Freistellung des BRV
Hallo zusammen! Ist es möglich, die Freistellung eines Betriebsratsvositzenden auf zwei oder mehrere Mitglieder eines Betriebsrates zu teilen?
Community-Antworten (2)
14.03.2006 um 14:22 Uhr
Es ist (nicht unbedingt) die Freistellung des BRV. Ja, eine Freistellung ist aufteilbar wobei über diese Aufteilung/welche BR-Mitglieder im Gremium ein Beschluss gefasst werden muss.
14.03.2006 um 14:32 Uhr
richtig, so hab ich das auch gelernt, und wird bei uns auch in der neuen Wahlperiode so praktiziert werden.l
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