Überwachung Arbeitszeit BR-Mitglieder
Dass der BR ein Mitbestimmungsrecht bei der Regelung der Arbeitszeit hat, ist klar, aber inwieweit gehen seine Rechte bei den BR-Mitgliedern selbst? Der Fall: alle BR-Mitglieder rechnen Quartalsmäßig die Stunden die für die BR Arbeit geleistet wurden mit dem Arbeitgeber ab. Der BR sammelt also von jedem die Stunden und schickt sie in einer Datei an den AG. Es kam jetzt vor, dass ein BR-Mitglied seine Stunden direkt an den AG gesendet hat ohne diese dem BR offen zu legen, auch auf Nachfrage hat er dies nicht getan. Das führt bei einigen Kolleg*innen im BR zu Misstrauen, so dass sie die Stundenabrechnung des BR-Mitgliedes beim AG anfordern wollen um zu überprüfen, ob seine Angaben stimmen. Was sagt ihr dazu? Hat der BR die Pflicht, die Stunden der BR-Mitglieder zu überwachen? Und was, wenn raus kommt, dass Arbeitszeitbetrug stattfindet? Hat der BR dann auch die Pflicht, dies an den AG weiterzugeben? Danke für eure Rückmeldungen
Community-Antworten (15)
18.04.2019 um 14:32 Uhr
Ich würde euch was husten und dem AG auch. Ein BRM ist nicht verpflichtet seine Zeiten für BR Arbeit zudokumentieren. Abmelden und Rückmelden reichen aus.
18.04.2019 um 14:58 Uhr
Wenn ein MA zum Chef geht und sich für eine Recherche mal freistellen läßt, wie sollte der BR das nachvollziehen können?
"Ich würde euch was husten und dem AG auch. Ein BRM ist nicht verpflichtet seine Zeiten für BR Arbeit zudokumentieren. Abmelden und Rückmelden reichen aus."
Würdest Du das auch sagen, wenn der BR diese "Abrechnung" (in Absprache mit dem AG) so beschlossen hat?
18.04.2019 um 15:19 Uhr
Da ich vermute, dass jede Möglichkeit der Überprüfung der eingereichten Daten einen Rechtsverstoß darstellen: Ja, ich würde das auch sagen wenn eine solche "Absprache" stattgefunden hat.
18.04.2019 um 15:31 Uhr
Man man man - dem BR- Mitglied ist die Zeit zur Verfügung zu stellen, die erforderlich ist. Konzentriert euch auf eure BR-Arbeit und nicht auf die Zeit.
18.04.2019 um 15:40 Uhr
"Da ich vermute, dass jede Möglichkeit der Überprüfung der eingereichten Daten einen Rechtsverstoß darstellen:"
Wenn es eine BV gäbe, die die Abrechnung der Zeiten gegenüber dem AG regelt ... wieso sollte dann jede Möglichkeit der Überprüfung der Daten einen Rechtsverstoß darstellen?
18.04.2019 um 15:51 Uhr
"www.arbeitsrecht-weltweit.de": "Daher hat ein Betriebsratsmitglied bei der Abmeldung lediglich den Ort und die voraussichtliche Dauer der Betriebsratsarbeit mitzuteilen. Eine formlose Mitteilung, per E-Mail oder telefonisch, ist ausreichend. Eine Weisung des Arbeitgebers über die Ausgestaltung des Abmeldeverfahrens, z.B. Nutzung eines Zeiterfassungssystems, ist unzulässig (LAG Hamm, Urt. v. 26.11.2013 – 7 TaBV 74/13) und stellt eine Behinderung der Betriebsratsarbeit dar (§ 78 S. 1 BetrVG), gegen die der Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch geltend machen kann. In extremen Fällen kommen sogar Ordnungsgelder bis zu EUR 10.000 (§ 23 Abs. 3 BetrVG) oder die Verhängung einer Geld- oder Freiheitsstrafe (§ 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) in Betracht." Was also genau kann eine solche BV denn dann regeln?
18.04.2019 um 16:02 Uhr
...es gibt keine BV Die Absprache ist mit dem AG getroffen worden, da die Stunden die ein BR-Mitglied von seiner beruflichen Tätigkeit (nach §37BetrVG) freigestellt wurde der jeweiligen Abteilung vergütet werden, damit dort Ersatz geschaffen werden kann. Somit bekommt der AG eine Aufstellung der Stunden, die für die BR-Arbeit benötigt wurden, natürlich ohne Inhalte. Es geht jetzt nur darum, dass einige BR-Mitglieder untereinander Misstrauen entwickeln und der BR sich sozusagen selbst untereinander kontrollieren will. Ein BR-Mitglied hat nun seine Stunden direkt an den AG weitergegeben und der BR hat halt jetzt keinen Einblick und möchte dies kontrollieren.
18.04.2019 um 16:11 Uhr
@secondnamex: zum einen: Für die Aufstellung der Stunden würde ich mich als BR-M aber nicht verantwortlich fühlen. Das kann der AG gerne von meinem Vorgesetzten verlangen, bei dem ich mich ab- und wieder anmelde. Und zum zweiten Teil: Auch die Kontrolle durch den "BR" (ich vermute du meinst den Vorsitzenden?) stellt für mich in so einem Fall eine Behinderung der Betriebsratsarbeit dar. Mit den selben Konsequenzen wie für den AG.
18.04.2019 um 16:56 Uhr
Zitat von secondnamex: Die Absprache ist mit dem AG getroffen worden, da die Stunden die ein BR-Mitglied von seiner beruflichen Tätigkeit (nach §37BetrVG) freigestellt wurde der jeweiligen Abteilung vergütet werden, damit dort Ersatz geschaffen werden kann.
Da der Zweck dieser Absprache ist eine zusätzliche Arbeitsbelastung der anderen MA zu vermeiden und damit den MA zugute kommt, finde ich das in Ordnung. Ich würde jetzt versuchen das Gremium zu überzeugen einen Beschluss zu fassen, dass ALLE BRM ihre Stunden direkt beim AG abgeben. Damit diese gegenseitige "Überwachung" gar nicht in Frage kommt.
18.04.2019 um 17:12 Uhr
@wdliss
Du solltest Dir Dein LAG Urteil vielleicht einmal genauer durchlesen:
"Eine Weisung des Arbeitgebers über die Ausgestaltung des Abmeldeverfahrens, z.B. Nutzung eines Zeiterfassungssystems, ist unzulässig"
denn von einer Weisung des AG sind wir hier meilenweit entfernt. Es ist also höchstens zu klären, ob ein BR seine Mitglieder per Beschluss zu etwas verpflichten kann, was man von Seiten des Gesetzes her nicht tun muß.
"Es geht jetzt nur darum, dass einige BR-Mitglieder untereinander Misstrauen entwickeln und der BR sich sozusagen selbst untereinander kontrollieren will."
Frage mich noch immer, wie der BR hier irgendwas kontrollieren will. Quartalsmäßig ... geht es um eine Aufstellung nach Tagen? Und wie will jemand beurteilen, ob ein BRM hier mehr aufgeschrieben hat, als "richtig" war?
18.04.2019 um 18:06 Uhr
@celestro - Ein Beschluß des BR an seine BRM dem BR Gremium sseine Zeiten offenzulegen, halte ich für nicht durchsetzbar. Wie BRHamburg schon schrieb - ich würde dem AG und auch den BR Kollegen was husten. Ich bin als BRM für meine notwendige BR Arbeit im Grundsatz erszt einmal nur meinem Wissen und Gewissen verantwortlich. Alles weitere regelt § 37 BetrVG. Weder das Gremium noch der BRV sind mir weisungsbefugt. Sollte es zu so einem Mehrscheitsbeschluß kommen - würde ich den vrom ArbG überprüfen lassen.
Ja der AG mag seine Gründe haben und mein Vorgestzten auch (weil er Geld für seine Abteilung für meine BR Arbeit bekommt) aber das sind interne Verrechungen und dann soll er sich bitte selber kümmer - Punkt
P.S. Und der AG freut sich nen Ast, weil er so schön Misstrauen ins Gremium bringt - sollen die sich doch schön untereinander misstrauen, ob die eine Abteilung nen Euro fünfzig mehr abrechnet. Typisch Deutsche Missgunst - Frohe Ostern :)
18.04.2019 um 23:41 Uhr
Mir ist noch nicht so klar, wie genau die Stunden aufgeschlüsselt sind. Geht es schlicht um eine Gesamtsumme im Quartal,wird sich aus dieser Zahl kaum etwas ableiten lassen. Dann berührt sie auch nicht die Eigenständigkeit jeden BRM. Außer das vielleicht die BRM untereinander in einen Wettstreit kommen, wer der fleißigste und wichtigste ist. Hier scheint es aber wohl eher um tägliche Arbeitszeitangaben zu gehen? Und der BRV oder wer immer im Gremium guckt dann durch, wieso Kollege X am 12.4. 2 Stunden BR-Tätigkeit angibt und fragt sich, was der denn da gemacht haben könnte? Das ginge gar nicht! Man stelle sich z.B. vor, ein Mitarbeiter lässt sich von einem BRM seines Vertrauens beraten, weil er mit einem anderen BRM Schwierigkeiten hat. Ich würde im BR darauf drängen, dass jedes BRM seine Zeiten den Vorgesetzen korrekt meldet. Das muss reichen. und wenn der Vorgesetzte die Zeiten am Quartalsende gesammelt quittiert haben will, würde ich ihm in einem normalen Betrieb den Gefallen auch noch tun. Aber das wär's dann auch.
20.04.2019 um 21:16 Uhr
Der letzte Absatz von @alterMann beantwortet eigentlich alles.
20.04.2019 um 21:16 Uhr
Der letzte Absatz von @alterMann beantwortet eigentlich alles.
23.04.2019 um 15:24 Uhr
Mir erscheint die Unterstellung, dass ein BR-Mitglied mehr BR-Arbeit aufschreibt als es geleistet hat, schon sehr seltsam. Es ist ja nicht so, dass diese Arbeit zusätzlich vergütet wird.
"... so dass sie die Stundenabrechnung des BR-Mitgliedes beim AG anfordern wollen um zu überprüfen, ob seine Angaben stimmen."
Wie wollen sie das denn nachweisen? Eine telefonische Anfrage eines Kollegen/einer Kollegin mit Recherche und Rückruf kann schon mal eine Stunde Arbeitszeit fressen. Muss das BR-Mitglied dann offenlegen, mit wem es gesprochen hat und in welchen Gesetzestexten oder auf welchen Webseiten es nachgelesen hat, damit die BR-Kollegen dort nachfragen können, ob das stimmt? Abgesehen von der Vertraulichkeit, was für ein Bild vom Betriebsrat würde man den Mitarbeitern damit wohl vermitteln?
"Und was, wenn raus kommt, dass Arbeitszeitbetrug stattfindet?"
Wieso Arbeitszeitbetrug? Leistet Ihr die BR-Arbeit nicht während der regulären Arbeitszeit?
Eigentlich hat BRHamburg in seiner ersten Antwort schon alles gesagt:
Ich würde dem BR was husten.
Gruß, Enigmathika
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