JAV-Wahlvorstand bestellen: Ihre Rolle als Betriebsrat bei der JAV-Wahl
2026 ist ein JAV-Wahljahr. Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November wählen die jungen Beschäftigten ihre Interessenvertretung und den ersten formalen Schritt dazu macht Ihr Betriebsratsgremium.
Der Betriebsrat bestellt den JAV-Wahlvorstand spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit der bisherigen Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 63 Abs. 2 BetrVG). Im vereinfachten Wahlverfahren verkürzt sich diese Frist auf vier Wochen. Im selben Beschluss bestimmt das Gremium auch den Vorsitzenden des Wahlvorstands. Bleibt der Betriebsrat untätig, bestimmt das Arbeitsgericht den Wahlvorstand auf Antrag von drei Wahlberechtigten oder einer Gewerkschaft.
In vielen Gremien kommt die Bestellung des Wahlvorstands erst im September auf die Tagesordnung, obwohl die Frist da längst läuft. Wer den Wahlvorstand besetzt und wann der Beschluss fällt, entscheidet darüber, ob die Wahl ohne Nachbesserung durchläuft.

Wer den JAV-Wahlvorstand bestellt und bis wann
Die Zuständigkeit liegt bei Ihnen im Betriebsrat. § 63 BetrVG weist Ihnen die Aufgabe in Absatz 2 zu: Sie benennen spätestens acht Wochen vor Ablauf der JAV-Amtszeit die Mitglieder des Wahlvorstands und dessen Vorsitzenden.
Die JAV selbst kann ihren Wahlvorstand nicht bestellen, ebenso wenig die Belegschaft oder der Arbeitgeber. Ohne bestehenden Betriebsrat kommt deshalb keine JAV-Wahl zustande.
Wenn die Frist verstreicht: gerichtliche Ersatzbestellung
Steht sechs Wochen vor Ablauf der Amtszeit kein Wahlvorstand, kann der Gesamtbetriebsrat ihn bestellen, und wenn es keinen gibt, der Konzernbetriebsrat (§ 63 Abs. 3 BetrVG in Verbindung mit § 16 Abs. 3 Satz 1 BetrVG). Ab derselben Grenze kann auch das Arbeitsgericht auf Antrag einen Wahlvorstand bestellen, im vereinfachten Wahlverfahren erst drei Wochen vor Ablauf der Amtszeit. Antragsberechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft.
Ein Fehler bei der Besetzung kann die ganze Wahl gefährden: Wird gegen wesentliche Vorschriften über Wahlrecht, Wählbarkeit oder Wahlverfahren verstoßen und der Fehler nicht berichtigt, lässt sich die Wahl binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses anfechten (§ 19 BetrVG), sofern der Verstoß das Ergebnis beeinflussen konnte.
Praxisbeispiel: In einem Betrieb mit 220 Auszubildenden endet die Amtszeit der JAV am 30. November 2026. Der Betriebsrat vertagt die Bestellung des Wahlvorstands in seinen Sitzungen im September und Oktober zweimal. Am 19. Oktober gehen drei wahlberechtigte Mitarbeiter zum Arbeitsgericht. Das Gremium gibt damit aus der Hand, wer die Wahl führt.
Voraussetzungen prüfen, bevor Sie den Wahlvorstand bestellen
Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung wird in Betrieben gewählt, in denen in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 60 Abs. 1 BetrVG). Auszubildende zählen dabei unabhängig von ihrem Alter mit. Maßgeblich ist der Regelbestand im Betrieb, nicht eine Momentaufnahme am Stichtag.
Praxisbeispiel: In einem Metallbetrieb mit 140 Beschäftigten arbeiten 12 Auszubildende und 2 Jugendliche unter 18 Jahren. Damit sind 14 Personen nach § 60 Abs. 1 BetrVG erfasst. Der Betriebsrat leitet die Wahl ein, auch wenn im Betrieb bisher nie eine JAV bestand.
Fristen rückwärts vom Amtszeitende rechnen
Für alle Fristen zählt, wann die Amtszeit der bisherigen JAV endet. Wann die JAV-Wahl stattfindet, regelt § 64 BetrVG: Die regelmäßigen Wahlen laufen alle zwei Jahre zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November, und die Amtszeit der JAV endet spätestens am 30. November des Wahljahres. Welche Frist für Sie gilt, richtet sich nach dem Wahlverfahren und damit nach der Zahl der jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden.
Bestand im Betrieb bisher keine JAV, fehlt dieser Bezugspunkt: Die Fristen greifen dann nicht, weil keine Amtszeit abläuft. Der Betriebsrat leitet die Wahl von sich aus ein und richtet sich am regelmäßigen Wahlzeitraum vom 1. Oktober bis 30. November aus.
| Normales Wahlverfahren | Vereinfachtes Wahlverfahren | |
|---|---|---|
| Gilt bei | in der Regel mehr als 100 der in § 60 Abs. 1 BetrVG genannten Beschäftigten | in der Regel 5 bis 100; bei 101 bis 200 zusätzlich möglich, wenn Wahlvorstand und Arbeitgeber es vereinbaren |
| Bestellung des Wahlvorstands | spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit | spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Amtszeit (bzw. 8 Wochen, wenn das Vereinfachte vereinbart wird) |
| Arbeitsgericht kann bestellen, wenn bis dahin nichts geschieht | 6 Wochen vor Ablauf der Amtszeit | 3 Wochen vor Ablauf der Amtszeit |
| Rechtsgrundlage | § 63 Abs. 2 und 3 BetrVG | § 63 Abs. 4 und 5 BetrVG |
Praxisbeispiel: Die Amtszeit der bisherigen JAV endet am 30. November 2026, im Betrieb arbeiten 60 Auszubildende und jugendliche Beschäftigte. Es gilt das vereinfachte Wahlverfahren, der Beschluss muss also bis zum 2. November 2026 stehen. Fehlt am 9. November der Wahlvorstand, können drei wahlberechtigte Auszubildende das Arbeitsgericht anrufen.
Das vereinfachte Wahlverfahren nutzen
Sind in Ihrem Betrieb in der Regel 5 bis 100 der in § 60 Abs. 1 BetrVG genannten Beschäftigten tätig, ist das vereinfachte Wahlverfahren vorgeschrieben. Bei 101 bis 200 wird das Verfahren zur Option: Wahlvorstand und Arbeitgeber können seine Anwendung vereinbaren (§ 63 Abs. 5 BetrVG in Verbindung mit § 14a Abs. 5 BetrVG).
Diese Vereinbarung schließt der Wahlvorstand, nicht der Betriebsrat. Sie kommt damit erst nach der Bestellung zustande und für die Bestellung selbst bleibt es bei den acht Wochen. Geben Sie dem Wahlvorstand den Auftrag gleich mit: Dann geht dieser früh auf den Arbeitgeber zu.
Vorteile im vereinfachten Wahlverfahren: Es gelten kürzere Fristen, gewählt wird in einer Wahlversammlung und die öffentliche Auslegung der Wählerliste entfällt. Halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest, das erspart den Streit über die Zulässigkeit des Verfahrens. Als Vorlagen liegen eine Vereinbarung zum vereinfachten Wahlverfahren und die Checkliste zum vereinfachten Wahlverfahren bereit.
Den Wahlvorstand besetzen: Größe, Vorsitz und Ersatzmitglieder
Eine feste Größe schreibt das Gesetz für den JAV-Wahlvorstand nicht vor. Für die Betriebsratswahl ist eine ungerade Zahl von Mitgliedern zwingend (§ 16 Abs. 1 BetrVG), auf diese Regel verweist § 63 Abs. 2 BetrVG für die JAV-Wahl aber nicht. Besetzen Sie den Wahlvorstand trotzdem ungerade: Das sichert klare Mehrheiten bei seinen Beschlüssen. Drei Mitglieder sind der Regelfall, bei vielen Wahlberechtigten oder mehreren Standorten machen fünf mehr Sinn.
Mindestens ein Mitglied muss zum Betriebsrat wählbar sein, also volljährig sein und seit sechs Monaten dem Betrieb angehören (§ 38 Satz 2 der Wahlordnung in Verbindung mit § 8 BetrVG).
Drei weitere Regeln gelten über § 63 Abs. 2 BetrVG entsprechend:
- Für jedes Mitglied können Sie ein Ersatzmitglied für den Fall seiner Verhinderung bestellen (§ 16 Abs. 1 Satz 4 BetrVG). Legen Sie die Reihenfolge des Nachrückens gleich mit fest, das erspart Ihnen eine zweite Sitzung bei Krankheit oder Kündigung.
- Gehören dem Betrieb Frauen und Männer an, sollen beide auch im Wahlvorstand vertreten sein (§ 16 Abs. 1 Satz 5 BetrVG).
- Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann einen Beauftragten ohne Stimmrecht entsenden, sofern ihr nicht schon ein stimmberechtigtes Mitglied angehört (§ 16 Abs. 1 Satz 6 BetrVG).
Den Bestellungsbeschluss im Gremium fassen
Die Bestellung des Wahlvorstands ist nur gültig, wenn der Betriebsrat sie als Beschluss fasst. Eine Absprache im Vorstand oder eine Mail des Vorsitzenden genügen nicht. Mit diesen fünf Schritten fassen Sie einen Beschluss, der einer Anfechtung standhält:
- Ordnungsgemäß laden: Der Vorsitzende lädt rechtzeitig ein und teilt die Tagesordnung mit (§ 29 Abs. 2 BetrVG). Auf die Tagesordnung gehört ein eigener Punkt zur Bestellung des JAV-Wahlvorstands.
- Die JAV mitladen: Zu diesem Punkt hat die amtierende JAV ein Teilnahmerecht und ihre Vertreter haben ein Stimmrecht (§ 67 Abs. 1 und 2 BetrVG).
- Beschlussfähigkeit sichern: Mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder muss an der Beschlussfassung teilnehmen (§ 33 Abs. 2 BetrVG). Die Stimmen der JAV-Vertreter zählen bei der Mehrheit mit (§ 33 Abs. 3 BetrVG).
- Den Beschluss konkret formulieren: In den Text gehören die Namen der Mitglieder, der Vorsitz und die Ersatzmitglieder samt Reihenfolge des Nachrückens.
- Protokollieren: Die Niederschrift enthält den Wortlaut des Beschlusses, die Stimmenmehrheit und die Anwesenheitsliste. Unterschrieben wird sie vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied (§ 34 BetrVG).
Für Anfang und Ende dieser Kette gibt es fertige Vorlagen: die Einladung zur BR-Sitzung zur Wahl eines Wahlvorstands und das Beschlussprotokoll zur Wahl des Wahlvorstands.
Nach dem Beschluss: Wahlvorstand und Arbeitgeber informieren
Direkt nach der Sitzung informieren Sie zwei Adressaten. Die Bestellten erfahren, wer mit ihnen im Wahlvorstand arbeitet und dass sie das Amt ablehnen können. Setzen Sie dafür eine kurze Rückmeldefrist, damit ein Ersatzmitglied rechtzeitig nachrückt. Dem Arbeitgeber teilen Sie mit, wann die Amtszeit der JAV endet, wen Sie bestellt haben und dass der Wahlvorstand wegen der Auskünfte für die Wählerliste auf ihn zukommt.
Ausformuliert liegen beide Schreiben als Mitteilung an die Wahlvorstandsmitglieder und Mitteilung an den Arbeitgeber bereit.
Wer was macht: Betriebsrat, Wahlvorstand, Arbeitgeber und JAV
| Rolle | Aufgabe bei der JAV-Wahl |
|---|---|
| Betriebsrat | Prüft die Voraussetzungen, bestellt Wahlvorstand und Vorsitzenden, fasst und protokolliert den Beschluss, informiert Bestellte und Arbeitgeber. |
| Wahlvorstand | Legt Wahltag, Ort und Uhrzeit fest, erstellt die Wählerliste, erlässt das Wahlausschreiben, zieht bei Bedarf Wahlhelfer hinzu, führt die Stimmabgabe durch und stellt das Ergebnis fest. |
| Arbeitgeber | Trägt die Kosten, erteilt die Auskünfte für die Wählerliste, stellt für die Arbeit im Wahlvorstand frei. |
| Amtierende JAV | Nimmt am Bestellungsbeschluss teil und stimmt mit, bestellt den Wahlvorstand jedoch nicht selbst. |
Ab dem Wahlausschreiben liegt der weitere Ablauf beim Wahlvorstand: Wählerliste, Wahlvorschläge, Stimmabgabe und Auszählung gehören zum Ablauf der JAV-Wahl, den die 18 Schritte zur JAV-Wahl beschreiben. Die Einzelheiten regelt die Wahlordnung in den §§ 38 bis 40.
Kosten, Freistellung und Schulung des Wahlvorstands
Die Kosten der JAV-Wahl trägt der Arbeitgeber. Diese Regel steht in § 20 Abs. 3 BetrVG und gilt über § 63 Abs. 2 BetrVG auch für die JAV-Wahl. Darunter fallen Räume, Material, Porto und Wahlurne, ebenso Gesetzestexte und Kommentare für den Wahlvorstand.
Die Zeit, die der Wahlvorstand für seine Tätigkeit braucht, ist bezahlte Arbeitszeit: Versäumte Arbeitszeit berechtigt den Arbeitgeber nicht dazu, das Entgelt zu kürzen. Sprechen Sie das bei der Anfrage von Kandidaten gleich an, es nimmt Ihren Kollegen die Sorge um Entgelt und Freizeit.
Eine Schulung, die der Wahlvorstand für die Durchführung der Wahl braucht, gehört ebenfalls zu den Wahlkosten. Den Beschluss dazu fasst der Wahlvorstand selbst, mit dem Beschluss für ein Wahlseminar als Vorlage. Informieren Sie den Arbeitgeber rechtzeitig über das Seminar und die Kosten. Eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung schafft zusätzliche Sicherheit, ist aber keine Voraussetzung für den Besuch dieser erforderlichen Schulung.
Nach der Wahl: Übergabe und Zusammenarbeit mit der neuen JAV
Zur konstituierenden Sitzung lädt der Wahlvorstand ein, vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag (§ 65 Abs. 2 BetrVG in Verbindung mit § 29 Abs. 1 BetrVG). Nach Abschluss der Wahl sind die Wahlunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren. Die zweiwöchige Frist zur Wahlanfechtung sollte dabei berücksichtigt werden. Nutzen Sie die Vorlage Übergabe der Wahlunterlagen an den Betriebsrat.
Ab jetzt kann die JAV zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden. Werden Angelegenheiten behandelt, die besonders die von der JAV vertretenen Beschäftigten betreffen, hat zu diesen Tagesordnungspunkten die gesamte JAV ein Teilnahmerecht. (§ 29 Abs. 2 BetrVG).
Lässt sich niemand zur Wahl aufstellen, macht der Wahlvorstand das Nichtstattfinden der Wahl bekannt und der Betriebsrat vertritt die jungen Beschäftigten weiter mit.
Häufige Fragen
Wer bestellt den Wahlvorstand für die JAV-Wahl?
Der Betriebsrat. Er bestellt die Mitglieder und den Vorsitzenden durch Beschluss (§ 63 Abs. 2 BetrVG). Weder die JAV noch der Arbeitgeber oder die Belegschaft können das übernehmen. Bleibt der Betriebsrat untätig, springen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat ein oder das Arbeitsgericht.
Bis wann muss der Betriebsrat den Wahlvorstand bestellen?
Spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit der bisherigen JAV, im vereinfachten Wahlverfahren spätestens vier Wochen vorher. Endet die Amtszeit am 30. November 2026, ist der Stichtag im normalen Verfahren der 5. Oktober 2026, im vereinfachten der 2. November 2026.
Wie viele Mitglieder muss die JAV haben?
Das richtet sich nach der Zahl der jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden (§ 62 Abs. 1 BetrVG). Bei 5 bis 20 besteht die JAV aus einer Person, bei 21 bis 50 aus 3 Mitgliedern, bei 51 bis 150 aus 5 Mitgliedern. Die Staffel reicht bis zu 15 Mitgliedern.
Kann es eine JAV ohne Betriebsrat geben?
Nein. Die Wahl beginnt mit der Bestellung des Wahlvorstands und diese Aufgabe liegt beim Betriebsrat. Ohne Betriebsrat fehlt das Gremium, das die JAV-Wahl einleiten kann. Der erste Schritt ist dann die Betriebsratswahl.
Kann man gleichzeitig im Betriebsrat und in der JAV sein?
Nein. Mitglieder des Betriebsrats können nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden (§ 61 Abs. 2 BetrVG). Im Wahlvorstand für die JAV-Wahl dürfen Betriebsratsmitglieder dagegen mitarbeiten.
Wie arbeitet die JAV mit dem Betriebsrat zusammen?
Die JAV kann zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden. Geht es um Angelegenheiten, die besonders die jungen Beschäftigten betreffen, nimmt die gesamte JAV teil und stimmt mit (§ 67 BetrVG). Bei Besprechungen mit dem Arbeitgeber zu diesen Themen ziehen Sie die JAV hinzu (§ 68 BetrVG).
Was passiert, wenn der Betriebsrat keinen Wahlvorstand bestellt?
Ist sechs Wochen vor Ablauf der JAV-Amtszeit noch kein Wahlvorstand bestellt, können Gesamt- oder Konzernbetriebsrat einspringen. Auch eine gerichtliche Bestellung ist auf Antrag von drei Wahlberechtigten oder einer Gewerkschaft möglich. Im vereinfachten Wahlverfahren verkürzt sich diese Frist auf drei Wochen.
So kommen Sie sicher durch die JAV-Wahl 2026
Mit der Bestellung des Wahlvorstands beginnt der Ablauf der JAV-Wahl für Ihr Gremium. Wer Fristen, Beschluss und Besetzung einmal durchgespielt hat, führt die Wahl ohne Nachbesserung durch. Diese Punkte gehen Sie im Seminar JAV-Wahl 2026 durch: Wahlverfahren und Fristen, Größe und Zusammensetzung der JAV, Kosten der Wahl und die Rolle des Betriebsrats.










