für Arbeitsrecht) suchen (so schnell wie möglich) und das Weitere mit ihm abklären.
31.07.2013 um 11:12 Uhr
Guten morgen, und muss ich die Firma dann sofort verlassen wenn der AG mir die die Kündigung gibt oder wie sieht's da aus?
31.07.2013 um 11:26 Uhr
Wenn der AG kündigt, kommt es darauf an, ab welchem Datum die Kündigung wirksam ist. Kündigt er fristlos und erteilt Hausverbot bzw stellt von der Arbeit frei? Auf alle Fälle muss man sich sofort bei der AfA arbeitssuchend melden sondt drohen Sperrzeiten.
31.07.2013 um 11:35 Uhr
Also wenn Du Dir sicher bist, dass Du keine goldenen Löffel gestohlen hast u.d.g., lohnt auf jedem Fall der Gang zum Fachanwalt und eine eventuelle Klage (innerhalb der 3 Wochenfrist!). Gehe mit Deinem Arbeitsvertrag und dem Kündigungsschreiben zu dem Anwalt und beratet die Situation. Arbeiten musst Du bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zu dem Zeitpunkt, wo der Arbeitgeber Dich Heim schickt. Beachte, ob Du noch Urlaubsansprüche, Mehrarbeitszeiten oder der gleichen hast.
31.07.2013 um 14:47 Uhr
DANKE Top Informationen !!
Verwandte Themen
Drohende Kündigung durch Arbeitshinderung?
ÄlterHallo? Ich bin seit 8 Wochen in der Verwaltung eines Unternehmens tätig, dessen Fachbereich neu für mich ist. Vorher habe ich alleine gearbeitet, war persönliche Assistenz des Arbeitgebers. Konnte fas
Kündigung in Probezeit - andere Stelle im Arbeitsvertr. als ausgeübt werden soll
ÄlterHallo Forum, wir haben leider im Moment eine Kündigung einer Kollegin in der Probezeit vorliegen - das besondere daran ist das die Kollegin erst am 01.02.2018 bei uns im Haus angefangen hat. Als Grun
Verletzung der Schweigepflicht - Wie verhalte ich mich wenn ich mit bekomme, dass ein BR-Mitglied seine Schweigepflicht verletzt ?
ÄlterWie verhalte ich mich wenn ich mit bekomme das ein BR-Mitglied seine schweigepflicht verletzt ? Was kann oder wie kann ich da gegen vor gehen ? Es geht um eine Kündigung eines Mitarbeiter der fristl
Mitarbeitergespräch mit Personalabteilung - Wie verhalte ich mich in so einem Gespräch als Betriebsrat?
ÄlterHallo Mitstreiterinnen und Mitstreiter, ein Kollege hat mich gebeten, an einem Gespräch mit seinem Gruppenleiter/ Abteilungsleiter und der Personalabteilung teilzunehmen. Dem Kollegen wurde bisher
Verhalten bei Abmahnungen !!!
ÄlterWie verhalte ich mich richtig bei Aushändigung von Abmahnungen im Beisein der Mitarbeiter und der GL?? Was sage ich dem Mitarbeiter in diesem Augenblick ?? Wie verhalte ich mich richtig wenn die GL di