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Individualrecht/Kollektivrecht

S
sheila
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns in der Firma werden neue Arbeitsverträge eingeführt. Jeder bestehende MA hat die Möglichkeit auf den neuen AV zu wechseln. Es stehen ein paar Sachen drin, die schlechter sind als im alten Vertrag bzw nicht den gesetzlichen Grundlagen entsprechen. Nun meine Frage: Der Vertrag unterliegt ja dem Individualrecht. Mehrere MA möchten dass der BR sich diesen Vertrag ansieht bzw. überprüfen lässt. Wieviel MA sind nötig das wir einen kollektiven Bezug haben? Geht das überhaupt? Danke für eure Hilfe. Sheila

2.280016

Community-Antworten (16)

C
celestro

22.11.2016 um 11:04 Uhr

Ich nehme mal an, das die Verträge für "alle" kommen sollen (oder zumindest "ab sofort für alle neuen Mitarbeiter ) ? Damit ist der Kollektivbezug bereits gegeben.

S
Sheila

22.11.2016 um 11:10 Uhr

Ja, den neuen Vertrag gibts ab sofort für neue MA. Der Wechsel von den alten zu den neuen Verträgen ist freiwillig. Danke für den Link. Werde diesen mal lesen und ggf mich nochmal melden

P
Pickel

22.11.2016 um 11:18 Uhr

Celestro, die Arbeitsverträge bleiben dennoch Individualrecht

C
celestro

22.11.2016 um 11:26 Uhr

Richtig ... und weiter ?

O
outofmemory

22.11.2016 um 11:28 Uhr

Nichts desto Trotz kann der Betriebsrat über den §80 BetrVG die Formulararbeitsverträge kontrollieren! EDIT: http://www.boeckler.de/pdf/p_edition_hbs_124.pdf

C
Catweazle

22.11.2016 um 11:48 Uhr

Die Kontrolle bezieht sich ausschließlich auf die persönlichen Daten.

O
outofmemory

22.11.2016 um 12:33 Uhr

Nein, auf die Einhaltung der Gesetze, Vereinbarung etc. zum Vorteil der Mitarbeiter.

C
celestro

22.11.2016 um 12:44 Uhr

Eben ... die persönlichen Daten gehen den BR nichts an ... es reicht völlig, ein Standardformular ohne jeglichen persönlichen Bezug zu bekommen (als BR).

G
gironimo

22.11.2016 um 14:13 Uhr

Schaut doch mal in den § 94 BetrVG. Da geht es um die Inhalte der "Vertrags-Rohlinge ". Und da findet ihr auch eine erzwingbare Mitbestimmung, wenn es um das Kleingedruckte geht.

Ansonsten, warum sollte denn überhaupt jemand einen neuen Vertrag unterschreiben?

S
sheila

22.11.2016 um 14:23 Uhr

Im alten Vertrag steht: Es gibt 1 x im Jahr eine freiwillige Sonderzahlung und im neuen eine Sonderzahlung. d.h. durch das wegfallen von "freiwillige" erhält man die Sonderzahlung auf jeden Fall.

R
RoterFaden

22.11.2016 um 15:09 Uhr

Und welche Nachteile entstehen?

S
sheila

22.11.2016 um 15:11 Uhr

Das wäre jetzt kein Nachteil, aber die MA zweifeln dies an, dass eine Sonderzahlung trotzdem nicht gestrichen werden kann

C
celestro

22.11.2016 um 15:25 Uhr

betriebliche Übung ...

S
sheila

22.11.2016 um 15:27 Uhr

Ja, aber dann muss doch jeder von den alten MA, der den neuen Vertrag unterschreibt, individualrechtlich dagegen vorgehen oder?

G
ganther

22.11.2016 um 15:33 Uhr

@sheila

die Nachteile sehe ich aber immer noch nicht. Gibt's da noch andere nachteilige Folgen?

@gironimo mit Deinem § 94 kommst Du aber nicht weit. Schließlich ist das MBR auf "persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen" beschränkt. An das Kleingedruckte kommst du damit noch nicht so schnell

C
celestro

22.11.2016 um 18:13 Uhr

@ gironimo / ganther

"Der Betriebsrat hat bei der Verwendung der vom Arbeitgeber gestellten Formulararbeitsverträge ein Überwachungsrecht (80 Abs. 1 Nr. 1BetrVG). Es ist allerdings auf eine Rechtskontrolle des Vertragsinhalts hinsichtlich der Vereinbarkeit der Vertragsklauseln mit den Normen des Nachweisgesetzes und den Vorschriften des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, §§ 305 bis 310 BGB) beschränkt."

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