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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beleidigung der Mitarbeiter vom Marktleiter. Was würdet ihr tun ?

J
JOBU
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen bin neu als Betr. rat gewählt worden und habe da schon eine Frage. Wir sind ein Bau-Markt 5 Abteilungen und jeder ein Marktleiter. Nun geht ein Marktleiter hin und äuert sich im Geschäft vor Kunden und Mitarbeiter einer Kloleg. als faule Sau die hockt nur auf Ihrem faulen Arsch rum. Nun bitte was würdet ihr tun . Das war übrigens nicht das erste mal.

4.12605

Community-Antworten (5)

Z
Z.Ickig

25.05.2006 um 21:01 Uhr

Von sich aus, also ohne dass die auf diese Weise beschimpfte Arbeitnehmerin es ausdrücklich verlangt, kann der Betriebsrat in dieser Sache nichts machen.

Die Betroffene könnte

  1. sich gem. § 84 BetrVG bei der zuständigen Stelle des Betriebes beschweren, wenn sie sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebes benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Sie kann dazu ein BR-Mitglied zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.

  2. einen Strafantrag gegen den Marktleiter wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB stellen

  3. zivilrechtlich Schadenersatz aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB), also Schmerzensgeld, einklagen.

Sollten diese Vorkommnisse an der Tagesordnung sein und dieser Marktleiter häufiger so aus der Rolle fallen, käme u.U. die Anwendung des § 104 BetrVG in Betracht; danach kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Entfernung bestriebsstörender Arbeitnehmer (d.h.: Kündigung oder Versetzung) verlangen. Dazu kann er, sollte der Arbeitgeber hierzu nicht bereit sein, einen entsprechenden Antrag an das Arbeitsgericht richten.

Hilft das erstmal weiter?

H
Hirnixxl

25.05.2006 um 21:15 Uhr

Z.Ickig

Hilft das erstmal weiter?

Die Antwort ist doch schon genial.

Hast du noch mehr auf Lager?

Z
Z.Ickig

25.05.2006 um 21:23 Uhr

Mal mehr, mal weniger ;-)

J
JOBU

26.05.2006 um 21:17 Uhr

Vielen dank Z.Ickig Nun habe ich aber noch eine Frage dazu. Deine Vorschäge wie ich nachlesen konnte gelten die aber nicht für Leitende Angestellte also Marktleiter.

Gru

Z
Z.Ickig

27.05.2006 um 07:23 Uhr

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