Rufbereitschaft Arbeitszeit ?
Guten Tag, welches Gesetz mit Paragraph stellt klar, ob ein Einsatz in der Rufbereitschaft zur Arbeitszeit zählt oder nicht ?
Community-Antworten (3)
19.07.2017 um 00:49 Uhr
Das Arbeitzeitgesetz.
19.07.2017 um 08:38 Uhr
Und im Hinblick auf Vergütung auch schon § 612 BGB.
19.07.2017 um 15:11 Uhr
Um es i.B.a. Herzensbrecher noch zu präzisieren:
ArbZG § 2 Abs. 1: Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen;....
und
ArbZG § 5 Abs. 3: Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
Wenn also die Ruhezeit im Rufdienst unterbrochen wird, kann es nur noch Arbeitszeit sein.
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