hallo zusammen, bei unseren neu gewählten Betriebsrat stellt sich gerade die Frage um das Kollektivrecht.

In unserem Unternehmen sind ca 155 Beschäftigte. Davon ca 120 in Vollzeit und ca 35 in Teilzeit von 450 Minijob bis 100 std

Die Vollzeitbeschäftigten bekommen Zulagen für Wochenendarbeit und Weihnachtsgeld.

Die geringfügig Beschäftigten/ Teilzeit bekommen diese Zulagen nicht. Seitens der Geschäftsleitung würde immer gesagt das dieses individualrecht ist. Also nach dem Motto, wir zahlen nicht, da soll der mitarbeiter doch klagen, was natürlich keiner macht, da er Angst um seinen Arbeitsplatz hat.

Hier besteht doch aber Kollektivrecht, also wie gehen wir als Betriebsrat jetzt am besten vor ?

Es gibt weiterhin Mitarbeiter die einen Arbeitsvertrag haben in dem nichts geregelt ist, also praktisch nur ihr std Lohn steht. Haben diese Mitarbeiter dadurch den Gesetzlichen Anspruch von Rückwirkenden Zahlungen von 3 Jahren ?

LG