Erstellt am 22.11.2016 um 10:04 Uhr von celestro
Ich nehme mal an, das die Verträge für "alle" kommen sollen (oder zumindest "ab sofort für alle neuen Mitarbeiter ) ? Damit ist der Kollektivbezug bereits gegeben.
Erstellt am 22.11.2016 um 10:10 Uhr von Sheila
Ja, den neuen Vertrag gibts ab sofort für neue MA. Der Wechsel von den alten zu den neuen Verträgen ist freiwillig. Danke für den Link. Werde diesen mal lesen und ggf mich nochmal melden
Erstellt am 22.11.2016 um 10:18 Uhr von Pickel
Celestro, die Arbeitsverträge bleiben dennoch Individualrecht
Erstellt am 22.11.2016 um 10:26 Uhr von celestro
Erstellt am 22.11.2016 um 10:28 Uhr von outofmemory
Nichts desto Trotz kann der Betriebsrat über den §80 BetrVG die Formulararbeitsverträge kontrollieren!
EDIT:
http://www.boeckler.de/pdf/p_edition_hbs_124.pdf
Erstellt am 22.11.2016 um 10:48 Uhr von Catweazle
Die Kontrolle bezieht sich ausschließlich auf die persönlichen Daten.
Erstellt am 22.11.2016 um 11:33 Uhr von outofmemory
Nein, auf die Einhaltung der Gesetze, Vereinbarung etc. zum Vorteil der Mitarbeiter.
Erstellt am 22.11.2016 um 11:44 Uhr von celestro
Eben ... die persönlichen Daten gehen den BR nichts an ... es reicht völlig, ein Standardformular ohne jeglichen persönlichen Bezug zu bekommen (als BR).
Erstellt am 22.11.2016 um 13:13 Uhr von gironimo
Schaut doch mal in den § 94 BetrVG. Da geht es um die Inhalte der "Vertrags-Rohlinge ". Und da findet ihr auch eine erzwingbare Mitbestimmung, wenn es um das Kleingedruckte geht.
Ansonsten, warum sollte denn überhaupt jemand einen neuen Vertrag unterschreiben?
Erstellt am 22.11.2016 um 13:23 Uhr von sheila
Im alten Vertrag steht: Es gibt 1 x im Jahr eine freiwillige Sonderzahlung und im neuen eine Sonderzahlung. d.h. durch das wegfallen von "freiwillige" erhält man die Sonderzahlung auf jeden Fall.
Erstellt am 22.11.2016 um 14:09 Uhr von RoterFaden
Und welche Nachteile entstehen?
Erstellt am 22.11.2016 um 14:11 Uhr von sheila
Das wäre jetzt kein Nachteil, aber die MA zweifeln dies an, dass eine Sonderzahlung trotzdem nicht gestrichen werden kann
Erstellt am 22.11.2016 um 14:25 Uhr von celestro
Erstellt am 22.11.2016 um 14:27 Uhr von sheila
Ja, aber dann muss doch jeder von den alten MA, der den neuen Vertrag unterschreibt, individualrechtlich dagegen vorgehen oder?
Erstellt am 22.11.2016 um 14:33 Uhr von ganther
@sheila
die Nachteile sehe ich aber immer noch nicht. Gibt's da noch andere nachteilige Folgen?
@gironimo
mit Deinem § 94 kommst Du aber nicht weit. Schließlich ist das MBR auf "persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen" beschränkt. An das Kleingedruckte kommst du damit noch nicht so schnell
Erstellt am 22.11.2016 um 17:13 Uhr von celestro
@ gironimo / ganther
"Der Betriebsrat hat bei der Verwendung der vom Arbeitgeber gestellten Formulararbeitsverträge ein Überwachungsrecht (80 Abs. 1 Nr. 1BetrVG). Es ist allerdings auf eine Rechtskontrolle des Vertragsinhalts hinsichtlich der Vereinbarkeit der Vertragsklauseln mit den Normen des Nachweisgesetzes und den Vorschriften des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, §§ 305 bis 310 BGB) beschränkt."