Erstellt am 28.07.2017 um 06:54 Uhr von WillsWissen
Die Freistellung ist eine "kann-Regelung"! Es müssen nicht zwingend BR-Mitglieder freigestellt werden. Wer freigestellt wird, ist eine Entscheidung des Gremiums.
Es wird aber zu Problemen führen, wenn der Vorsitzende sich nicht freistellen lässt und sich dann zusätzlich von seiner Arbeit befreien lässt um die von Euch gefassten Beschlüsse zu vertreten. Beispiel: Gespräch mit der GL - zwei freigestellte Kollegen sitzen im BR-Büro - der Vorsitzende führt gleichzeitig ein Gespräch mit der GL und seine Arbeit bleibt liegen bzw. muss durch einen Kollegen erledigt werden.
Das ist grundsätzlich möglich, kommt aber vielleicht auch nicht so gut bei den Wählern an!
Erstellt am 28.07.2017 um 07:05 Uhr von nicoline
WillsWissen
*Die Freistellung ist eine "kann-Regelung"!*
Im Gesetzestext steht nicht "können" freigestellt werden sondern:
>>Von ihrer beruflichen Tätigkeit sind mindestens freizustellen.
Erstellt am 28.07.2017 um 07:35 Uhr von Vivaldi
Wir sind ein 9er Gremium mit einer Freistellung - die sich die Vorsitzende und die stellv. Vorsitzende teilt. Die ist alles Verhandlungssache mit dem AG.
Erstellt am 28.07.2017 um 07:56 Uhr von gironimo
Wer freigestellt wird, ist kein Automatismus. Es müssen nicht der BRV und sein Stellvertreter sein. Wählt denjenigen, der diesen Job auch machen will.
Der AG hat da wenig zu sagen (seine Meinung ist nur bei der Beratung im BR mit zu berücksichtigen )
Erstellt am 28.07.2017 um 09:05 Uhr von Pickel
"Die Freistellung ist eine "kann-Regelung"! Es müssen nicht zwingend BR-Mitglieder freigestellt werden."
von vorne bis hinten falsch
Erstellt am 28.07.2017 um 09:18 Uhr von BloodyBeginner
Wegen Kann Regelung und komplett falsch:
Der AG MUSS die gewählten Freigegestellten in der gesetzlichen Höhe freistellen, es MUSS sich aber niemand für eine Freistellung zur Verfügung stellen!
Es soll nämlich auch Kollegen geben, die sich einfach keine 100% Freistellung zutrauen und das ist dann auch ok. Man kann niemand in die Freistellung zwingen.
Erstellt am 28.07.2017 um 10:08 Uhr von WillsWissen
@ Pickel: https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/freistellung_von_betriebsratsmitgliedern_voellige_freistellung_von_der_beruflichen_taetigkeit/
Der §38 BetrVG regelt lediglich, dass nicht der AG zu bestimmen hat, ob ein BR-Mitglied freizustellen ist!
Es ist nach Einschätzung des Gremiums eine (ich schreibe es noch einmal) "Kann-Regelung"!!!!
Oder soll man einen Kollegen verpflichten eine Freistellung zu nehmen obwohl er es nicht will???