Individualrecht und Kollektivrecht
Mal eine ganz bescheidene Frage:" Was oder worin liegt der Unterschied zwischen Individualrecht und kollektivrecht". Ich verstehe das nicht 100%ig. Könnt Ihr mir das mal in Beispielen erklären, so dass es auch wirklich jeder Dumme versteht.
Community-Antworten (11)
30.10.2016 um 14:39 Uhr
Individualrecht bezieht sich auf eine einzelne Person (AN), Kollektivrecht bezieht sich auf die Gruppe bzw. auf die Allgemeinheit (AN). Kommt dann auf den Fall an den man beurteilen muss. Betrifft es ein einzelne Person (AN) ,so greift das Individualrecht, oder betrifft es die ganze Belegschaft dann kommt das Kollektivrecht ins spiel, ausgenommen §5 Abs.3 BetrVG (LA).
Soweit OK?
30.10.2016 um 14:47 Uhr
nicht ganz
30.10.2016 um 14:52 Uhr
Naja, CPs Erklärung geht doch etwas an den Tatsachen vorbei.
Leider ist der Unterschied auch nicht so ganz griffig. Vereinfacht könnteman vielleicht sagen, dass das Individualrecht die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt, während das Kollektivrecht die rechtliche Beziehung zwischen einem Kollektiv und dem Arbeitgeber regelt.
Bei vielen Fragen (z.B.Versetzungen) wird sowohl das Individualrecht, wie auch das Kollektivrecht berührt.
30.10.2016 um 15:16 Uhr
Wenn du BR bist, kann man vereinfacht sagen : Der BR und der AG verhandeln auf der kollektivrechtlichen Ebene, weil es hierbei um die AN als Gruppe geht. Der Arbeitsvertrag zwischen einem einzelnen AN mit dem AG ist die individualrechtlich Ebene. Genauer erfährst du es im BR 1 Seminar.
30.10.2016 um 23:09 Uhr
wenn ich das jetzt richtig verstehe.In Firmen ohne BR`s bleibt dem ArbN. nur das Individualrecht. Auge um Auge, Zahn um Zahn. Und für das Kollektivrecht kümmert sich dann der ArbG. alleine Und kann machen was er möchte? Denn alleine ist man ja bekanntlich gegen die ArbG. Machtlos.
31.10.2016 um 01:19 Uhr
In Betrieben ohne BR kann man häufig enen BR wählen. Und auch Tarifrecht ist Kollektivrecht.
31.10.2016 um 16:32 Uhr
Alleine ist man natürlich nicht so stark wie in der Gruppe. Und wenn jeder nur für sich kämpft und kämpfen muss, bilden sich Egoismen in der Firma.(Individualrecht) Bildet eine gruppe ,dann könnt ihr eurem AG die Stirn bieten (Kollektiv) Kollektivrecht geht vor Individualrecht.
So wie Pjööng geschrieben. Bildet einen Wahlausschuss und bestellt euch einen BR. Aller Anfang ist schwer. Aber hier bekommt ihr genügend Input und Hilfestellungen. Viel Erfolg
31.10.2016 um 16:38 Uhr
*bestellt euch einen BR. * Wo, bei Herty oder bei Amazooon?
31.10.2016 um 16:39 Uhr
*bestellt euch einen BR. * Wo, im Tante Emma Laden oder im Internet?
31.10.2016 um 16:47 Uhr
lol. Das sagt man so. Nicoline
02.11.2016 um 18:38 Uhr
Das sagt man so. Du vielleicht, man sicher nicht!
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Kollektivrecht
Älterhallo zusammen, bei unseren neu gewählten Betriebsrat stellt sich gerade die Frage um das Kollektivrecht. In unserem Unternehmen sind ca 155 Beschäftigte. Davon ca 120 in Vollzeit und ca 35 in Teil
Kollektivrecht oder Individualrecht
ÄlterHallo. In unserem Betrieb arbeiten neben den Vollzeitbeschäftigten zu etwa einem Drittel Teilzeitkräfte (größtenteils geringfügig Beschäftigte). Unser Arbeitgeber behauptet fälschlicherweise, dass
Mitbestimmung bei Forderung nach AU ab dem ersten Tag der Krankheit
ÄlterHallo und guten Abend, wir haben bei uns folgendes Problem: Unsere Personalabteilung informiert uns(den BR) schriftlich über die Tatsache das für 4 MA die AU ab dem ersten Tag eingefordert wird. 3
Prämienzahlung: Kollektiv- oder Individualrecht?
ÄlterHallo Mitstreiter ! Frage: Wenn in einer Abteilung (ca. 15 von 260 MA) des Betriebes seit über 5 Jahren Stückzahlprämien gezahlt werden und dem AG plötzlich einfällt, er könne ohne MBR des BR die B