Zuständigkeit beim Jahresabschluss
LAG Düsseldorf, 21 TaBV 3/78, § 76 BetrVG, vom 12.03.1978
Die Einigungsstelle ist auch für den Streit über den Inhalt der Verpflichtung des Unternehmens zur Erläuterung des Jahresabschlusses zuständig.
LAG Düsseldorf, 21 TaBV 3/78, § 76 BetrVG, vom 12.03.1978
Die Einigungsstelle ist auch für den Streit über den Inhalt der Verpflichtung des Unternehmens zur Erläuterung des Jahresabschlusses zuständig.