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Die Überlastungsanzeige – Notbremse bei Dauerstress

5 Minuten Lesezeit

Wer trotz größter Anstrengung seine Arbeit nicht mehr schafft, sucht häufig das Problem bei sich. Betroffene haben Angst, als Schwachstelle angesehen zu werden und fürchten am Ende den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Hier kann eine Überlastungsanzeige beim Arbeitgeber Abhilfe schaffen. Welche Vorteile ein solches Vorgehen bietet und wie der Betriebsrat Arbeitnehmer dabei unterstützt, lesen Sie in diesem Artikel.

Mann ist überlastet und hält seine Hände an den Kopf

Arbeitsverdichtung im Alltag

Das Stichwort Arbeitsverdichtung kennen die meisten Betriebsräte und auch Arbeitnehmer aus dem eigenen Berufsalltag. Kollegen müssen aufgrund von Urlaub oder Krankheit vertreten werden, auf ausgeschriebene Stellen gehen keine Bewerbungen ein und Kollegen, die in Rente gehen, werden nicht ersetzt. So kommt es dazu, dass sich zwar die Arbeitszeit nicht verlängert, aber die Anzahl der Aufgaben immer weiter zunimmt. Das überanstrengt Arbeitnehmer auf Dauer. Die Leistungsfähigkeit nimmt ab. Man wird langsamer und die Wahrscheinlichkeit, dass beim Arbeiten ein Fehler passiert oder die Qualität der Arbeit nachlässt, steigt an.

In einigen Branchen, besonders im medizinischen und sozialen Bereich, ist dauernder Personalmangel inzwischen der neue Normalzustand.

Das führt dazu, dass sich viele in ihrer Arbeitssituation und in ihrem Körper nicht mehr wohl fühlen. Es besteht die Gefahr, fehlerhaft zu arbeiten oder sogar Schäden im Betrieb zu verursachen.

In leichteren Fällen können Arbeitgeber darauf mit einer Abmahnung reagieren, in schwereren Fällen kann ein Fehler bei der Arbeit jedoch auch die Kündigung nach sich ziehen. Schlimmstenfalls sieht sich der Mitarbeiter noch mit einer Schadensersatzforderung des Chefs konfrontiert.

Außerdem kommt noch hinzu, dass eine Überlastung bei der Arbeit auch körperliche Folgen hat. Was bei dem einen als Belastungskopfschmerz beginnt und bei dem anderen als Verspannung im Nacken, entwickelt sich im Laufe der Zeit zu einer chronischen Krankheit wie Bluthochdruck, Diabetes oder Bandscheibenvorfall.

Schutz vor möglichen Folgen durch eine Überlastungsanzeige

Die Überlastungsanzeige soll Mitarbeiter vor den möglichen gesundheitlichen wie auch arbeits- und strafrechtlichen Folgen schützen, die durch die Arbeitsüberlastung entstehen können.

Es handelt sich dabei um die formelle und vor allem schriftliche Bekanntgabe der eigenen Belastung durch eine Meldung an den unmittelbaren Vorgesetzten oder den Arbeitgeber.

Arbeitnehmer, die eine Überlastungsanzeige stellen, schützen sich damit vor gesundheitlichen Folgen, aber insbesondere auch vor etwaigen arbeits- und strafrechtlichen Konsequenzen. Nach erfolgter Anzeige können sie nämlich für Fehler, die aufgrund der Überlastung passieren, nicht mehr abgemahnt oder gekündigt werden. Auch für entstandene Schäden muss der Arbeitnehmer dann nicht aufkommen.

Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?

Der Betriebsrat schafft im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit bei den Mitarbeitern das Bewusstsein, dass sie schwierige und belastende Situationen im Berufsalltag nicht allein bewältigen müssen. Er darf zwar nicht im Namen von Mitarbeitern solche Anzeigen stellen, aber er kann im Rahmen seiner individuellen Beratungsgespräche daraufhin wirken.

Er kann das Thema auch als Schwerpunkt in der Betriebsversammlung aufgreifen. So kann er alle Mitarbeiter ermutigen, gegebenenfalls eine Überlastungsanzeige zu stellen anstatt still zu leiden und zu hoffen, der Arbeitgeber stellt einen Mangelzustand von selbst ab. Oftmals ahnt der Arbeitgeber nichts davon, dass ein Mitarbeiter regelmäßig oder dauerhaft überlastet ist. Das kann er nur wissen, wenn der Betroffene es auch mitteilt.

W.A.F. Tipp: Wenn Sie eine Betriebsversammlung zu einem bestimmten Schwerpunkt-Thema planen, laden Sie sich einen Experten ein, der die Kollegen auf unterhaltsame Weise mit den wichtigsten Fakten zu Ihrem Thema vertraut macht. Dadurch schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe. Sie holen sich eine Fachperson an Bord, die dafür einsteht, dass die übermittelten Informationen dem aktuellen Stand der Dinge entsprechen. Und Sie gewinnen durch den unabhängigen Dritten, der Ihren Standpunkt vertritt, nochmal ein Plus an Glaubwürdigkeit. Beides stärkt Ihre Überzeugungskraft.

In den Monatsgesprächen mit dem Arbeitgeber verfolgt der Betriebsrat den Bearbeitungsstand der Überlastungsanzeige nach und hält den Chef dazu an, tatsächlich auch Abhilfe zu schaffen.

Da es in diesem Bereich kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht gibt, kann der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber lediglich eine freiwillige Betriebsvereinbarung zur Überlastungsanzeige schließen, in der sich beispielsweise regeln lässt,

  • welchen Inhalt eine Anzeige haben soll,
  • wie der Betrieb mit Überlastungsanzeigen umgeht,
  • wer wann worüber informiert wird,
  • wie Abhilfe geschaffen wird und
  • wie dies anschließend kontrolliert wird.

Ausweg Einigungsstelle auch bei Überlastung

Idealerweise schafft der Arbeitgeber nach erfolgter Anzeige Abhilfe für die Überlastungssituation. Tut er das nicht, obwohl sowohl der betroffene Mitarbeiter als auch der Betriebsrat nachgehakt haben, bleibt als letzte Möglichkeit der Weg zur Einigungsstelle. Das wird im Betriebsverfassungsgesetz in § 85 geregelt. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über die Berechtigung der Arbeitnehmerbeschwerde ist die Einigungsstelle für die Entscheidung zuständig.

Das Bundesarbeitsgericht hat das für den Fall der Überlastungsanzeige noch einmal konkretisiert. In einer Entscheidung aus dem Jahr 2005 sagt das BAG:

„Die Einigungsstelle ist ausdrücklich zuständig, wenn sich Arbeitnehmer beim Betriebsrat über unzumutbare Arbeitsbedingungen beschweren.“ (BAG, Beschluss vom 22.11.2005, Az. 1 ABR 50/04)

Fazit

Der Betriebsrat ist auch in Sachen Überlastungsanzeige der richtige Ansprechpartner für die Mitarbeiter.

Hier geht es vor allem darum, betroffene Arbeitnehmer zu ermutigen, ihre Überlastung bekannt zu geben. Dabei ist es hilfreich, den Fokus darauf zu lenken, dass durch eine Überlastung vor allem auch eine Gefährdungssituation entsteht – auf der einen Seite für den Arbeitnehmer, auf der anderen Seite aber auch für den Betrieb und damit für den Arbeitgeber.

Benennen Sie als Betriebsrat die Anzeige also als Gefährdungsanzeige und nicht als Überlastungsanzeige. So fällt es Mitarbeitern möglicherweise leichter, auf einen Missstand aufmerksam zu machen.

Wird auf eine Situation hingewiesen, die für alle Arbeitnehmer eine Gefahr darstellt, profitiert das gesamte Unternehmen. So kann das Arbeitsumfeld für alle verbessert werden.

Überlastungsanzeige
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Zeigen Sie Ihrem Arbeitgeber bei Arbeitsüberlastung die gelbe Karte
Der täglich wachsende Leistungs- und Verantwortungsdruck wird für die Arbeitnehmer häufig zur Belastung. Die Überlastungsanzeige dient dazu, den Arbeitgeber auf diese Gefahren hinzuweisen und zum Ergreifen von Gegenmaßnahmen anzuregen. In diesem Seminar erfahren Sie, wann ein Mitarbeiter eine Überlastung anzeigen muss.
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