StVO 2013 – § 50: Sonderregelung für die Insel Helgoland

III.: Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften


§ 50:Sonderregelung für die Insel Helgoland

Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.