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BR Vorsitzende - etwas komplizierter Fall

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Ruru
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, ich bin BR Vorsitzende (3er BR) und habe bis vor wenigen Monaten ein kleines Team geleitet. Das Team wurde aufgelöst mit Begründung, dass man die Arbeit nicht mehr benötige und die bisherigen Aufgaben zukünftig aus UK heraus gesteuert werden. Explizit wurde auch ich in den KDG Anhörungen erwähnt und zwar das auch meine Aufgaben nicht mehr benötigt werden aber man sich gesondert um eine Lösung bemüht, da BR

Man hat mit mir gesprochen und gefragt was ich mir vorstelle - ich habe mitgeteilt, dass ich gerne in eine andere Abteilung wechsele (von Indirect Sales zu Direct Sales, mehr haben wir eh nicht) oder auch offen für eine Abfindung bin.

Nun gut, es wurde abgeschlagen mit Begründung man hätte kein Budget um jemanden einzustellen und kein Budget für eine Abfindung. In der Zwischenzeit haben aber 6 weitere MA das Unternehmen freiwillig verlassen und noch immer hiess es es gäbe kein Budget

Nun möchte einer der MA die gekündigt haben wieder zurückkommen und siehe da, die Firma hat bereits alles in die Wege geleitet um den MA wieder neu einzustellen. Wir als BR wurden bisher noch nicht einmal darüber informiert.

Seit Mai lässt man mich ohne Lösung vor mich hin "vegetieren", offiziell gibt es meinen Job nicht mehr, die Kunden sind informiert und ich habe ausser der BR Arbeit nichts zu tun.

Kann das Unternehmen denn nun so ohne weiteres jemand anderes wieder ins Unternehmen lassen während man mich weiter abwatscht? Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage, dass man mir die offene Position anbieten muss? Ich habe auch kein Problem wenn man mich freistellen würde bis man erstmals kündigen darf, aber das könnte ich wahrscheinlich nicht erzwingen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

VG Ruru

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Community-Antworten (7)

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RoterFaden

26.09.2017 um 18:52 Uhr

Habt ihr denn den BR neu gegründet? Man könnte fast vermuten, der AG hat damit ein massives Problem und will dich rausmobben... Ein Budget brauchen die doch gar nicht, du bist ja schon da...

Gibt es eine Gewerkschaft, an die du dich wenden könntest?

Einen Rechtsanspruch, dass man dir die offene Position anbieten muss, gibt es nicht. Der BR kann jedoch durch einen Beschluss verlangen, dass Ausschreibung von Arbeitsplätzen zuerst innerbetrieblich zu erfolgen haben. (§93 BetrVG)

P
Pickel

26.09.2017 um 19:47 Uhr

"dass Ausschreibung von Arbeitsplätzen zuerst innerbetrieblich zu erfolgen haben"

Schlichtweg falsch.

H
hansimglueck

27.09.2017 um 09:50 Uhr

Dann hast du doch jetzt Zeit, 100 % BR - Arbeit zu leisten.

Das Budget ist nicht so wichtig. Wichtiger ist § 15 KSchG.

Und der BR kann einer (Wieder-)Einstellung die Zustimmung verweigern, wenn im Betrieb beschäftigte Nachteile erleiden (du).Siehe auch § 99 BetrVG.

R
Ruru

27.09.2017 um 10:55 Uhr

@RoterFaden Der BR ist nicht neu - ich bin jetzt die zweite Amtszeit dabei und insgesamt 10 Jahre im Unternehmen. Beliebt war ich aufgrund der BR Arbeit sicher nie

@hansimglueck Das Problem ist - ich habe Zuviel Zeit. Was macht man wenn man vorher zu 100% ausgelastet war und plötzlich nur noch zu 20%. Es ist eine Qual und schlimmer noch - ich habe die meiste Erfahrung im Unternehmen (es sind nur noch MA da die weniger als 5 Jahre dabei sind und sich nicht mal mehr mit Systemen auskennen die es vor ihrer Zeit gab weil nicht darauf geschult während es immernoch essentiell für unsere Kunden sind) ich habe das Wissen,die Erfahrung und könnte dort locker eine andere Position übernehmen. Das wiederum würde aber bedeuten das man mir auch mehr Gehalt anbieten müsste (andere Abteilung hat andere Gehaltspakete)

Wir sind unter 20MA gesunken -da sind die Mitbestimmungsrechtes ja auch nicht mehr die selben

Aufgeben werde ich nicht - aber gefallen lassen will ich mir das auch nicht :-/ verdammte Zwickmühle.

R
RoterFaden

27.09.2017 um 11:20 Uhr

"dass Ausschreibung von Arbeitsplätzen zuerst innerbetrieblich zu erfolgen haben"

Pickel: Schlichtweg falsch.

@Pickel: was daran?

C
celestro

27.09.2017 um 11:31 Uhr

@ RoterFaden

mit §93 BetrVG kann man den AG lediglich zwingen, das innerbetrieblich ausgeschrieben werden muß. Aber in keinster Weise "zuerst".

M
Moreno

27.09.2017 um 12:08 Uhr

Geh doch über den Weg der Beschwerde! Ich würde das Problem ordentlich formulieren und es gleichzeitig dem AG und dem BR vorlegen. Dann gibt es ein schönes Gespräch :-)

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