Erstellt am 23.11.2017 um 08:33 Uhr von hansimglueck
Der BR hat mitzubestimmen, weil die Kameras geeignet sind, das Verhalten +Leistung zu überwachen. Es kommt nicht darauf an, welche tatsächlichen Absichten der AG hat. Auch kann die Mitbestimmung nicht durch persönliche Erklärungen der AN übergangen werden.
Erstellt am 23.11.2017 um 09:37 Uhr von ickederdicke
Da hier, wie vom Fragesteller geschrieben, es um einmalige Aufnahmen geht und sonst nichts, sollte der BR hier kooperieren und nicht die Keule Mitarbeiterüberwachung rausholen, denn sie ist hier fehl am Platze. Info überprüfen was wann wie wo mit wem gedreht wird ist Pflicht, wird aber in solchen Fällen zu keiner Beanstandung oder Rechtsverletzung führen.
Wir haben Filmteams auch schon im Hause gehabt für ähnliche Dokumentationen . Wegen dem Recht am eigenen Bild muss natürlich jeder betroffene Mitarbeite ( als Komparse im Film ) eine individuelle Einverständnis Erklärung abgeben.
Erstellt am 23.11.2017 um 10:14 Uhr von celestro
"Da hier, wie vom Fragesteller geschrieben, es um einmalige Aufnahmen geht und sonst nichts, sollte der BR hier kooperieren und nicht die Keule Mitarbeiterüberwachung rausholen, denn sie ist hier fehl am Platze."
Zwar durchaus richtig, aber das sehe ich hier auch gar nicht.
Wichtiger ist ja folgendes ... die Einbindung des BR sollte dazu führen, daß es eben genauso harmlos abläuft. Und das bedeutet, eine Regelungsabrede zu treffen, die eben genau diese Punkte festhält. Das z.B. die Aufnahmen nicht zu negativen Konsequenzen für die MA führen dürfen.
Ebenso, daß z.B. niemand zu Filmaufnahmen gedrängt werden darf ... etc. etc.