Kündigung einer schwerbehinderten Krankenschwester wegen Kirchenaustritt

VGH Baden-Württemberg 9 S 1077/02 vom 26. Mai 2003

Ein kirchlich ausgerichtetes Krankenhaus kann einer schwerbehinderten (leitenden) Krankenschwester kündigen, wenn diese aus der Kirche ausgetreten ist.

Ein evangelisches Krankenhaus hatte einer ihrer leitenden Krankenschwestern gekündigt, weil diese aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten ist. Der beklagte Landeswohlfahrtsverband, der nach dem Schwerbehindertengesetz die Zustimmung zu der Entlassung geben muss, hat der Kündigung nicht zugestimmt.

Der VGH hat die Klage - anders als noch die Vorinstanz - abgewiesen und den Landeswohlfahrtsverband verpflichtet, die nach dem Schwerbehindertengesetz erforderliche Zustimmung zur Kündigung der Krankenschwester zu erteilen.

Für die gerichtliche Entscheidung ist vorliegend allein der rechtliche Maßstab entscheidend, der durch die Verfassungsgarantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts gebildet wird. Den kirchlichen Einrichtungen ist vorbehalten, in den Grenzen der für alle geltenden Gesetze den Dienst nach ihrem Selbstverständnis zu regeln und die spezifischen Obliegenheiten für kirchliche Arbeitgeber verbindlich zu machen. Wenn daher der kirchliche Arbeitgeber für leitende Mitarbeiter - zu denen die leitende Stationsschwester gehört - den Austritt aus einer christlichen Kirche als Loyalitätsverletzung und damit als Kündigungsgrund ansieht, muss dies der Staat und damit der beklagte Landeswohlfahrtsverband, dem die Berücksichtigung der Belange des behinderten Arbeitnehmers, aber auch derjenigen des Arbeitgebers obliegt, hinnehmen.

Dessen Ermessensentscheidung muss darum hier zu Gunsten des kirchlichen Arbeitgebers ausfallen. Dem Betreiber eines kirchlich ausgerichteten Krankenhauses, der mit seinem Krankenhaus den christlichen Dienst am Nächsten nach außen hin dokumentieren will, kann nach seinem Selbstverständnis nicht zugemutet werden, eine Krankenschwester in leitender Position zu beschäftigen, die sich durch ihren Kirchenaustritt von der christlichen Kirche abgewendet hat.