Verlorener Kündigungsschutzprozess wieder aufgenommen

ArbG Berlin Az. 41 Ca 3322/22 vom 22. Sep. 2022

Der Fall: 

Eine schwerbehinderte Klägerin verlor den Kündigungsschutzprozess beim LAG, nachdem das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hatte. Ca. 1 Jahr später wurde der Zustimmungsbescheid des Verwaltungsgerichts zu Gunsten der Klägerin als rechtswidrig erklärt. Die Klägerin versuchte daraufhin das Urteil des Arbeitsgerichts aufzuheben und der Kündigungsschutzklage stattzugeben.

Die Entscheidung des Gerichts: 

Das ArbG entschied, dass die nachträglich festgestellte Rechtswidrigkeit des Zustimmungsbescheids einen Restitutionsgrund darstellt, der zu einer Wiederaufnahme des an und für sich rechtskräftig abgeschlossen Kündigungsschutzprozesses berechtigt. Hier geht´s zum Volltext des Urteils.

Das bedeutet die Entscheidung für Sie: 

Weisen Sie als SBV ihre (schwer-)behinderten oder gleichgestellten Kollegen darauf hin, im Falle einer Kündigung Widerspruch gegen den vorausgegangenen Zustimmungsbescheid des Integrationsamts einzulegen. Falls der Feststellungsbescheid im Nachhinein doch als rechtswidrig festgestellt wird, können diese so die Kündigung ggf. doch noch zu Fall bringen.