Ich bin vor kurzem zum neuen Betriebsratsvorsitzenden in unser Unternehmen gewählt worden.Dabei habe ich folgendes Problem. Kann mir jemanden genau erklären wo das Kollektiv recht greift und wo es sich nur um ein Einzelrecht handelt.
Vielleicht anhand von einigen Beispielen.
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Betriebsverfassungsrecht Teil 1
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