Erstellt am 09.11.2023 um 08:58 Uhr von takkus
Is bei uns auch so. Die Mitarbeiter müssen ja keine geschuldete Arbeitsleistung vor Ort bringen, sondern sind daheim und haben dann 24 Stunden Rufbereitschaft. dafür bekommen sie ein Entgelt, oft 12,5 % des individuellen Stundenentgeltes, und bei einem Einsatz dann die Aktivzeit auf das Arbeitszeitkonto oder finanziell in einer bestimmten Höhe, z.B. 125% individuelles Stundenentgelt, abgegolten. Habt ihr einen TV oder eine BV?
Erstellt am 09.11.2023 um 09:19 Uhr von Muschelschubser
Schwierig.
Vermutlich ist die Urlaubsregelung nur deswegen getroffen worden, weil eine Rufbereitschaft im Erholungsurlaub nach §8 BUrlG gar nicht zulässig ist. Dadurch hat der technische Bereich nun einen Urlaubstag mehr über als der Rest, wofür der AG nun scheinbar einen Ausgleich herbeiführen will.
Denn bei Überstunden sieht die Definition ja anders aus, der Abbau wird juristisch nicht als Erholungsurlaub angesehen.
Grundsätzlich gilt ja Rufbereitschaft schon als Ruhezeit, so dass man gar keinen Überstundenabzug mehr vornehmen müsste. So wäre es zum Beispiel an einem freien Wochenende. Keiner müsste Urlaub nehmen, alle hätten die selben Urlaubstage. Lediglich ein Arbeitseinsatz aus der Rufbereitschaft heraus müsste entsprechend vergütet werden.
Hier hat der technische Bereich jedoch einen Urlaubstag mehr übrig, auch wenn er in der Rufbereitschaft gar nicht einspringen muss. Insofern kann ich den Antritt des AG zumindest nachvollziehen. Ober er deshalb aber rechtens ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Daher finde ich die Situation ein wenig verzwickt, insofern würde ich mich tatsächlich mal arbeitsrechtlich erkundigen.
Meines Erachtens kann man aber ein Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs .1 Nr. 2 herleiten, da hier grundsätzliche Regelungen für eine ganze Personengruppe (kollektiver Bezug) getroffen werden sollen, die die Ausgestaltung der Gleitzeit betrifft. Vielleicht steckt der BR da tiefer drin oder hat die Möglichkeit, Erkundigungen einzuholen.
Erstellt am 09.11.2023 um 09:21 Uhr von Timm
Hallo takkus,
mit geht es um den Punkt, das die MA Saldo nehmen sollen, wenn sie nicht im Einsatz sind. Wenn du schreibst, "die Aktivzeit auf das Arbeitszeitkonto", dann bauen sie beim Einsatz Stunden auf? Das ergibt für mich keinen Sinn. Wenn sie z.B. 8 Std. Sollarbeitszeit haben und nur 4 Std. im Einsatz sind dann bauen sie erst 4 Std. ab (wo sie nicht im Einsatz waren) und dann wieder 4Std. auf. AZ Konto ist in Summe ausgeglichen, aber sie hatten 4 Std. keinen Einsatz. Oder habe ich das falsch verstanden?
Erstellt am 09.11.2023 um 09:41 Uhr von Dummerhund
Rufbereitschaft unterscheidet sich ja von Bereitschaftsdienst.
Bei Rufbereitschaft kann man seinen Aufenthaltsort frei wählen und hat defakto Freizeit.
Demnach sind sie so zu behandeln wie der Rest der Belegschaft. Ist ein Einsatz notwendig bauen sie dann Stunden wieder auf. Anschließend kehren sie in ihrer Freizeit wieder zurück. Dann ist darauf zu achten das nach ihren Einsatz die 11 Std. Ruhezeit wieder beginnt.
Ich würde das ganze in einer BV festhalten und darin auch vereinbaren das die Fahrt zum Betrieb hin und wieder nach Hause mit als Arbeitszeit fällt.
Erstellt am 09.11.2023 um 09:50 Uhr von takkus
Also: ich hätte 8 Stunden ArbZ. Durch eine Vereinbarung wird der Tag aber als freier Tag mit Abzug von 8 Stunden vom ArbZK verbucht. Dafür werden 8 Stunden RB gemacht und entsprechend mit einem Entgelt als Auffand für das Bereithalten anerkannt (schreibst du ja selbst). Kommt es zu einem Einsatz von 4 Stunden, gehen 4 Stunden auf das ArbZK oder werden als Aktivzeit bezahlt und gehen dann eben nicht auf das ArbZK.
Stunden werden ja bei jedem Einsatz in der RB aufgebaut es sei denn, dass geregelt ist, das Aktivstunden generell ausbezahlt werden.
"...das die MA Saldo nehmen sollen, wenn sie nicht im Einsatz sind."-> das bedarf allerdings einer Vereinbarung mit dem BR und die habt ihr ja scheinbar. Denn "... es geht um einen Tag, an dem im Unternehmen Betriebsruhe vereinbart wurde."
Habt ihr denn den von Dir beschrieben Sachverhalt im Vorfeld der Vereinbarung nicht bedacht?
Erstellt am 09.11.2023 um 10:12 Uhr von Kehler
Bei uns arbeitet der Mitarbeiter der Technik, der Rufb. hat trotzdem seine Sollstunden ab.
Für die Techniker gibt es immer was zu tun.
Falls aber einer trotzdem zuhause bleiben möchte, wird im der Sollstundensatz abgezogen und für die restliche Zeit Rufb., bekommt er 14,75% pro Stunde eine Zeitgutschrift.
Falls er in der Rufb. ran muss, wird die benötigte Zeit (inclusive An- und Abfahrt), aufgerundet auf volle Stunden, seinem Zeitkonto gutgeschrieben.
Erstellt am 09.11.2023 um 11:04 Uhr von Timm
Hallo,
danke für die zahlreichen Antworten. Natürlich haben wir eine BV zur Rufbereitschaft. Wir arbeiten im 7 Tage VK komplettes Jahr und haben das erstmal diese Regelung das wir eine Betriebsruhe vereinbart haben. Somit mussten wir diesen Punkt bisher nicht betrachten. In unserer BV haben wir folgendes vereinbart.
"... Arbeitnehmer können während der Rufbereitschaft ihren Aufenthaltsort frei bestimmen solange die telefonischer Erreichbarkeit sichergestellt und gewährleistet ist, dass sie innerhalb der sonst üblichen Anfahrtszeit nach Anruf des AG die Arbeit aufnehmen können."
Ich setze Saldoabbau und Urlaub gleich. Die Regelung impliziert das ich meine "Saldozeit" nicht frei und losgelöst nutzen kann (z.B. Wandern, Radtour etc.). Denn ich bin in dem Moment Fremdbestimmt und muss damit rechnen zur Arbeit herangezogen zu werden.
Erstellt am 09.11.2023 um 11:48 Uhr von Muschelschubser
[Ich setze Saldoabbau und Urlaub gleich. Die Regelung impliziert das ich meine "Saldozeit" nicht frei und losgelöst nutzen kann (z.B. Wandern, Radtour etc.). Denn ich bin in dem Moment Fremdbestimmt und muss damit rechnen zur Arbeit herangezogen zu werden. ]
Den Ansatz kann ich nachvollziehen. Als BR erst Recht.
Trotzdem ist die juristische Beurteilung der Rufbereitschaft als Arbeitszeit oder Ruhezeit schon sehr unterschiedlich erfolgt, je nach Einzelfall und je nach Einschränkung der freien Zeitgestaltung.
Die Frage ist ja auch, wie der AG diesen Schritt begründet. Will er nur auf billige Weise die Überstunden der MA loswerden, oder geht es ihm um einen Ausgleich des nicht genommenen Urlaubstags?
Die Begründung würde ich mal einfordern, als BR gründlich diskutieren und ggf. rechtlichen Rat einholen.
Erstellt am 09.11.2023 um 12:35 Uhr von takkus
"... Arbeitnehmer können während der Rufbereitschaft ihren Aufenthaltsort frei bestimmen solange die telefonischer Erreichbarkeit sichergestellt und gewährleistet ist, dass sie innerhalb der sonst üblichen Anfahrtszeit nach Anruf des AG die Arbeit aufnehmen können."-> wer legt denn die übliche Anfahrtszeit fest? Was ist mit üblicher Anfahrtszeit gemeint?
Erstellt am 10.11.2023 um 04:40 Uhr von Tagträumer_5
Völlig in Ordnung, während der Rufbereitschaft ist man schließlich nicht in der Firma. Wenn Du 8h gearbeitest hättest, dann gehen diese 8h vom Zeitkonto runter.
Solltest Du einen Einsatz haben, erhälst Du diese Zeit gutgeschrieben. Für die Zeit der Rufbereitschaft erhälst Du eine pauschale Vergütung.
*vom Administrator angepasst
Erstellt am 10.11.2023 um 08:15 Uhr von takkus
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 10.11.2023 um 09:36 Uhr von Muschelschubser
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 10.11.2023 um 12:10 Uhr von seehas
Wenn ich in Rufbereitschaft bin leiste ich keine Arbeit die auf irgendeinem Konto gutgeschrieben wird. Allerdings erhalte ich für die Einschränkungen denen ich unterliege eine pauschale Vergütung, ohne dass ich dafür etwas anderes tun muss als mich bereit zuhalten.
Wenn ich gerufen werde und im Betrieb tätig werde leiste ich Arbeit, die entweder extra vergütet wird oder auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird, je nach Regelung.
Wenn ich Urlaub habe, muss ich keine Arbeitsleistung erbringen. das Stundenkonto bleibt unangetastet.
Wen ich keinen Urlaub habe muss ich meine Arbeitsleistung erbringen. Erbringe ich sie nicht, werden die fehlenden Stunden auf dem Stundenkonto abgezogen.
Fazit: die Regelung ist rechtens
Erstellt am 10.11.2023 um 13:15 Uhr von fantil
Ist Tagträumer_5 und Administrator die gleiche Person?
Wieso werden hier Posts vom langjährigen Usern gelöscht?
Was ist aus diesem Forum nur geworden!
Erstellt am 10.11.2023 um 13:47 Uhr von celestro
"Ist Tagträumer_5 und Administrator die gleiche Person?"
Nein, natürlich nicht. Wie kommst Du auf so eine absurde Idee?
Erstellt am 10.11.2023 um 14:24 Uhr von takkus
Nicht mal mehr Sarkasmus darf man hier posten.....
Erstellt am 10.11.2023 um 15:15 Uhr von MarketingW.A.F.
Liebe Foren-Mitglieder,
bitte respektiert die Spielregeln dieses Forums und geht respektvoll, höflich, freundlich und unterstützend miteinander um. Bei Verstößen müssen wir eingreifen. Jeder von uns trägt zu einem konstruktiven und bereichernden Diskussionsklima bei. Gemeinsam können wir dieses Diskussionsforum zu einem Ort der gegenseitigen Unterstützung in der täglichen Arbeit gestalten. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen.
Viele Grüße,
Michael vom Marketing-Team der W.A.F.
Erstellt am 11.11.2023 um 09:00 Uhr von Tagträumer_5
Letztendlich habe ich nichts anderes wiedergegeben, als User seehas.
Danke @Forumbetreiber, dass Sie Posts löschen, welche andere Personen beleidigt bzw. angreift.
Erstellt am 13.11.2023 um 08:10 Uhr von fantil
Zitat takkus: "Nicht mal mehr Sarkasmus darf man hier posten..... "
Jedenfalls einer, der es erkannt hat :-).
Zitat Celestro, aus einem anderen Thread, der jetzt ohne Kommentar geschlossen wurde:
"Bislang scheint nur gelöscht (angepasst) zu werden, wenn andere User persönlich angegriffen werden. Da sehe ich im Moment auch kein Problem drin."
Das Wort "scheint" sagt doch aus, dass auch du Celestro es nicht weißt, was umd warum gelöscht wurde und das ist ein Problem der heutigen Zeit.
Das Problem sehe ich darin zu verschweigen, warum etwas gelöscht wurde, da so alles gelöscht werden kann, was dem Admin nicht gefällt. Warum ist es so schwer eine kurze Begründung zu schreiben?
Ein noch größeres Problem ist es Threads ohne Kommentar einfach zu schließen.
Wie wird bei der W.A.F. eigendlich Demokratie verstanden?
Nur die ersten dürfen das Gelöschte noch lesen?
Eine Demokratie sollte auch so etwas wie den gegenteiligen Nachtschwärmer aushalten können.
Ihn zu ignorieren ist für manche hier nicht einfach und so lebt er weiter.
Doch ihn einfach zu ignorieren wird ihn sterben lassen!
Erstellt am 13.11.2023 um 10:11 Uhr von celestro
Sorry, aber langsam wird es echt albern. Der Forenbetreiber kann löschen, wen und was er will und ist niemandem Rechenschaft schuldig. Und das ist auch absolut kein Angriff auf die Demokratie.
Erstellt am 13.11.2023 um 10:51 Uhr von Dummerhund
@celestro
Da bin ich aber zu 1000% bei dir.
Ich betreibe selbst ein Forum (rund ums Camping in Schweden) mit jetzt knapp 12500 Mitgliedern und habe dort Regeln aufgestellt. Z.B. kein Verkauf in der Gruppe, kein Verweis auf private Web Sites oder Youtube oder aber Werbung für eigene Campingplätze. Hält sich jemand nicht dran lösche ich den Thread. Bei Wiederholung zeige ich dann den Ausgang.