Hallo,
in unserem Betrieb ist folgende Situation:

Vor einigen Jahren hat die Firma umfirmiert und einen neuen Namen bekommen. Hierbei wurden in Absprache und Vereinbarung mit dem BR neue Musterarbeitsverträge mit den MA geschlossen. Von etwa 350 MA, weiß der BR, dass bei mindestens 110 später noch eine weitere Vereinbarung getroffen wurde, so dass der MA Inklusivstunden erhalten hat. Also Stunden, die wenn sie erbracht werden, durch eine entsprechende Zulage abgegolten sind.

Individualrechtlich ist das machbar, das hatte ich schon einmal geprüft.
Wenn aber inzwischen fast ein Drittel der Belegschaft diesen Passus haben, ist das dann eigentlich nicht schon kollektiv, so dass der BR hier in die Mitbestimmung kommen müsste.

Ab wann kann eine Vorgehensweise nicht mehr als individuell gesehen werden? Es gibt ja eindeutige Hinweise, dass dies eben nicht individuell ist.