Mich würde mal eure Sichtweise zu folgende Frage interessieren.

Es geht um das Thema Rufbereitschaft. Folgende Konstellationen. Es geht um einen Tag, an dem im Unternehmen Betriebsruhe vereinbart wurde. Die Mitarbeitenden nehmen an diesem Tag Saldo oder Urlaub (z.B. 27.12.2023 ein Mittwoch und kein Feiertag). Niemand arbeitet nur Mitarbeiter aus technischen Bereichen und auch nur bei technischen Störungen. Diese Mitarbeitenden befinden sich in der Rufbereitschaft. Sie erhalten für die Tage, an denen sie Rufbereitschaft haben, die in der Betriebsvereinbarung vereinbarten pauschale Abgeltung. Dieser Mitarbeiterkreis muss für diesen Tag keinen Urlaub nehmen. Nun ist der Arbeitgeber aber der Auffassung, dass die Mitarbeitenden an diesen Rufbereitschaftstagen für die Zeiten, an denen sie nicht ins Unternehmen müssen, Saldo von ihrem privaten Konto nehmen müssen, um die Sollarbeitszeit auszugleichen. Wie siehst ihr das?

VG