Mitbestimmung bei Urlaub
Hallo, wir arbeiten in einem Altenheim und haben gerade folgendes Problem: Unser AG möchte die Urlaubsregelung ändern. Das bedeutet, er möchte, dass die Pflegekräfte montags bis samstags Urlaub nehmen, anstatt, wie bisher nur jeden 2. Samstag. Kurze Erklärung: Unsere Pflegekräfte arbeiten jedes zweite Wochenende und nehmen eben auch nur an dem "Arbeitswochenende" den Samstag einen Urlaubstag. Sie arbeiten in einer 5.5 Tage Woche und haben 33 Tage Urlaubsanspruch. Diese Regel gibt es schon seit Jahren bei uns, es war schon immer so, dass sie nur den Arbeitssamstag genommen haben, weil der andere Samstag ja immer als frei "geplant" ist. Unser AG ist der Meinung, dass er von heute auf morgen sagen kann, dass die MA den Urlaub (ab Januar) auch jeden Samstag nehmen also 6 Tage die Woche! Ich hatte auch an die betriebliche Übung gedacht, aber weiß nicht, ob dies in dem Fall zutrifft bzw. gültig ist, weil es darum geht, wie der Urlaub genommen wird und nicht um die Summe. Der AG meint, dass wir ja keinen Rahmendienstplan haben, der das festhält, aber man kann es am Dienstplan sehen, dass jedes 2. Wochenende frei ist und das jeweils andere eben das "Arbeitswochenende" ist. Können wir da was ändern? Haben wir Mitbestimmung, wenn es um sowas geht? Wie sieht es gesetzlich aus? Ich finde zu dem "Sonderfall" einfach nichts.. P.S. In unseren Verträgen steht nichts weiter drin, es findet auch kein TV Anwendung und wir haben keine BV.
Community-Antworten (1)
06.12.2017 um 11:45 Uhr
Hier geht es um Urlaubsgrundsätze und um Dienstplangestaltung. Bei beidem habt Ihr Mitbestimmung. Nehmt Eure Recht wahr. Schließt eine BV Dienstplangestaltung ab nach der regelmäßig jeder zweite Samstag frei ist (will der Arbeitgeber vermutlich nicht haben, da es aber bisher fuinktioniert hat wird er vor einer möglichen Einigungsstelle keine guten Argumente haben).
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