Betriebsrat Aufgaben: Rechte und Pflichten nach § 80 BetrVG
Kurzfassung:
Die Aufgaben des Betriebsrats regelt § 80 BetrVG in vier Bereichen: Überwachung, Gestaltung, Schutz und Förderung. Dafür stehen Ihnen abgestufte Beteiligungsrechte zu, von der Information über die Anhörung bis zur echten Mitbestimmung, etwa bei Arbeitszeit, technischer Überwachung und Kündigungen. Als Betriebsratsmitglied haben Sie zusätzlich persönliche Schutzrechte wie besonderen Kündigungsschutz, Freistellung und einen Schulungsanspruch nach § 37 BetrVG. Im Gegenzug gelten Pflichten, vor allem die Schweigepflicht. Grobe Pflichtverstöße können nach § 23 BetrVG zur Auflösung des Gremiums führen.

Als Betriebsrat haben Sie mehr Einfluss, als viele im neuen Amt vermuten. Die Betriebsrat Aufgaben reichen von der Kontrolle, ob der Arbeitgeber Gesetze und Vereinbarungen einhält, über die Mitgestaltung der Arbeitsbedingungen bis zum Schutz der Belegschaft. Wer seine Aufgaben und Pflichten nur oberflächlich kennt, verschenkt Mitbestimmungsrechte.
Dieser Ratgeber gibt Ihnen den Überblick über alle Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats, mit den passenden Paragrafen und Beispielen aus der Praxis. Das Grundlagenwissen als PDF finden Sie am Ende zum Download.
Welche Aufgaben hat der Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz?
Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats stehen in § 80 BetrVG. Das Gesetz gliedert sie in vier Bereiche.
| Aufgabenbereich | Was Sie konkret tun |
|---|---|
| Überwachung | Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen kontrollieren |
| Gestaltung | Maßnahmen für Betrieb und Belegschaft anregen, Gleichstellung durchsetzen |
| Schutz | Schwerbehinderte, ältere und ausländische Beschäftigte unterstützen |
| Förderung | Beschäftigung sichern, Arbeitsschutz und Integration voranbringen |
Bei der Überwachung prüfen Sie, ob der Arbeitgeber Vorschriften wie das Kündigungsschutzgesetz oder das Mutterschutzgesetz beachtet. Stellen Sie einen Verstoß fest, sprechen Sie den Arbeitgeber an und bestehen auf Korrektur.
Praxisbeispiel: Ein Betriebsrat prüft die Gehaltsabrechnungen und stellt fest, dass zwölf Beschäftigte seit zwei Jahren falsch eingruppiert sind. Nach der Korrektur erhält jeder rund 2.000 Euro Nachzahlung pro Jahr.
Beim Schutz besonders schutzbedürftiger Gruppen greift § 75 BetrVG: Sie sorgen dafür, dass niemand wegen Herkunft, Alter oder Behinderung benachteiligt wird. Bei groben Verstößen einzelner Beschäftigter, etwa wiederholtem rassistischem Verhalten, können Sie nach § 104 BetrVG die Versetzung oder Entlassung verlangen.

Betriebsrat Rechte: von der Information bis zur Mitbestimmung
Ihre Betriebsrat Rechte staffeln sich nach Thema. Um die Aufgaben zu erfüllen, hat der Betriebsrat abgestufte Beteiligungsrechte, die von bloßer Information bis zur echten Mitbestimmung reichen.
| Stufe | Recht | Bedeutung |
|---|---|---|
| 1 | Information | Der Arbeitgeber unterrichtet Sie rechtzeitig und umfassend (§ 80 Abs. 2 BetrVG) |
| 2 | Anhörung | Der Arbeitgeber setzt sich mit Ihrer Stellungnahme auseinander |
| 3 | Beratung | Arbeitgeber und Betriebsrat erörtern die Angelegenheit gemeinsam |
| 4 | Zustimmung | Der Arbeitgeber braucht Ihre Zustimmung, etwa bei Einstellung und Versetzung (§ 99 BetrVG) |
| 5 | Mitbestimmung | Ohne Einigung kein Handeln, bei Streit entscheidet die Einigungsstelle |
Ihr Informationsrecht ist die Grundlage: Der Arbeitgeber muss Sie nach § 80 Abs. 2 BetrVG rechtzeitig und umfassend unterrichten und Ihnen auf Wunsch Einsicht in die Bruttolohnlisten geben. Bei personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellung oder Ein- und Umgruppierung brauchen Sie nach § 99 BetrVG ein Zustimmungsrecht, bei Kündigungen ein Anhörungs- und Widerspruchsrecht nach § 102 Abs. 1 BetrVG.
Am stärksten ist die echte Mitbestimmung: Hier kann der Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung nicht handeln.
Praxisbeispiel: Der Arbeitgeber will Überwachungskameras in der Produktion installieren. Das ist eine technische Einrichtung zur Verhaltenskontrolle. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmen Sie mit, ob, wo und wie lange gefilmt wird. Ohne Ihre Zustimmung bleiben die Kameras aus.
Wie Sie diese Rechte in der täglichen Gremienarbeit sicher anwenden, ist auch Thema im Grundlagenseminar Der Betriebsrat Teil 1.
Ihre persönlichen Schutzrechte als Betriebsratsmitglied
Neben den Rechten des Gremiums haben Sie als einzelnes Mitglied persönliche Schutzrechte:
- Besonderer Kündigungsschutz: Er beginnt schon mit der Kandidatur, nicht erst mit der Wahl. So schützt das Gesetz engagierte Beschäftigte vor Amtsantritt. Details lesen Sie im Ratgeber zum Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern.
- Freistellung: Ab 200 Beschäftigten gibt es vollständige Freistellungen nach § 38 BetrVG.
- Tätigkeitsschutz: Nach § 78 BetrVG darf Sie niemand wegen Ihrer Betriebsratsarbeit benachteiligen oder begünstigen, auch nicht bei der beruflichen Entwicklung.
- Schulungsanspruch: Nach § 37 BetrVG haben Sie Anspruch auf erforderliche Schulungen. Beim Anspruch aus § 37 Abs. 6 trägt der Arbeitgeber die vollen Kosten, also Seminargebühr, Fahrt und Unterkunft.
Praxistipp: Als neu gewähltes Mitglied haben Sie einen erweiterten Schulungsanspruch von vier Wochen. Nutzen Sie ihn früh, damit Sie von Anfang an handlungsfähig sind.
Pflichten des Betriebsrats
Zu den Rechten gehören auch Pflichten. Die wichtigste ist die Schweigepflicht: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die Sie im Amt erfahren, dürfen Sie nicht weitergeben. Mehr dazu steht im Ratgeber zur Schweigepflicht des Betriebsrats. Dazu kommt die Pflicht, sich für das Amt fortzubilden.
Verstöße haben Folgen. Bei groben Pflichtverletzungen kann der Arbeitgeber oder eine Gewerkschaft nach § 23 BetrVG beim Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrats oder den Ausschluss eines Mitglieds beantragen.
Praxisbeispiel: Ein Mitglied gibt vertrauliche Informationen über geplante Entlassungen an die Presse weiter. Das Arbeitsgericht schließt es aus dem Betriebsrat aus.

Häufige Fragen zu den Aufgaben des Betriebsrats
Welche allgemeinen Aufgaben hat der Betriebsrat?
§ 80 BetrVG nennt vier Bereiche: Überwachung, Gestaltung, Schutz und Förderung. Sie kontrollieren die Einhaltung von Gesetzen und Vereinbarungen, gestalten den Betrieb mit, unterstützen schutzbedürftige Beschäftigte und sichern die Beschäftigung.
Welche Aufgaben hat der Betriebsrat laut Betriebsverfassungsgesetz?
Ihre zentrale Norm ist § 80 BetrVG. Sie verpflichtet Sie, Gesetze und Tarifverträge zu überwachen, Maßnahmen anzuregen und schutzbedürftige Beschäftigte zu unterstützen. Weitere Paragrafen regeln Ihre Beteiligungsrechte im Detail.
Welche 3 Rechte hat der Betriebsrat?
Die drei wichtigsten Rechte sind das Informationsrecht nach § 80 Abs. 2 BetrVG, das Mitbestimmungsrecht bei sozialen Angelegenheiten wie Arbeitszeit und Urlaub und das Zustimmungsrecht bei personellen Maßnahmen nach § 99 BetrVG.
Welche Aufgabe muss der Betriebsrat einmal vierteljährlich erledigen?
Sie müssen mindestens einmal im Vierteljahr eine Betriebsversammlung einberufen (§ 43 Abs. 1 BetrVG). Dort berichten Sie über Ihre Arbeit. Für die Beschäftigten zählt die Teilnahme als Arbeitszeit.
Welche Aufgaben hat der Betriebsrat beim Arbeitsschutz?
Sie überwachen die Arbeitsschutzvorschriften und fördern den betrieblichen Arbeitsschutz (§ 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG). Bei Bauvorhaben und neuen technischen Anlagen steht Ihnen zusätzlich ein Beteiligungsrecht nach § 90 BetrVG zu.
Zum Gesundheitsschutz gehört auch der Schutz vor psychischen Belastungen. Werden Beschäftigte am Arbeitsplatz schikaniert, können Sie als Betriebsrat eingreifen. Welche Rechte und Schritte Sie dabei haben, zeigt unser Beitrag gegen Mobbing am Arbeitsplatz vorgehen.
Welche Aufgaben hat der Betriebsrat bei der Mitarbeiterüberwachung?
Sie schützen die Beschäftigten vor unzulässiger Kontrolle. Bei technischen Einrichtungen, die Verhalten oder Leistung überwachen, haben Sie ein zwingendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Was darf ein Betriebsrat und was nicht?
Sie dürfen Informationen verlangen, mitbestimmen, Betriebsvereinbarungen abschließen und Schulungen besuchen. Sie dürfen keine Geschäftsgeheimnisse veröffentlichen, keine einzelnen Beschäftigten bevorzugen und keine unternehmerischen Entscheidungen treffen.
Welche Aufgaben gehören nicht zu den Aufgaben des Betriebsrats?
Sie führen keine Tarifverhandlungen, das ist Sache der Gewerkschaften. Sie treffen keine unternehmerischen Entscheidungen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Welche Aufgaben hat ein Schriftführer im Betriebsrat?
Als Schriftführer erstellen Sie die Sitzungsprotokolle. Das Protokoll muss den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit enthalten (§ 34 BetrVG). Ohne ordentliches Protokoll sind Beschlüsse anfechtbar.
Welche Aufgaben hat der Betriebsrat in sozialen Einrichtungen?
Bei sozialen Einrichtungen wie Kantine oder betrieblichem Kindergarten haben Sie ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG. Sie entscheiden über Errichtung, Ausgestaltung und Nutzung mit.
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