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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Individualrecht und Kollektivrecht

B
blödgefragt
Jan 2018 bearbeitet

Mal eine ganz bescheidene Frage:" Was oder worin liegt der Unterschied zwischen Individualrecht und kollektivrecht". Ich verstehe das nicht 100%ig. Könnt Ihr mir das mal in Beispielen erklären, so dass es auch wirklich jeder Dumme versteht.

14.297011

Community-Antworten (11)

C
ChristianPfalz

30.10.2016 um 14:39 Uhr

Individualrecht bezieht sich auf eine einzelne Person (AN), Kollektivrecht bezieht sich auf die Gruppe bzw. auf die Allgemeinheit (AN). Kommt dann auf den Fall an den man beurteilen muss. Betrifft es ein einzelne Person (AN) ,so greift das Individualrecht, oder betrifft es die ganze Belegschaft dann kommt das Kollektivrecht ins spiel, ausgenommen §5 Abs.3 BetrVG (LA).

Soweit OK?

B
blödgefragt

30.10.2016 um 14:47 Uhr

nicht ganz

P
Pjöööng

30.10.2016 um 14:52 Uhr

Naja, CPs Erklärung geht doch etwas an den Tatsachen vorbei.

Leider ist der Unterschied auch nicht so ganz griffig. Vereinfacht könnteman vielleicht sagen, dass das Individualrecht die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt, während das Kollektivrecht die rechtliche Beziehung zwischen einem Kollektiv und dem Arbeitgeber regelt.

Bei vielen Fragen (z.B.Versetzungen) wird sowohl das Individualrecht, wie auch das Kollektivrecht berührt.

G
gironimo

30.10.2016 um 15:16 Uhr

Wenn du BR bist, kann man vereinfacht sagen : Der BR und der AG verhandeln auf der kollektivrechtlichen Ebene, weil es hierbei um die AN als Gruppe geht. Der Arbeitsvertrag zwischen einem einzelnen AN mit dem AG ist die individualrechtlich Ebene. Genauer erfährst du es im BR 1 Seminar.

B
blödgefragt

30.10.2016 um 23:09 Uhr

wenn ich das jetzt richtig verstehe.In Firmen ohne BR`s bleibt dem ArbN. nur das Individualrecht. Auge um Auge, Zahn um Zahn. Und für das Kollektivrecht kümmert sich dann der ArbG. alleine Und kann machen was er möchte? Denn alleine ist man ja bekanntlich gegen die ArbG. Machtlos.

P
Pjöööng

31.10.2016 um 01:19 Uhr

In Betrieben ohne BR kann man häufig enen BR wählen. Und auch Tarifrecht ist Kollektivrecht.

C
ChristianPfalz

31.10.2016 um 16:32 Uhr

Alleine ist man natürlich nicht so stark wie in der Gruppe. Und wenn jeder nur für sich kämpft und kämpfen muss, bilden sich Egoismen in der Firma.(Individualrecht) Bildet eine gruppe ,dann könnt ihr eurem AG die Stirn bieten (Kollektiv) Kollektivrecht geht vor Individualrecht.

So wie Pjööng geschrieben. Bildet einen Wahlausschuss und bestellt euch einen BR. Aller Anfang ist schwer. Aber hier bekommt ihr genügend Input und Hilfestellungen. Viel Erfolg

N
nicoline

31.10.2016 um 16:38 Uhr

*bestellt euch einen BR. * Wo, bei Herty oder bei Amazooon?

N
nicoline

31.10.2016 um 16:39 Uhr

*bestellt euch einen BR. * Wo, im Tante Emma Laden oder im Internet?

C
ChristianPfalz

31.10.2016 um 16:47 Uhr

lol. Das sagt man so. Nicoline

N
nicoline

02.11.2016 um 18:38 Uhr

Das sagt man so. Du vielleicht, man sicher nicht!

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