Hallo zusammen,
in unserem Unternehmen sollen Filmaufnahmen von unseren Arbeitsprozessen und Maschinen angefertigt werden, die ausschließlich zu Schulungszwecken dienen sollen (Erklären der Prozesse und Arbeitsschritte), zum anderen hat unsere Prozessoptimierung ein Interesse an Aufnahmen von häufig vorkommenden Tätigkeiten, um diese auf Verbesserungspotenziale zu untersuchen (z.B. Lauf- und Greifwege verkürzen o.ä.)
Die Videoaufnahmen werden einmalig gemacht und dienen NICHT zur Überwachung oder Kontrolle von Mitarbeitern. Die Persönlichkeitsrechte der MA werden nicht verletzt, da man vorher deren Einverständnis schriftlich einholen würde.

Kann/darf der Betriebsrat die Filmaufnahmen verbieten? Hat er da überhaupt Mitbestimmungsrecht?