Filmaufnahmen Mitbestimmungsrecht/achtung: NICHT zur Überwachung von AN!
Hallo zusammen, in unserem Unternehmen sollen Filmaufnahmen von unseren Arbeitsprozessen und Maschinen angefertigt werden, die ausschließlich zu Schulungszwecken dienen sollen (Erklären der Prozesse und Arbeitsschritte), zum anderen hat unsere Prozessoptimierung ein Interesse an Aufnahmen von häufig vorkommenden Tätigkeiten, um diese auf Verbesserungspotenziale zu untersuchen (z.B. Lauf- und Greifwege verkürzen o.ä.) Die Videoaufnahmen werden einmalig gemacht und dienen NICHT zur Überwachung oder Kontrolle von Mitarbeitern. Die Persönlichkeitsrechte der MA werden nicht verletzt, da man vorher deren Einverständnis schriftlich einholen würde.
Kann/darf der Betriebsrat die Filmaufnahmen verbieten? Hat er da überhaupt Mitbestimmungsrecht?
Community-Antworten (3)
23.11.2017 um 09:33 Uhr
Der BR hat mitzubestimmen, weil die Kameras geeignet sind, das Verhalten +Leistung zu überwachen. Es kommt nicht darauf an, welche tatsächlichen Absichten der AG hat. Auch kann die Mitbestimmung nicht durch persönliche Erklärungen der AN übergangen werden.
23.11.2017 um 10:37 Uhr
Da hier, wie vom Fragesteller geschrieben, es um einmalige Aufnahmen geht und sonst nichts, sollte der BR hier kooperieren und nicht die Keule Mitarbeiterüberwachung rausholen, denn sie ist hier fehl am Platze. Info überprüfen was wann wie wo mit wem gedreht wird ist Pflicht, wird aber in solchen Fällen zu keiner Beanstandung oder Rechtsverletzung führen. Wir haben Filmteams auch schon im Hause gehabt für ähnliche Dokumentationen . Wegen dem Recht am eigenen Bild muss natürlich jeder betroffene Mitarbeite ( als Komparse im Film ) eine individuelle Einverständnis Erklärung abgeben.
23.11.2017 um 11:14 Uhr
"Da hier, wie vom Fragesteller geschrieben, es um einmalige Aufnahmen geht und sonst nichts, sollte der BR hier kooperieren und nicht die Keule Mitarbeiterüberwachung rausholen, denn sie ist hier fehl am Platze."
Zwar durchaus richtig, aber das sehe ich hier auch gar nicht.
Wichtiger ist ja folgendes ... die Einbindung des BR sollte dazu führen, daß es eben genauso harmlos abläuft. Und das bedeutet, eine Regelungsabrede zu treffen, die eben genau diese Punkte festhält. Das z.B. die Aufnahmen nicht zu negativen Konsequenzen für die MA führen dürfen.
Ebenso, daß z.B. niemand zu Filmaufnahmen gedrängt werden darf ... etc. etc.
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