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Arbeitszeit und Rufbereitschaft

R
ramrod
Jan 2018 bearbeitet

Es gibt bei uns eine Rufbereitschaft die von 06:30 Uhr bis 08:30 Uhr geht. Wird diese in der zeit aktiviert dann muss der Kollege einen 12 Stundendienst übernehmen. Frage: geht das oder müsste die Rufbereitschaft nicht 12 Stunden gehen um den Kollegen dann 12 Stunden arbeiten zu lassen?

2.Frage Bei einer Aktivierungs Wahrscheinlichkeit die über 10 Prozent liegt, ist das doch keine Rufbereitschaft mehr oder?

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Community-Antworten (7)

M
metallica

13.10.2014 um 22:59 Uhr

Handelt es sich um Rufbereitschaft, d.h. der Kollege kann seinen Aufthaltsort frei wählen und muss lediglich auf einen Anruf o.ä. warten oder ist es Arbeitsbereitschaft am Arbeitsplatz "wache Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung" lt. BAG?

Und wenn es nicht aktiviert wird, arbeitet er dann gar nicht? Die Rufbereitschaft wäre Teil der Ruhezeit, die Arbeitsbereitschaft Teil der Arbeitszeit (sofern sie regelmäßig und in erheblichem Umfang vorkommt). Erheblicher Umfang wäre 30 % oder mehr. Z.B. 12 h Arbeit, davon 4 h Arbeitsbereitschaft wäre denkbar. 2 h Rufbereitschaft, danach 12 h Arbeit wäre nicht zulässig. Die Abweichungen sind aber nur durch TV oder BV möglich, d.h. nicht einfach anzuweisen.

G
gironimo

14.10.2014 um 00:39 Uhr

Wobei ja der BR in der Mitbestimmung ist und mit dem AG Regeln und Umfang der Rufbereitschaft in einer BV vereinbaren kann. Und da geht es ja nicht nur um Mindestanforderungen.

R
ramrod

14.10.2014 um 01:08 Uhr

Es handelt sich um eine Rufbereitschaft.

Wir haben 24 h Dienste und die Rufbereitschaft geht nur 3 Stunden und wenn jemand ausfällt übernimmt die Rufbereitschaft den Dienst.

M
metallica

14.10.2014 um 01:28 Uhr

Schreib mal ein Beispiel für 1 Woche mit Rufbereitschaft ohne Aktivierung und 1 Woche mit Aktivierung.

N
nicoline

14.10.2014 um 09:12 Uhr

Hier handelt es sich um eine Art Ausfallmanagement, zur Zeit in sozialen Berufen, wegen des herrschenden Personalmangels, sehr beliebt. Aber, vielleich ist dieses Modell ja auch schon anderswo angekommen. An einem (eigentlich) freien Tag hält man sich für die angegebene Zeit in Rufbereitschaft zur Verfügung. Wenn dann einer ausfällt, kann derjenige in der Zeit von 6:30 - 8:30 angerufen werden und muss dann den Dienst des ausgefallenen Mitarbeiters übernehmen. Wird derjenige nicht angerufen, hat er nach 08:30 Uhr frei.

N
Nubbel

14.10.2014 um 10:13 Uhr

das sollte dann aber doch per bv auf einen einen freien tag im monat beschränkt werden außerdem sollten mit rufbereitschaften notfälle mit kurzen arbeitseinsaätzen und nicht ganze schichten abgefangen werden. welcher br macht solchen bullshit möglich?

R
ramrod

14.10.2014 um 12:24 Uhr

Freitag Rub Samstag Lehrgang Sonntag regulären 24h dienst

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