Erstellt am 30.10.2016 um 13:39 Uhr von ChristianPfalz
Individualrecht bezieht sich auf eine einzelne Person (AN), Kollektivrecht bezieht sich auf die Gruppe bzw. auf die Allgemeinheit (AN).
Kommt dann auf den Fall an den man beurteilen muss. Betrifft es ein einzelne Person (AN) ,so greift das Individualrecht, oder betrifft es die ganze Belegschaft dann kommt das Kollektivrecht ins spiel, ausgenommen §5 Abs.3 BetrVG (LA).
Soweit OK?
Erstellt am 30.10.2016 um 13:47 Uhr von blödgefragt
Erstellt am 30.10.2016 um 13:52 Uhr von Pjöööng
Naja, CPs Erklärung geht doch etwas an den Tatsachen vorbei.
Leider ist der Unterschied auch nicht so ganz griffig. Vereinfacht könnteman vielleicht sagen, dass das Individualrecht die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt, während das Kollektivrecht die rechtliche Beziehung zwischen einem Kollektiv und dem Arbeitgeber regelt.
Bei vielen Fragen (z.B.Versetzungen) wird sowohl das Individualrecht, wie auch das Kollektivrecht berührt.
Erstellt am 30.10.2016 um 14:16 Uhr von gironimo
Wenn du BR bist, kann man vereinfacht sagen : Der BR und der AG verhandeln auf der kollektivrechtlichen Ebene, weil es hierbei um die AN als Gruppe geht. Der Arbeitsvertrag zwischen einem einzelnen AN mit dem AG ist die individualrechtlich Ebene.
Genauer erfährst du es im BR 1 Seminar.
Erstellt am 30.10.2016 um 22:09 Uhr von blödgefragt
wenn ich das jetzt richtig verstehe.In Firmen ohne BR`s bleibt dem ArbN. nur das Individualrecht.
Auge um Auge, Zahn um Zahn. Und für das Kollektivrecht kümmert sich dann der ArbG. alleine Und kann machen was er möchte? Denn alleine ist man ja bekanntlich gegen die ArbG. Machtlos.
Erstellt am 31.10.2016 um 00:19 Uhr von Pjöööng
In Betrieben ohne BR kann man häufig enen BR wählen. Und auch Tarifrecht ist Kollektivrecht.
Erstellt am 31.10.2016 um 15:32 Uhr von ChristianPfalz
Alleine ist man natürlich nicht so stark wie in der Gruppe. Und wenn jeder nur für sich kämpft und kämpfen muss, bilden sich Egoismen in der Firma.(Individualrecht)
Bildet eine gruppe ,dann könnt ihr eurem AG die Stirn bieten (Kollektiv)
Kollektivrecht geht vor Individualrecht.
So wie Pjööng geschrieben. Bildet einen Wahlausschuss und bestellt euch einen BR. Aller Anfang ist schwer. Aber hier bekommt ihr genügend Input und Hilfestellungen.
Viel Erfolg
Erstellt am 31.10.2016 um 15:38 Uhr von nicoline
*bestellt euch einen BR. *
Wo, bei Herty oder bei Amazooon?
Erstellt am 31.10.2016 um 15:39 Uhr von nicoline
*bestellt euch einen BR. *
Wo, im Tante Emma Laden oder im Internet?
Erstellt am 31.10.2016 um 15:47 Uhr von ChristianPfalz
lol. Das sagt man so. Nicoline
Erstellt am 02.11.2016 um 17:38 Uhr von nicoline
*Das sagt man so.*
Du vielleicht, man sicher nicht!