StVO 2013 – § 36a: Zeichen und Weisungen bei Transportbegleitung mit Anordnungsbefugnis

II.: Zeichen und Verkehrseinrichtungen


§ 36a:Zeichen und Weisungen bei Transportbegleitung mit Anordnungsbefugnis

Die Zeichen und Weisungen eines Transportbegleiters nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung, die dieser in entsprechender Anwendung des § 36 Absatz 1 bis 4 gibt, sind zu befolgen. Zeichen und Weisungen der Polizei gehen den Zeichen und Weisungen eines Transportbegleiters vor.