Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Ansgar F. Dittmar
Die regelmäßige Amtszeit der JAV beträgt zwei Jahre.
Alles, was ihr dazu wissen müsst, erfahrt ihr in diesem Artikel!

Dauer, Beginn und Ende der Amtszeit
Die regelmäßige Amtszeit der JAV beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch eine JAV besteht, mit Ablauf der Amtszeit des Vorgängers (§ 64 Abs. 2 BetrVG). Spätestens endet die Amtszeit allerdings am 30. November des Jahres, in dem nach dem Gesetz die regelmäßigen Wahlen stattzufinden haben.
Die regelmäßigen Wahlen der JAV finden alle zwei Jahre in der Zeit vom 01. Oktober bis 30. November (2022, 2024, usw.) statt (§ 64 Abs. 1 BetrVG).
Außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums können JAV-Wahlen stattfinden, wenn
- im Betrieb eine JAV nicht besteht, obwohl die Voraussetzungen für die Bildung vorliegen,
- die Gesamtzahl der Mitglieder der JAV nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die gesetzlich vorgeschriebene Zahl der JAV-Vertreter gesunken ist,
- die JAV mit der Mehrheit ihrer Stimmen den Rücktritt beschlossen hat,
- die Wahl erfolgreich angefochten worden ist oder
- die JAV durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist.
Liegt keiner dieser Gründe vor, besteht kein Anlass für eine außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums durchgeführte Wahl der JAV. Diese wäre dann nichtig.
Wurde die JAV außerhalb des gesetzlich vorgegebenen Wahlzeitraums gewählt, dann kommt es für den Zeitpunkt des nächsten Wahltermins darauf an, wie lange die JAV schon im Amt ist.
Die nächste Wahl findet statt
- entweder zu dem nächstfolgenden regelmäßigen Wahltermin, wenn die JAV am 01. Oktober dieses Wahljahres bereits ein Jahr oder länger im Amt war,
- oder zu dem übernächsten Wahltermin, wenn die JAV am 01. Oktober dieses Wahljahres weniger als ein Jahr im Amt war.
Die Wahl der JAV außerhalb des regelmäßigen Wahltermins führt also dazu, dass sich die Amtszeit entweder verlängert oder verkürzt.