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Kündigung während der Probezeit?

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Ratschlag
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Kollegin ist bei uns bis Ende September in der Probezeit. Sie hat schon für Oktober einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten (beide Parteien haben unterschrieben). Kann ihr denn jetzt noch ohne Grund gekündigt werden? Bzw. hätte diese Kündigung für den Vertrag auf Probe Auswirkungen auf den unbefristeten Vertrag? Danke

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Community-Antworten (2)

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ridgeback

02.08.2010 um 22:09 Uhr

Ratschlag, die Kollegin hat demnach ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit vorgeschlteter Probezeit. Soweit im AV/TV bzw. BV keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Abs. 3 BGB während einer vereinbarten Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Hierin liegt eine erhebliche Abkürzung der sonst gemäß § 622 Abs. 1 BGB geltenden gesetzlichen Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Monats. Zum einen ist die Frist halbiert und zum anderen greift die Probezeitkündigung nach § 622 Abs. 3 BGB hinsichtlich des Beendigungstermins nicht nur zum Fünfzehnten oder Monatsende, sondern zu jedem beliebigen Tag des Monats.

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Saxonia

03.08.2010 um 18:44 Uhr

Hallo -

heißt das, der Probezeitvertrag ist ein separater, befristeter Arbeitsvertrag, der ohne Angabe von Gründen beendet werden kann? In dem Fall müßte der Arbeitgeber, wenn er die Frau los werden will, beide Verträge kündigen. Kündigt er nur den ersten, bleibt der zweite unbefristete ab Oktober wirksam.

Oder es gibt nur einen Arbeitsvertrag mit anfänglicher Probezeit, dann siehe Antwort ridgeback.

Gruß von Saxonia

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