Arbeitszeit und Rufbereitschaft
Es gibt bei uns eine Rufbereitschaft die von 06:30 Uhr bis 08:30 Uhr geht. Wird diese in der zeit aktiviert dann muss der Kollege einen 12 Stundendienst übernehmen. Frage: geht das oder müsste die Rufbereitschaft nicht 12 Stunden gehen um den Kollegen dann 12 Stunden arbeiten zu lassen?
2.Frage Bei einer Aktivierungs Wahrscheinlichkeit die über 10 Prozent liegt, ist das doch keine Rufbereitschaft mehr oder?
Community-Antworten (7)
13.10.2014 um 22:59 Uhr
Handelt es sich um Rufbereitschaft, d.h. der Kollege kann seinen Aufthaltsort frei wählen und muss lediglich auf einen Anruf o.ä. warten oder ist es Arbeitsbereitschaft am Arbeitsplatz "wache Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung" lt. BAG?
Und wenn es nicht aktiviert wird, arbeitet er dann gar nicht? Die Rufbereitschaft wäre Teil der Ruhezeit, die Arbeitsbereitschaft Teil der Arbeitszeit (sofern sie regelmäßig und in erheblichem Umfang vorkommt). Erheblicher Umfang wäre 30 % oder mehr. Z.B. 12 h Arbeit, davon 4 h Arbeitsbereitschaft wäre denkbar. 2 h Rufbereitschaft, danach 12 h Arbeit wäre nicht zulässig. Die Abweichungen sind aber nur durch TV oder BV möglich, d.h. nicht einfach anzuweisen.
14.10.2014 um 00:39 Uhr
Wobei ja der BR in der Mitbestimmung ist und mit dem AG Regeln und Umfang der Rufbereitschaft in einer BV vereinbaren kann. Und da geht es ja nicht nur um Mindestanforderungen.
14.10.2014 um 01:08 Uhr
Es handelt sich um eine Rufbereitschaft.
Wir haben 24 h Dienste und die Rufbereitschaft geht nur 3 Stunden und wenn jemand ausfällt übernimmt die Rufbereitschaft den Dienst.
14.10.2014 um 01:28 Uhr
Schreib mal ein Beispiel für 1 Woche mit Rufbereitschaft ohne Aktivierung und 1 Woche mit Aktivierung.
14.10.2014 um 09:12 Uhr
Hier handelt es sich um eine Art Ausfallmanagement, zur Zeit in sozialen Berufen, wegen des herrschenden Personalmangels, sehr beliebt. Aber, vielleich ist dieses Modell ja auch schon anderswo angekommen. An einem (eigentlich) freien Tag hält man sich für die angegebene Zeit in Rufbereitschaft zur Verfügung. Wenn dann einer ausfällt, kann derjenige in der Zeit von 6:30 - 8:30 angerufen werden und muss dann den Dienst des ausgefallenen Mitarbeiters übernehmen. Wird derjenige nicht angerufen, hat er nach 08:30 Uhr frei.
14.10.2014 um 10:13 Uhr
das sollte dann aber doch per bv auf einen einen freien tag im monat beschränkt werden außerdem sollten mit rufbereitschaften notfälle mit kurzen arbeitseinsaätzen und nicht ganze schichten abgefangen werden. welcher br macht solchen bullshit möglich?
14.10.2014 um 12:24 Uhr
Freitag Rub Samstag Lehrgang Sonntag regulären 24h dienst
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