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Überwachung der Arbeit

H
hohenossig
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute,ein großes Problem und ich hoffe Ihr könnt helfen. Wir arbeiten in einem Gemeinnützigen Verein im Rettungsdienst und Krankentransport im Auftrag der Stadt ( Brandschutzamt). Die Stadt nimmt sich unter dem Deckmantel der Qualitätskontrolle das Recht heraus den Fahrzeugen des Krankentransportes ein Auto hinter her zu Schiecken und angeblich auch Fotos und Videos zu machen. Diese Informationen werden bei angeblichen Vergehen an die Geschäftsführer weiter gegeben mit der Forderung der Abmahnung oder gar Kündigung. Was hat das alles mit Qualitätsverbesserung zu tun und ist das überhaupt rechtens ? Die Abmahnungen gab es zumeist, wen der Sani bei Patienten welchen es gut geht nicht mit hinten im Patientenraum war. Kann jemand helfen ?

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Community-Antworten (7)

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gironimo

20.06.2014 um 10:10 Uhr

Was heißt angeblich?

Da solltet Ihr den AG auffordern Aufklärungsarbeit zu leisten. (§ 80 Abs. 2 BetrVG).

In Infos müssen so umfassend sein, dass Ihr selbst erkennen könnt, ob Eure Rechte betroffen sind.

In Frage kämen ja zum Beispiel Arbeitnehmerüberwachung (§ 87 BetrVG) oder auch Beurteilungsgrundsätze

K
Kölner

20.06.2014 um 11:57 Uhr

Die Abmahnungen bestehen ja wohl zu recht! Ein Sanitäter/RA HAT beim Patienten zu sitzen - egal ob der phänotypische Charakter des Patienten i.O. ist oder RR Probleme macht!

...und wenn ich das lese, hat die Stadt ja anscheinend einen Grund so zu kontrollieren wie sie das tut!

D
demonio

20.06.2014 um 20:09 Uhr

In den meisten Fällen erfolgt die Betreung nicht, da der Patient den Wunsch hat einen Angehörigen bzw. einen Rollstuhl oder ähnliche Hilfsmittel mitzunehmen. Oft gibt es Verlegungen mit Rollstuhl und einigen Koffern usw. welche natürlich alle gesichert werden müssen. Will man den Patienten im Patientenraum betreuen muss er dies alles im Krankenhaus oder Reha zurücklassen !

H
Hoppel

21.06.2014 um 12:58 Uhr

@ demonio

Wenn ein Patient per KrankenTRANSPORT (KTW) verlegt wird, hat das einen Grund! Sonst könnte man ja auch ein Taxiunternehmen oder ein sonstiges Transportunternehmen mit einer KrankenFAHRT beauftragen.

Ein Krankentransport ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Patient während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen des Krankentransportwagens bedarf oder deren Erforderlichkeit aufgrund seines Zustandes zu erwarten ist.

Bei KrankenFAHRTEN hingegen findet eine medizinisch-fachliche Betreuung des Patienten während der Fahrt nicht statt.

Aber von einem MA im Bereich "Rettungsdienst" sollte man erwarten dürfen, dass zwischen KrankenTRANSPORT und -FAHRT unterschieden werden kann. Im Zweifelsfall reicht der Blick auf die Verordnung! Ist ein qualifizierter Krankentransport (KTW) verordnet worden und das Feld "Medizinisch-fachliche Betreuung erforderlich" angekreuzt, MUSS qualifiziertes Rettungsdienstpersonal lt. Vorgabe (ist ebenfalls anzugeben) beim Patienten sitzen, das ggf. sofort eingreifen oder notwendige pflege­rische Maßnahmen durchführen kann.

Krankentransporte sind landesrechtlich geregelt und werden die Vorgaben durch Besatzungsmitglieder nicht eingehalten, steht die Lizenz auf dem Spiel. Da sehe ich´s nicht nur als gutes Recht des Auftraggebers, die Einhaltung der Vorgaben kontrollieren zu dürfen sondern auch als dessen Pflicht. Zumal Krankentransporte ungleich teurer sind, als einfache Krankenfahrten!

Das Argument "Angehörige und Gepäck" zählt überhaupt nicht und für Rollstuhlfahrer gibt es entsprechend ausgestattete Wagen, die auch den Rolli transportieren können.

Vor dem geschilderten Hintergrund kann man aus Deinen Angaben aber nicht erkennen, ob die Abmahnungen/Kündigungen berechtigt waren oder nicht. Die Frage müsst Ihr Euch schon selbst beantworten.

D
demonio

22.06.2014 um 02:24 Uhr

Wen Du Oma oder Opa vom Rehazentrum 150 Km zur Wohnung fährst und ihnen sagen musst, ich muss bei ihnen hinten sitzen und kann ihre drei Koffer den Rollstuhl den Rollator und die Gehstützen und drei Tüten nicht mit im Auto Transportieren, was machst Du ? Wen der Patient dazu noch sagt, da bleibe ich hier ich brauche das Zuhause sie müssen nicht bei mir sitzen ? Hat der Patient kein Recht auf Selbstbestimmung ?

H
Hoppel

22.06.2014 um 12:20 Uhr

@ demonio

Deine Antwort zeigt, dass Du den eigentlichen Knackpunkt nicht verstanden hast.

KrankenTRANSPORT oder KrankenFAHRT???

Bei PatientInnen, die aus einer Reha nach Hause befördert werden, wird es sich üblicherweise nur um eine KrankenFAHRT handeln. Da muss natürlich kein Sani daneben sitzen und Händchen halten.

O
Orion

22.06.2014 um 12:37 Uhr

@demonio "Hat der Patient kein Recht auf Selbstbestimmung ?"

Das ist jetzt ein zweischneidiges Schwert. Wo die durchaus berechtigten Interessen des AG (Verantwortung und Fürsorgepflicht), mit den persönlichen Grundrechten der Bedürftigen kollidieren, und der ausführende dann der gelackmeierte sein kann.

Einerseits ist er zur Einhaltung der hier bestehenden Vorgaben des AG verpflichtet, andererseits muss er aber auch das Recht auf Selbstbestimmung beachten. Was jetzt hier höherwertiger einzustufen ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.

Eine Selbstbestimmung hat aber auch ihre Grenzen. Die entsteht immer dort, wo eine Fremdbestimmung notwendig oder angesagt ist (Schutzzweck), oder man sich ihr freiwillig unterworfen hat. Nimmt man Leistungen anderer in Anspruch, so unterwirft man sich auch den hier bestehenden und unter Umständen auch vorher auszuhandelnden Bedingungen. Nimmt man Leistungen der Gesellschaft (Gemeinwesen) in Anspruch, gibt es auch nichts auszuhandeln, da diese vorher feststehen. Zumindest für diesen Zeitraum wäre dann die Selbstbestimmung eingeschränkt.

Bezüglich der Kontrollfahrten und Videoaufnahmen können Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht in Einzelfällen gerechtfertigt sein, wenn schutzwürdige Interessen des AG überwiegen. Um dies zu entscheiden, bedarf es einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung. Demnach kommen nur Kontrollmaßnahme in Betracht, die erforderlich und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen. BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

Schalte bitte diese unsägliche 7er Regelung aus!

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