Erstellt am 25.05.2006 um 19:01 Uhr von Z.Ickig
Von sich aus, also ohne dass die auf diese Weise beschimpfte Arbeitnehmerin es ausdrücklich verlangt, kann der Betriebsrat in dieser Sache nichts machen.
Die Betroffene könnte
1) sich gem. § 84 BetrVG bei der zuständigen Stelle des Betriebes beschweren, wenn sie sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebes benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Sie kann dazu ein BR-Mitglied zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.
2) einen Strafantrag gegen den Marktleiter wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB stellen
3) zivilrechtlich Schadenersatz aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB), also Schmerzensgeld, einklagen.
Sollten diese Vorkommnisse an der Tagesordnung sein und dieser Marktleiter häufiger so aus der Rolle fallen, käme u.U. die Anwendung des § 104 BetrVG in Betracht; danach kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Entfernung bestriebsstörender Arbeitnehmer (d.h.: Kündigung oder Versetzung) verlangen. Dazu kann er, sollte der Arbeitgeber hierzu nicht bereit sein, einen entsprechenden Antrag an das Arbeitsgericht richten.
Hilft das erstmal weiter?
Erstellt am 25.05.2006 um 19:15 Uhr von Hirnixxl
Z.Ickig
Hilft das erstmal weiter?
Die Antwort ist doch schon genial.
Hast du noch mehr auf Lager?
Erstellt am 25.05.2006 um 19:23 Uhr von Z.Ickig
Mal mehr, mal weniger ;-)
Erstellt am 26.05.2006 um 19:17 Uhr von JOBU
Vielen dank Z.Ickig
Nun habe ich aber noch eine Frage dazu.
Deine Vorschäge wie ich nachlesen konnte gelten die aber nicht für Leitende Angestellte also Marktleiter.
Gru
Erstellt am 27.05.2006 um 05:23 Uhr von Z.Ickig