Erstellt am 09.07.2008 um 14:15 Uhr von carrie
@Sam63
Ist das eine betriebsbedingte Kündigung oder warum ein Punktesystem?
Aus welchen Gründen soll gekündigt werden?
Erstellt am 09.07.2008 um 14:22 Uhr von Sam63
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es ist eine betriebsbedingte Kündigung. Da der Umsatz 'schlechter geworden' ist, baut der Arbeitgeber stellen ab. Es wurden alle
möglichen vergleichbaren Positionen miteinander verglichen
Erstellt am 09.07.2008 um 14:26 Uhr von carrie
@Sam63
Hier mal ein Link dazu:
http://www.dr-hildebrandt.de/arbeit/betriebsbedingt/betriebsbedingt_01.htm
Erstellt am 09.07.2008 um 14:36 Uhr von Sam63
Habe auf der Seite gewühlt, aber nichts gefunden, wie wir uns als BR verhalten sollen. Wo steht denn etwas? Danke
Erstellt am 09.07.2008 um 14:51 Uhr von carrie
@Sam63
Ihr könnt Bedenken und außerdem Widerspruch einlegen.
Ein Widerspruch ist dann ordnungsgemäß, wenn er unter Heranziehung mindestens eines der in § 102 Abs. 3 BetrVG aufgeführten Fallbeispiele begründet wird.
Ein ordnungsgemäßer Widerspruch löst einen Weiterbeschäftigungs - und Vergütungsanspruch des gekündigten Kollegen aus.
Erstellt am 09.07.2008 um 14:54 Uhr von Matze24
@Sam63,
habt Ihr Einblick in die Betriebsfinanzen gehabt, um das Kündigungsbegehren nachvollziehen zu können? Wurde über mögliche Stundenreduzierung anderer Mitarbeiter zugunsten des zu kündigenden Mitarbeiters diskutiert? Warum war keine befristete Einstellung erfolgt, wenn die Umsätze so instabil sind? Wurdet Ihr über den Haushaltsplan informiert, sodass der Kündigung vorgebaut werden konnte?
Hieraus ergäben sich mehrere Gründe einer Kündigung zu widersprechen und dem Mitarbeiter eine Chance vor dem Arbeitsgericht (Kündigungsschutzklage) einzuräumen.
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 09.07.2008 um 15:00 Uhr von carrie
@Sam63
Der Arbeitgeber muss vor Gericht darlegen, dass die Kündigung gerechtfertigt ist.
Oft ist so eine Kündigung dann nicht mehr haltbar und euer Kollege hat die Chance seinen Job zu behalten.
Erstellt am 09.07.2008 um 15:02 Uhr von mainpower
Hallo,
entweder lasst Ihr die Frist verstreichen (stillschweigende Zustimmung). Der Kollege hat dann immer noch die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage.
Möglichkeit 2: Ihr widersprecht der Kündigung dann muß der AG sich die Zustimmung zur Kündigung vom Gericht ersetzen lassen. Zum Widerspruch braucht Ihr aber triftige Gründe.
Erstellt am 09.07.2008 um 15:04 Uhr von Sam63
Nach §102 BetrVG trifft keiner der Gründe zu, der Kündigung zu widersprechen. Die GL hat uns den Umsatzrückgang gezeigt, auch über den längeren Zeitraum (was man im amerikanischen Unternehmen als länger ansehen kann). Befristete Einstellung ist nicht möglich, da seit 17 Jahren beschäftigt als Gebietsverkaufsleiter. In der Anhörung steht auch, dass für die anderen Mitarbeiter durch den Wegfall dieser Stelle keine Mehrarbeit anfällt. Also im ganzen ist die Anhörung schon recht sicher (ich denke, diese ist von einem Anwalt aufgesetzt)
Erstellt am 09.07.2008 um 15:14 Uhr von uhu
@Sam63
kaum vorstellbar, dass bei einer Betriebszugehörigkeit von 17 Jahren dieser Kollege die wenigsten Punkte insgesamt hatte; was für ein Punktesystem ist das denn?
Erstellt am 09.07.2008 um 15:20 Uhr von Sam63
wie es der Teufel will, sie passt schon, die vergleichbaren Kollegen sind auch über 17 Jahre dabei (bis 20 Jahre) und alle sind verheiratet und haben 2 Kinder (in ähnlichem Alter). Alter ist auch ca. gleich 3 Jahre Unterschied, d. h. der zu Kündigende hat die geringste Betriebszugehörigkeit ist aber wohl 3 Jahre älter. Laut Rechtssprechung hat die GL schon Einfluss auf das Punktesystem und Betriebszugehörigkeit zählt oft mehr
Erstellt am 09.07.2008 um 23:42 Uhr von paula
Ich würde schon mal die Frage stellen ob ein Kündigungsgrund vorliegt. Umsatzrückgang ist KEIN Kündigungsgrund! Da gehört viel mehr dazu! Der Umsatzrückgang könnte ja auch daher rühren, dass der AG seine Ware günstiger verkauft. Es bedarf einer konkreten Darlegung welche unternehmerischen Maßnahmen ergriffen werden um die anfallende Arbeit zukünftig zu bewältigen und welches Personal in diesem Zusammenhang benötigt werden. Nur mit einem Umsatzrückgang kommt ein AG beim Arbeitsgericht nicht durch wenn der Kollege klagt.
Wie kommt es denn zu dem Punktesystem? Habt ihr da Eure MBR ausgeschöpft?
Wie sieht es mit der Vergleichbarkeit aus? Auch da gibt es viele Ansatzpunkte für Fehler...