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Der Arbeitgeber will einen Betriebsrat verhindern – Was tun?

5 Minuten Lesezeit

In der freien Wirtschaft hat jeder, der in einer Firma mit fünf oder mehr Beschäftigten arbeitet das Recht einen Betriebsrat zu gründen. Vor allem mittelgroße Inhaberfirmen versuchen dies jedoch häufig zu verhindern.

Lesen Sie in diesem Artikel, mit welchen Mitteln Arbeitgeber versuchen, die Gründung eines Betriebsrats zu verhindern.

Der Arbeitgeber will einen Betriebsrat verhindern

Arbeitgeber verhindert Betriebsrat

Arbeitgeber greifen dabei auf eine Vielzahl von Methoden zurück:

  • Umstrukturierung des Unternehmens
  • Kündigung, Versetzung oder Störung von Betriebsratsinitiatoren
  • Negative Koalitionsfreiheit
  • Intensive Bearbeitung von Belegschaft und Kandidaten
  • Mobbing, Schikanen und Abmahnungen
  • Zermürbungstaktiken im ersten Betriebsratsjahr

Betriebsrat verhindern durch Umstrukturierung

Stellt sich ein Unternehmen gegen die Gründung eines Betriebsrats, kann es versuchen dem mit einer Umstrukturierung des Betriebs entgegenzuwirken. Diese wird dann zumeist wirtschaftlich begründet. Auf diese Art kann die Geschäftsleitung gezielt organisierte Kerne von Belegschaften zerschlagen, die Belegschaft daraufhin neu zusammensetzen sowie Meinungsführer in entlegenere Abteilungen abschieben.

Betriebsrat verhindern durch Kündigung, Versetzung oder Störung von Betriebsratsinitiatoren

Um die Gründung eines Betriebsrats im Unternehmen zu verhindern kann es dazu kommen, dass Geschäftsführer zur Kündigung sowohl von Betriebsratsmitgliedern als auch potentiellen Sympathisanten zurückgreifen. Dies geschieht oftmals sogar ohne jegliche Begründung. Derartige Kündigungen können zwar vor Gericht angefochten werden, jedoch geht es dem Arbeitgeber bei diesen zumeist vorrangig um einen Zeitgewinn und die Zermürbung der betroffenen Betriebsratsinitiatoren. In manchen Fällen werden allerdings auch gezielt Gründe für eine fristlose Kündigung gesammelt bzw. konstruiert.

Darüber hinaus ist auch eine Versetzung von Arbeitnehmern, die die Betriebsratsgründung unterstützen, denkbar. Hierbei werden diese häufig in von ihrem Wohnort weit entfernte Filialen oder Betriebsteile versetzt, sodass diesen sowohl der Weg in die Arbeit als auch durch die längere Zeit, die sie für diesen aufwenden müssen die Gestaltung ihrer arbeitsfreien Zeit erschwert wird.

Kann ein Betrieb die Wahl eines Wahlvorstands dennoch nicht verhindern, was zumeist der Fall ist, wenn diese von Seiten der Gewerkschaft durch einen Antrag beim Arbeitsgericht erzwungen wird, versuchen Geschäftsführer nicht selten durch die Störung der Wahlversammlung ein Fortschreiten der Betriebsratswahl zu verhindern. So weigern sich leitende Angestellte beispielsweise den Saal zu verlassen und lassen sich als Kandidaten für den Betriebsrat aufstellen oder Angestellte, die sich ebenfalls gegen die Wahl eines Betriebsrats stellen, stimmen bei der Wahl des Wahlvorstands mehrmals ab. Die Geschäftsleitung hat dadurch letztendlich die Möglichkeit die Betriebsratswahl aufgrund von Unregelmäßigkeiten anzufechten.

Lassen Sie sich von derartigen Aktionen nicht einschüchtern! Sie haben ein Recht auf einen Betriebsrat und können dieses im Notfall zusammen mit dem Arbeitsgericht durchsetzen. Auch Unterlassungsklagen sind denkbar.

Betriebsrat verhindern durch Negative Koalitionsfreiheit

Unternehmer, die die Bildung eines Betriebsrats mit allen Mitteln verhindern wollen, versuchen nicht selten, entgegen der deutschen Rechtslage, ein Recht auf Betriebsratsfreiheit geltend zu machen. Dabei versuchen sie große Teile der Belegschaft in Aufruhr zu versetzen, indem sie beispielsweise das Gerücht verbreitet, die Gründung des Betriebsrats sei etwas, dass die Gewerkschaft dem jeweiligen Betrieb aufzwingen will, dies jedoch innerhalb des Betriebs von der Mehrheit der Belegschaft abgelehnt wird. Berufen wird sich in diesem Zug zumeist auf Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes, in welchem das Recht des Einzelnen, kein Mitglied einer Gewerkschaft zu werden, garantiert wird. Dieser Artikel des Grundgesetzes wird als Recht auf Koalitionsfreiheit und somit als Recht, ohne Betriebsrat zu bleiben umgedeutet. Abgeleitet wird dies dabei häufig von der US-amerikanischen „Right-to-Work“-Bewegung, die das Grundrecht nahe legt, dass jeder Arbeitnehmer ohne Belästigung von Gewerkschaften und Tarifverträgen berechtigt ist, seinen Lohn individuell auszuhandeln sowie als Streikbrecher das Unternehmen ungehindert zu betreten.

In Deutschland sieht die Rechtslage allerdings eindeutig das Recht, einen Betriebsrat zu gründen, sobald drei Beschäftige eines Betriebs einen Bedarf hierzu anmelden. Das Recht betriebsratsfrei zu bleiben, besteht dagegen nicht.

Betriebsrat verhindern durch intensive Bearbeitung von Belegschaft und Kandidaten

Zwischen dem Zeitpunkt des Aushangs zur Wahl eines Wahlvorstands in einem Betrieb bis zur tatsächlichen Wahl des Betriebsrats liegen mindestens zwei Wochen. Arbeitgeber, die die Wahl des Betriebsrats allerdings verhindern wollen, nutzen diesen Zeitraum oftmals, um ihre Belegschaft propagandistisch zu beeinflussen und Spannungen im Betrieb zu erzeugen. Denkbar sind hier zum Beispiel verpflichtend angeordnete Belegschaftsversammlungen, in denen darauf abgezielt wird, potentielle Wackelkandidaten, bestimmte Abteilungen oder auch Nationalitätengruppen auf die eigene Seite zu ziehen, damit diese sich ebenfalls gegen die Gründung des Betriebsrats stellen. Dies kann unter anderem durch Reden gewerkschaftsfeindlicher Mitarbeiten geschehen.

Aber auch Einzelgespräche werden in vielen Fällen angewendet, um Arbeitnehmer einzuschüchtern. In diesen werden dann zumeist negative Konsequenzen bei der andauernden Unterstützung des Betriebsrats angedroht, aber auch ein Angebot von Vergünstigungen ist möglich, um den Arbeitnehmern Anreize zu geben, sich gegen die Betriebsratsgründung zu stellen.

Betriebsrat verhindern durch Mobbing, Schikanen und Abmahnungen

Zum Verhindern der Betriebsratsgründung können Arbeitgeber auch gezielt Schikanen einsetzen, wie beispielsweise der Freistellung von Arbeitnehmern gegen deren Willen. Darüber hinaus kommt es nicht selten zu mutwillig konstruierten Abmahnungen sowie Mobbing, zum Beispiel in Form von Anweisungen zu unsinnigen Arbeiten. Weitere Maßnahmen, die Arbeitgeber ergreifen, können ferner die verspätete Auszahlung von Löhnen, die Nicht-Bewilligung von Fortbildungen oder das Vorenthalten adäquater Arbeitsplätze sein.

Betriebsrat verhindern durch Zermürbungstaktiken im ersten Betriebsratsjahr

Gelingt es dem Unternehmen nicht, die Wahl des Betriebsrats zu verhindern, setzt dieser in manchen Fällen auf die strategische Zermürbung der Betriebsratsmitglieder im ersten Jahr des Bestehens des Betriebsrats. Nicht selten werden hierzu sogenannte Union Buster Berater hinzugezogen, die zusammen mit der Geschäftsleitung Belegschaftsinitativen auf den Weg bringt. Dazu werden zum Beispiel Plakate mit eindeutigen Inhalten gegen den bestehenden Betriebsrat aufgehängt oder Unterschriften gegen den Betriebsrat gesammelt.

Wie bereits erwähnt, dürfen Sie sich von solchen Aktionen nicht einschüchtern lassen! Bereiten Sie sich gut auf die Wahl vor und versuchen Sie alle Möglichkeiten im Blick zu behalten.

Sollte es tatsächlich zu Verhinderungsversuchen kommen, haben Sie das Arbeitsgericht auf Ihrer Seite.

Auch die W.A.F. unterstützt Sie gerne, falls Sie während der Wahl in schwierige Konfliktsituationen mit Ihrem Arbeitgeber geraten sollten oder anderweitige Versuche zur Verhinderung der Betriebsratsgründung unternommen werden.

Packen Sie es an und wagen Sie den Schritt zur Gründung eines Betriebsrats!

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In diesem Ratgeber finden Sie die Antworten auf die Fragen: „Was bedeutet das Amt des Betriebsrats für mich persönlich?” und „Warum ist ein Betriebsrat eigentlich so wichtig?”

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