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Urlaubsplanung und Genehmigung für den BR Vorsitzenden?

G
Gremium7
Jan 2018 bearbeitet

Hallo hier meine Frage :Ich BRV ( freigestellt) habe meinen Urlaub mit den Gremium des BR besprochen und geplant,habe (Meiner Meinung nach freiwillig ) den AG meine Urlaubszeiten mitgeteilt. Der AG wollte nun einen Urlaubsschein von mir um den Urlaub zu genehmigen,was er auch tat. Ich bin der Meinung der BR organiesiert sich selbstäddig so das der Urlaub im BR Gremium organiesiert werden sollte.Eine genehmigung des AG (Es könnte aber auch mal eine schikanöse Ablehnung des Urlaubantrages sein )halte ich für behinderung des BR (großzügig ausgelegt ,ich weiß )Reicht es nicht wenn ich den AG ca 2/3 Wochen vor meinen Urlaub dieses Mitteile.

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Community-Antworten (8)

S
Sternburg

04.06.2007 um 16:00 Uhr

Nee, ich fürchte, das reicht nicht.

Laut Fitting 22. Auflage (Rn. 89 zu § 38 BetrVG) "ist das freigestellte BRMitgl. unter Beachtung des Begünstigungs- und Benachteiligungsverbots des § 87 S. 2 BetrVG urlaubsrechtlich so zu behandeln, als ob es nicht freigestellt worden wäre."

Dazu zählen meiner Meinung nach auch Richtlinien zur Urlaubsgenehmigung und -gewährung. Und sollte Dein Chef wirklich mal aus Schikane den Urlaub verweigern wollen, dann weisst Du als freigestelltes BR-Mitglied ja hoffentlich, was zu tun ist ;-)

B
biberrat

04.06.2007 um 16:07 Uhr

Hallo Gremium7,

freigestellte BR`s entscheiden selbst über Ihren Urlaub.

@Sternburg,

Rdn.89 zu § 38 BetrVG im Fitting, sagt meiner Meinung nur etwas

über die Anzahl der Urlaubstage aus.

Gruß

biberrat

FB
Frank B

04.06.2007 um 16:26 Uhr

Interessante Diskussion! Ich bin seit ca. 4 Jahren freigestellt und stelle meinen Urlaubsantrag immernoch bei meinem bis dahin Vorgesetzten. Ich bin zwar für die arbeitsvertragliche Arbeitsleistung freigestellt, dennoch bin ich Mitarbeiter dieser Abteilung.

Dies ist meine persönliche Meinung und deckt sich in etwa mit dem Fitting.

Mit welcher Begründung sollte der Vorgesetzte den Urlaubsantrag ablehnen? Mit betrieblichen Belangen? Manchmal hilft es auch wenn man vorher mit den Leuten spricht.

B
biberrat

04.06.2007 um 16:32 Uhr

Hallo Frank B,

das ist sehr löblich von Dir, aber nach meinem Ermessen reicht

es vollkommen aus deinen Ansprechpartner im Betrieb darüber zu

informieren und deinen Stellvertreter zu benennen.

Du bist ja nicht zur Arbeitsleistung nach 38 verpflichtet, also kann

es auch keine betrieblichen Gründe geben, die einer Urlaubs-

genehmigung im Wege stehen könnten.

Gruß

Biberrat

FB
Frank B

04.06.2007 um 16:34 Uhr

Genau und wenn man vernünftig darüber spricht ist alles kein Problem.

G
Gremium7

04.06.2007 um 17:00 Uhr

Kann mich augenblicklich mit den Antworten von Biberrat gut identifizieren ,sehe hier die Gesetzlich vorgesehene Gleichstellung BR und Geschäftsführung (die Fragen uns ja auch nicht wann Sie Urlaub machen dürfen) an Frank B wenn das so bei euch funktioniert ist das schön ,was aber wenn der Wind in euren Betrieb sich mal dreht? Mir geht es um gesetzlich vertretbare und Gewollte Lösung bei der der BR nicht abhängig vom augenblicklichen Wohlwollen des Vorgesetzten ist.(oder des letzten Vorgesetzten den ich hatte,den als BRV habe ich den nicht also kann der mir auch nichts genehmigen.und ist dafür meiner Meinung noch nicht vorgesehen. Gerne mehr Infos,Anregungen .Danke für die schon eingegangenen Antworten Tips

K
Kölner

04.06.2007 um 19:25 Uhr

@Gremium7 Was Du musst... ...Du musst die formaljuristischen Voraussetzungen im Betrieb einhalten. Dazu gehört auch die Benutzung eines Formulars für den Urlaubsantrag. ...Du musst dem AG die Chance geben, Deinen Urlaubsanspruch zu verifizieren.

Was Du nicht musst... ...Du musst nicht auf eine Genehmigung Deines Urlaubs warten. Du hast in diesem Sinne auch keinen Vorgesetzten.

FB
Frank B

05.06.2007 um 09:37 Uhr

Wenn sich der Wind mal dreht ... Tja, dann kann man immernoch mit einer Einstweiligen Verfügung den Urlaub durchsetzen und glaub mir, das Risiko geht bei uns keiner ein. Da man auf sein tolles Image bedacht ist, wird man auch hier eine gütliche Lösung finden.

Ich wollte mit meinen Antworten auch darauf hinweisen, dass freigestellte Betriebsräte keine Berufsbetriebsräte sind! Sie sind lediglich für die BR- Arbeit freigestellt! Wenn der Wind sich drehte ist schon so mancher Freigestellter wieder an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt, das sollte man nie vergessen!

Danke Kölner! ;-)

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