0

Kündigungsschutz der Jugend- und Auszubildendenvertretung

2 Minuten Lesezeit

Den Mitgliedern der JAV kommt gemäß § 15 KSchG ein besonderer Kündigungsschutz zu.

Demnach darf einem JAV-Mitglied während seiner Amtszeit keine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden.

Ihr interessiert euch für alle Infos rund um den Kündigungschutz der JAV? Dann lest hier weiter!

Personen beraten sich über den Kündigungsschutz der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Darf ich wegen meiner JAV-Tätigkeit gekündigt werden?

Als Mitglied der JAV kommt dir gemäß § 15 KSchG ein besonderer Kündigungsschutz zu. Somit darf dir dein Arbeitgeber während deiner Amtszeit keine ordentliche Kündigung aussprechen. Allerdings kann er dir mit der Zustimmung des Betriebsrats außerordentlich kündigen, wenn für deine Kündigung besonders schwerwiegende Gründe sprechen.

Will dich dein Arbeitgeber in eine andere Abteilung oder einen anderen Betriebsteil versetzen, braucht er ebenfalls die Zustimmung des Betriebsrats, wenn die Versetzung deine Wählbarkeit oder deine JAV Tätigkeit beeinflussen würde. Ausnahmen hiervon stellen die Schließung des Betriebs oder von Teilen des Betriebs dar.

Nach dem Ende deiner Amtszeit besteht der besondere Kündigungsschutz noch für ein Jahr weiter. Allerdings ist der Arbeitgeber im Falle einer außerordentlichen Kündigung nicht mehr auf die Zustimmung des Betriebsrats angewiesen.

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist dann möglich, wenn für sie schwerwiegende Gründe vorliegen und der Betriebsrat der Kündigung zustimmt. Verweigert dieser seine Zustimmung, kann diese durch ein Arbeitsgericht ersetzt werden.

Ebenfalls zustimmungspflichtig sind Versetzungen, die die Ausübung des Amtes oder die Wählbarkeit des Arbeitnehmers beeinträchtigen. Ausnahmen gelten im Falle einer Schließung des Betriebs oder von Teilen des Betriebs.

Ratgeber
Grund­la­gen für die Ju­gend- und Aus­zu­bil­den­den­ver­tre­tung

In diesem Ratgeber erfahrt ihr, worauf ihr als JAV-Mitglieder achten solltet und welche Möglichkeiten ihr in eurem Amt habt. Jedes JAV-Mitglied erhält hier wertvolle Tipps für den Arbeitsalltag!

Ratgeber Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Wie lange besteht der Kündigungsschutz?

Darüber hinaus besteht der besonderes Kündigungsschutz ein Jahr nach dem Ende der Amtszeit weiter. Die außerordentliche Kündigung eines ehemaligen JAV-Mitglieds bedarf während dieses Zeitraums jedoch nicht mehr der Zustimmung des Betriebsrats.

Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder der JAV

Ersatzmitglieder der JAV genießen zunächst, wie auch der Wahlvorstand und die Wahlbewerber, zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Aufstellung für die Dauer des Wahlverfahrens einen Schutz vor ordentlichen Kündigungen.

Darüber hinaus besteht für sie ein nachwirkender Kündigungsschutz von sechs Monaten, von der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet. Nimmt das Ersatzmitglied daraufhin während der Amtsperiode der JAV keine Tätigkeit wahr, so ist mit Ablauf der Sechs-Monats-Frist der besondere Kündigungsschutz des Ersatzmitgliedes beendet. Wird das Ersatzmitglied jedoch tätig, so ist auch hier der besondere Kündigungsschutz zu beachten. Unabhängig vom Umfang der Amtsausübung besteht dann ferner auch ein nachwirkender Kündigungsschutz von einem Jahr (§ 15 Abs. 1 und 3 KSchG).

Artikel teilen