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Checkliste
Ablauf der JAV-Wahl auf einen Blick - Vereinfachtes Wahlverfahren

Ablauf der JAV-Wahl auf einen Blick - Vereinfachtes Wahlverfahren
 EreignisRechtsgrundlage                  Frist Erledigt
1.

Bestellung des Wahlvorstands

  • durch den amtierenden Betriebsrat oder
  • durch GBR / KBR / Arbeitsgericht
    Hinweis: Dem Wahlvorstand muss mindestens eine nach § 8 BetrVG wählbare Person angehören

§§ 63 Abs. 2 S. 1, 63 Abs. 4 S. 2 BetrVG

§ 38 S. 2 WO

Spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Amtszeit

2.

Vorbereitung der Wahl

  • Bestimmung eines Wahltermins (Ort, Tag und Zeit)
  • Erstellung der Wählerliste
  • Bestellung von Wahlhelfern/innen
  • Unterrichtung ausländischer Wahlberechtigter 
  • Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit



§§ 38 S. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 S. 3 WO

§§ 38 S. 1 i.V.m. 2 Abs. 1 WO

§§ 38 S. 1 i.V.m. 1 Abs. 2 S. 2 WO

§§ 38 S. 1 i.V.m. § 2 Abs. 5 WO

§§ 38 S. 1 i.V.m. 5 WO

Unverzüglich nach Bestellung des Wahlvorstands
3.

Erlass des Wahlausschreibens

= Einleitung der Wahl

zusammen mit dem Aushang des Wahlausschreibens:
Aushang der Wählerliste und Wahlordnung 

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 2 WO

§§ 38 S. 1 i.V.m. 2 Abs. 4 S. 1 WO

Unverzüglich nach Erstellung der Wählerliste

4.

Einsprüche gegen Richtigkeit der Wählerliste

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 1 S. 3, 30 Abs. 2  WOInnerhalb von 3 Tagen seit Erlass des Wahlausschreibens
5.

Einreichung von Wahlvorschlägen

  • Prüfung der Wahlvorschläge unverzüglich nach deren Eingang
  • bei Ungültigkeit oder Beanstandungen der Wahlvorschläge unverzüglich schriftliche Mitteilung unter Angabe der Gründe an den Wahlberechtigten, der den Wahlvorschlag eingereicht hat 

§§ 63 Abs. 4 S. 1 i.V.m. 14a Abs. 3 S. 2 BetrVG

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 5 S. 3, 7 Abs. 2 WO

Bis spätestens 1 Woche vor der Wahlversammlung zur Wahl der JAV

Unverzüglich, spätestens 1 Woche vor der Wahl-versammlung zur Wahl der JAV 

6.

Bekanntmachung der Wahlvorschläge

in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 5 S. 3, Abs. 3, 31 Abs. 2  WO

Spätestens 1 Woche vor der Wahlversammlung zur
Wahl der JAV
7.

Weitere wahlvorbereitende Maßnahmen

-> Wahlraum (Wahllokal), Wahlurne, Stimmzettel, Briefwahl-unterlagen, abschließende Überprüfung der Wählerliste

 
Bis zum Tag der Stimmabgabe
8.

Antrag auf nachträgliche schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl)

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 4, § 35 WO
Bis spätestens 3 Tage vor dem Tag der Wahl-
Versammlung zur Wahl der JAV
9.

Entscheidung über Einsprüche durch den Wahlvorstand

Spätestens am Tag vor der Wahl muss dem/der Arbeitnehmer/in, der/die den Einspruch eingelegt hat, die Entscheidung des Wahlvorstands schriftlich zugehen

§§ 38 S. 1 i.V.m. 4 Abs. 2 S. 5 WOUnverzüglich, Zugang spätestens am Tag vor der Wahlversammlung zur Wahl der JAV
10.

Stimmabgabe am Tag der Wahl

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 4, 34 WO 
11.

Öffentliche Auszählung der Stimmen sowie Feststellung des (vorläufigen) Wahlergebnisses

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 4, 34, 39 Abs. 2 S. 2 i.V.m. 13 WO


Unverzüglich nach Abschluss der Wahl
12.

Anfertigung der Wahlniederschrift

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 4, 34 Abs. 3, 23 Abs. 1WO 
13.

Im Fall der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe:

Versiegelung der Wahlurne

die öffentliche Auszählung der Stimmen erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Frist für den Eingang der Briefwahlstimmen
 

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 4, § 35 Abs. 3 WO 
14.

Benachrichtigung der gewählten JAV-Mitglieder

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 4, 34 Abs. 3, 23 Abs. 1, 17 WOUnverzüglich
15.

Bekanntmachung der gewählten JAV-Mitglieder

durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise wie das Wahl-ausschreiben

Gleichzeitig: Übersendung je einer Abschrift der Wahl-niederschrift an den Arbeitgeber sowie die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 4, 34 Abs. 3, 23 Abs. 1, 18 WOSobald die Namen endgültig feststehen
16.

Einberufung der neu gewählten JAV zur konstituierenden Sitzung 

§§ 65 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 i.V.m. 29 Abs. 1 BetrVGVor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag
17.

Übergabe der Wahlunterlagen an den Betriebsrat

§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 4, 34 Abs. 3, 23 Abs. 1, 19 WOAufbewahrung bis zur Beendigung der Amtszeit der JAV

Musterbrief

Anschreiben an den AG zur Erstellung der Wählerliste

Musterbrief

Antrag eines Wahlberechtigten auf nachträgliche schriftliche Stimmabgabe

Musterbrief

Bekanntmachung der Wahlvorschläge

Musterbrief

Bekanntmachung des Nichtstattfindes der JAV-Wahl

Musterbrief

Bekanntmachung neuer Termin zur Stimmauszählung (bei nachträglicher schriftlicher Stimmabgabe)

Musterbrief

Benachrichtigung der gewählten JAV-Mitglieder

Musterbrief

Benachrichtigung des AG und Gewerkschaft über das Wahlergebnis

Musterbrief

Eingangsbestätigung Wahlvorschlag

Musterbrief

Einladung zur BR-Sitzung zur Wahl eines Wahlvorstands

Musterbrief

Einladung zur ersten Sitzung des Wahlvorstands

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