Hallo, bei uns in der Firma werden neue Arbeitsverträge eingeführt. Jeder bestehende MA hat die Möglichkeit auf den neuen AV zu wechseln. Es stehen ein paar Sachen drin, die schlechter sind als im alten Vertrag bzw nicht den gesetzlichen Grundlagen entsprechen. Nun meine Frage: Der Vertrag unterliegt ja dem Individualrecht. Mehrere MA möchten dass der BR sich diesen Vertrag ansieht bzw. überprüfen lässt. Wieviel MA sind nötig das wir einen kollektiven Bezug haben? Geht das überhaupt? Danke für eure Hilfe. Sheila