Erstellt am 11.03.2008 um 18:34 Uhr von Lotte
schüler,
guck mal bitte im BetrVG unter § 87. Dort findest Du Deine Antworten ;-)
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/index.html
Erstellt am 11.03.2008 um 22:32 Uhr von Der alte Heini
schüler
der Betriebsrat hat gem. § 87 Abs.1, Ziffer 2+3 BetrVG in genannter Angelegenheit mitzubestimmen.
Ich hoffe diese Frage kam nicht von einem Mitglied des Betriebsrates.
Erstellt am 11.03.2008 um 22:35 Uhr von Lotte
Heini,
ich hätte ihn ja wenigstens ein bißchen selbst stöbern lassen...
Erstellt am 11.03.2008 um 22:37 Uhr von Kölner
@Der alte Heini
Es gibt Schlüsselwörter, die lösen bei mir gewisse Assoziationen aus. An was erinnern Dich denn Worte wie "Hausaufgabe" und "schüler"?
Das musst Du jetzt aber nicht beantworten... ;-)
Erstellt am 12.03.2008 um 11:12 Uhr von Petrus
@schüler:
Zur Länge der Pausen steht auch noch was im ArbZG - in dem Fall bitte selber suchen. Ein Gesetz aufheben kann der BR natürlich nicht...